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# taz.de -- Urteil im Freital-Prozess erwartet: Neue Härte gegen braune Brands…
> Lange konnten rechte Attentäter mit milden Urteilen rechnen – nun
> verhängt die Justiz harte Strafen. Vielleicht auch im Freital-Prozess.
Bild: Angeklagte im Freital-Prozess
Berlin taz | Auf den Tag genau ein Jahr nach Beginn des Terror-Prozesses
gegen die rechtsextreme „Gruppe Freital“ wird am Mittwoch vor dem
Oberlandesgericht Dresden das Urteil gesprochen. Die acht Angeklagten im
Alter zwischen 20 und 40 Jahren werden für insgesamt fünf 2015 in Freital
und Dresden verübte Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und
politische Gegner verantwortlich gemacht.
Die Bundesanwaltschaft hat für die beiden mutmaßlichen Rädelsführer unter
anderem wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung und versuchten
Mordes Freiheitsstrafen von elf Jahren beziehungsweise zehn Jahren und neun
Monaten gefordert. Für die anderen sechs Angeklagten plädierte sie auf
Strafen zwischen fünf und neuneinhalb Jahren.
Sollten die Richter der Strafforderung folgen, würden sie die Liste
rigoroser Urteile bei Anschlägen auf Asylunterkünfte fortführen. Bereits im
März 2017 zeigte das Oberlandesgericht München Härte: Es verurteilte die
vier Anführer der selbsternannten [1][„Oldschool Society“ als Terroristen].
Die Gruppe habe Anschläge auf Asylunterkünfte geplant und dafür bereits
illegale Böller beschafft. Laut Gericht fabulierten die Mitglieder von mit
Nägeln präparierten Sprengsätzen. Bis zu fünf Jahre Haft verhängten die
Richter.
Dieses Urteil war bereits ein Signal. Anders aber als im Fall Freital war
die Sachlage bei der „Oldschool Society“ etwas klarer: Die Gruppe war fest
strukturiert, mit einem Präsidenten, gar einer Kassenwartin. Aber: Eine Tat
hatte die Clique noch nicht begangen. Ihre Verteidiger wiesen den
Terrorvorwurf dann auch zurück, sprachen eher von einer „Sauftruppe“. Das
Gericht aber nahm deren Gewaltphantasien ernst. Und antwortete mit seinem
Urteil deutlich. So wie vielerorts zuletzt.
Für einen Brandanschlag auf eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft in
Salzhemmendorf erhielt ein Trio bis zu acht Jahre Haft. Ebenfalls acht
Jahre Haft verhängte ein Gericht für die Tat eines NPD-Mannes in Nauen.
## Zögernde Staatsanwälte
Dabei lavierte auch die Justiz lange, wie mit der Gewalt gegen Flüchtlinge
und ihre Unterkünfte umzugehen sei. 1031 Straftaten gegen Asylbewerberheime
zählte das BKA 2015, fast genauso viele im Folgejahr. Etliche Verfahren
wurden anfangs eingestellt, weil keine Täter ermittelt werden konnten. In
Altena verschonte die Staatsanwaltschaft zwei Brandstifter vorerst von
einem Haftbefehl, weil diese nicht rechtsextrem, sondern aus persönlichen
Motiven gehandelt hätten – aus Angst. Andernorts wurden Täter zu
überschaubaren Strafen verurteilt. Auch im Fall Freital blieb die
Staatsanwaltschaft lange passiv. Über Monate zog sich dort die
Angriffsserie auf Flüchtlinge und Linke. Die Ermittler aber vermochten
keine Gruppe dahinter erkennen, Polizisten maßen bei Razzien gefundenen
Reichskriegsflaggen und Rechtsrock-CDs keine Bedeutung zu. Am Ende sollten
alle Taten einzeln verhandelt werden, an Amtsgerichten. Dann übernahm die
Bundesanwaltschaft – und legte ihre Terroranklage vor.
Auch in Altena erhielten die Täter letztlich bis zu sechs Jahre Haft. Am
Mittwoch folgt nun das Urteil im Freital-Prozess. (mit dpa)
7 Mar 2018
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## AUTOREN
Konrad Litschko
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Schwerpunkt Rechter Terror
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