# taz.de -- Missstände aus Biohühnerställen: Schlimme Bilder wohl okay | |
> Bioei-Hersteller Fürstenhof will verhindern, dass Aufnahmen aus seinen | |
> Ställen gezeigt werden. Nun hat sich der Bundesgerichtshof damit befasst. | |
Bild: Die Hühner vom Erzeuger Fürstenhof – nicht so glücklich wie in der W… | |
Karlsruhe taz | Auch legale Missstände aus Biohühnerställen dürfen wohl im | |
Fernsehen gezeigt werden. Ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs | |
(BGH) zeichnete sich nach der mündlichen Verhandlung im Fall „Fürstenhof“ | |
gegen Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) ab. | |
Gestritten wurde über die MDR-Reportage „Wie billig kann bio sein?“, die am | |
4. September 2012 in der Sendung „ARD exclusiv“ ausgestrahlt wurde. In der | |
halbstündigen Reportage wurde über die Produktionsbedingungen von günstiger | |
Bioware aus dem Supermarkt informiert. Angeprangert wurde zum Beispiel, | |
dass Biokartoffeln aus Ägypten eingeflogen werden. Zu sehen gab es zudem | |
erschütternde Bilder aus Schweine- und Hühnerställen. | |
Auch die [1][ostdeutsche Erzeugergemeinschaft Fürstenhof], die rund 10 | |
Prozent aller deutschen Bioeier produziert, wurde für die Zustände in ihren | |
Ställen kritisiert. Gezeigt wurden Massen von Tieren in bemitleidenswertem | |
Zustand, dicht beisammen, viele haben weitgehend die Federn verloren, | |
einige Tiere waren schon tot. | |
„Der Verbraucher finanziert mit dem Kauf dieser Produkte tierquälerische | |
Haltung – und das ist mit Sicherheit nicht das, was er eigentlich will“, | |
kommentierte in der Reportage der Aktivist Jan Foß, der auch die heimlichen | |
Stallaufnahmen gemacht hatte. | |
## Authentische und nicht manipulierte Bilder | |
Nach der Ausstrahlung klagte Fürstenhof gegen den MDR auf Unterlassung. Die | |
Aufnahmen aus den Ställen sollen nicht erneut gesendet werden. Das | |
Biounternehmen hatte beim Landgericht Hamburg zunächst ebenso Erfolg wie | |
beim dortigen Oberlandesgericht, denn die heimlichen Aufnahmen beruhten auf | |
einem Hausfriedensbruch, also auf einer Straftat. Die Ausstrahlung sei auch | |
nicht gerechtfertigt, so die Hamburger Richter, da nur [2][legale Zustände | |
gezeigt wurden], jedenfalls keine groben Missstände. | |
MDR-Anwalt Peter Baukelmann betonte, dass der Sender nicht selbst | |
Hausfriedensbruch begangen habe, sondern nur entsprechendes Filmmaterial | |
angekauft hatte. Er erinnerte daran, dass bei entsprechendem öffentlichem | |
Interesse im Fernsehen auch illegal beschafftes Material gezeigt werden | |
darf. „[3][Die Frage, wie Bioprodukte hergestellt werden], geht jeden | |
Verbraucher an“, so Baukelmann. Die Aufnahmen seien authentisch und nicht | |
manipuliert. „Auch über legale Zustände darf berichtet werden, wenn sie | |
reformbedürftig sind.“ | |
Christian Rohnke, der Anwalt von Fürstenhof, sah das anders: „Es gab keinen | |
Gesetzesverstoß, kein moralisch vorwerfbares Verhalten.“ Natürlich könne | |
man die Anforderungen des Gesetzgebers kritisieren. Aber das öffentliche | |
Interesse daran sei lange nicht so groß wie bei Fragen, die bisher völlig | |
ungeregelt waren und auf die der Gesetzgeber durch die Medien erst einmal | |
aufmerksam gemacht werden muss. Rohnke kritisierte, dass gerade Fürstenhof | |
an den Pranger gestellt wurde, um die Gesetzeslage zu kritisieren. „Man | |
hätte ja auch die Bilder nutzen können, ohne den Namen des Unternehmens zu | |
nennen.“ | |
Der Vorsitzende Richter Gregor Galke deutete an, dass die Revision des MDR | |
Erfolg haben dürfte. Die Einschätzung der Hamburger Gerichte von der | |
Pressefreiheit „könnte zu eng sein“, sagte er zu Beginn der Verhandlung. | |
Die Stallbilder könnten ein Kontrast zur Werbung des Unternehmens sein, bei | |
der „glückliche, freilaufende und gut befiederte Hühner“ gezeigt werden. | |
Das Urteil wird am 10. April verkündet. | |
13 Mar 2018 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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