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# taz.de -- Missstände aus Biohühnerställen: Schlimme Bilder wohl okay
> Bioei-Hersteller Fürstenhof will verhindern, dass Aufnahmen aus seinen
> Ställen gezeigt werden. Nun hat sich der Bundesgerichtshof damit befasst.
Bild: Die Hühner vom Erzeuger Fürstenhof – nicht so glücklich wie in der W…
Karlsruhe taz | Auch legale Missstände aus Biohühnerställen dürfen wohl im
Fernsehen gezeigt werden. Ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs
(BGH) zeichnete sich nach der mündlichen Verhandlung im Fall „Fürstenhof“
gegen Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) ab.
Gestritten wurde über die MDR-Reportage „Wie billig kann bio sein?“, die am
4. September 2012 in der Sendung „ARD exclusiv“ ausgestrahlt wurde. In der
halbstündigen Reportage wurde über die Produktionsbedingungen von günstiger
Bioware aus dem Supermarkt informiert. Angeprangert wurde zum Beispiel,
dass Biokartoffeln aus Ägypten eingeflogen werden. Zu sehen gab es zudem
erschütternde Bilder aus Schweine- und Hühnerställen.
Auch die [1][ostdeutsche Erzeugergemeinschaft Fürstenhof], die rund 10
Prozent aller deutschen Bioeier produziert, wurde für die Zustände in ihren
Ställen kritisiert. Gezeigt wurden Massen von Tieren in bemitleidenswertem
Zustand, dicht beisammen, viele haben weitgehend die Federn verloren,
einige Tiere waren schon tot.
„Der Verbraucher finanziert mit dem Kauf dieser Produkte tierquälerische
Haltung – und das ist mit Sicherheit nicht das, was er eigentlich will“,
kommentierte in der Reportage der Aktivist Jan Foß, der auch die heimlichen
Stallaufnahmen gemacht hatte.
## Authentische und nicht manipulierte Bilder
Nach der Ausstrahlung klagte Fürstenhof gegen den MDR auf Unterlassung. Die
Aufnahmen aus den Ställen sollen nicht erneut gesendet werden. Das
Biounternehmen hatte beim Landgericht Hamburg zunächst ebenso Erfolg wie
beim dortigen Oberlandesgericht, denn die heimlichen Aufnahmen beruhten auf
einem Hausfriedensbruch, also auf einer Straftat. Die Ausstrahlung sei auch
nicht gerechtfertigt, so die Hamburger Richter, da nur [2][legale Zustände
gezeigt wurden], jedenfalls keine groben Missstände.
MDR-Anwalt Peter Baukelmann betonte, dass der Sender nicht selbst
Hausfriedensbruch begangen habe, sondern nur entsprechendes Filmmaterial
angekauft hatte. Er erinnerte daran, dass bei entsprechendem öffentlichem
Interesse im Fernsehen auch illegal beschafftes Material gezeigt werden
darf. „[3][Die Frage, wie Bioprodukte hergestellt werden], geht jeden
Verbraucher an“, so Baukelmann. Die Aufnahmen seien authentisch und nicht
manipuliert. „Auch über legale Zustände darf berichtet werden, wenn sie
reformbedürftig sind.“
Christian Rohnke, der Anwalt von Fürstenhof, sah das anders: „Es gab keinen
Gesetzesverstoß, kein moralisch vorwerfbares Verhalten.“ Natürlich könne
man die Anforderungen des Gesetzgebers kritisieren. Aber das öffentliche
Interesse daran sei lange nicht so groß wie bei Fragen, die bisher völlig
ungeregelt waren und auf die der Gesetzgeber durch die Medien erst einmal
aufmerksam gemacht werden muss. Rohnke kritisierte, dass gerade Fürstenhof
an den Pranger gestellt wurde, um die Gesetzeslage zu kritisieren. „Man
hätte ja auch die Bilder nutzen können, ohne den Namen des Unternehmens zu
nennen.“
Der Vorsitzende Richter Gregor Galke deutete an, dass die Revision des MDR
Erfolg haben dürfte. Die Einschätzung der Hamburger Gerichte von der
Pressefreiheit „könnte zu eng sein“, sagte er zu Beginn der Verhandlung.
Die Stallbilder könnten ein Kontrast zur Werbung des Unternehmens sein, bei
der „glückliche, freilaufende und gut befiederte Hühner“ gezeigt werden.
Das Urteil wird am 10. April verkündet.
13 Mar 2018
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## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Pressefreiheit
BGH
Bio
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Hühner
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