# taz.de -- Urteil Tierquälerei in Bio-Hühnerställen: MDR darf Undercover-Fi… | |
> Der Bundesgerichtshof urteilte, der Sender dürfe geheime Aufnahmen | |
> leidender Hühner zeigen. Die Pressefreiheit sei wichtiger als das Ansehen | |
> des Betreibers. | |
Bild: 2012 schien es den Hühern der Fürstenhof GmbH noch ganz gut zu gehen | |
KARLSRUHE/LEIPZIG epd | Heimlich aufgenommene Filmaufnahmen über Missstände | |
in Bio-Hühnerställen dürfen in einem kritischen TV-Beitrag zur | |
Massentierhaltung gezeigt werden. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am | |
Dienstag in Karlsruhe urteilte, ist die Pressefreiheit und das öffentliche | |
Interesse an den Zuständen der Tierhaltung höher zu bewerten, als das | |
Ansehen und der Ruf des Hühnerstall-Betreibers. Der | |
Erzeugerzusammenschlusses der Fürstenhof GmbH aus Mecklenburg-Vorpommern | |
hatte den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) wegen eines Beitrags über die | |
Bio-Hühnerhaltung [1][auf Unterlassung verklagt]. (AZ: VI ZR 396/16) | |
Der MDR begrüßte das BGH-Urteil. „Das ist ein guter Tag für die | |
Pressefreiheit und eine Stärkung der investigativen Recherche“, erklärte | |
MDR-Programmdirektor Wolf-Dieter Jacobi in Leipzig. Die | |
öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt hatte 2012 in der Reihe ARD Exklusiv | |
und in der Sendung „Fakt“ über Missstände in Bio-Hühnerställen des | |
Erzeugerzusammenschlusses berichtet. In dem Beitrag wurden auch heimlich | |
aufgenommene Filmaufnahmen verwendet, die ein Tierschützer dem MDR zur | |
Verfügung gestellt hatte. Diese zeigten unter anderem Hühner mit wenigen | |
Federn sowie tote Hühner. | |
Die Erzeugergemeinschaft hielt die Veröffentlichung für rechtswidrig und | |
verklagte den MDR auf Unterlassung, die Aufnahmen weiter zu verbreiten. Ihr | |
Unternehmerpersönlichkeitsrecht und ihr Recht an der Ausübung des | |
Gewerbebetriebs würden damit verletzt. Ihre Tierhaltung verstoße nicht | |
gegen geltendes Recht. Die vorinstanzlichen Gerichte verurteilten den MDR | |
zur Unterlassung. | |
Der BGH verwies nun jedoch auf den hohen Stellenwert der Pressefreiheit und | |
die Rolle der Medien als „Wachhund der Öffentlichkeit“. Zwar könne die | |
Ausstrahlung den Ruf und das Ansehen des Hühnerstall-Betreibers | |
beeinträchtigen. Auch werde das Interesse des Klägers berührt, seine | |
„innerbetriebliche Sphäre vor der Öffentlichkeit geheim zu halten“. Denno… | |
sei die MDR-Veröffentlichung rechtmäßig. | |
Der Sender habe sich an den rechtswidrig erstellten Filmaufnahmen nicht | |
beteiligt. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse würden nicht offenbart. | |
Vielmehr werde die Art der Hühnerhaltung dokumentiert und der Zuschauer | |
darüber zutreffend informiert. Der Filmbeitrag setze sich kritisch mit der | |
Massentierhaltung auseinander und stelle die tatsächlichen | |
Tierhaltungsbedingungen den von der Klägerin herausgestellten hohen | |
ethischen Produktionsstandards gegenüber. | |
Der BGH betonte, es gehöre zur Aufgabe der Presse, sich mit diesen | |
Gesichtspunkten zu befassen und die Öffentlichkeit zu informieren. Die | |
Funktion der Presse sei nicht auf die Aufdeckung von Straftaten oder | |
Rechtsbrüchen beschränkt. | |
10 Apr 2018 | |
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