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# taz.de -- Urteil Tierquälerei in Bio-Hühnerställen: MDR darf Undercover-Fi…
> Der Bundesgerichtshof urteilte, der Sender dürfe geheime Aufnahmen
> leidender Hühner zeigen. Die Pressefreiheit sei wichtiger als das Ansehen
> des Betreibers.
Bild: 2012 schien es den Hühern der Fürstenhof GmbH noch ganz gut zu gehen
Karlsruhe/Leipzig epd | Heimlich aufgenommene Filmaufnahmen über Missstände
in Bio-Hühnerställen dürfen in einem kritischen TV-Beitrag zur
Massentierhaltung gezeigt werden. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am
Dienstag in Karlsruhe urteilte, ist die Pressefreiheit und das öffentliche
Interesse an den Zuständen der Tierhaltung höher zu bewerten, als das
Ansehen und der Ruf des Hühnerstall-Betreibers. Der
Erzeugerzusammenschlusses der Fürstenhof GmbH aus Mecklenburg-Vorpommern
hatte den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) wegen eines Beitrags über die
Bio-Hühnerhaltung [1][auf Unterlassung verklagt]. (AZ: VI ZR 396/16)
Der MDR begrüßte das BGH-Urteil. „Das ist ein guter Tag für die
Pressefreiheit und eine Stärkung der investigativen Recherche“, erklärte
MDR-Programmdirektor Wolf-Dieter Jacobi in Leipzig. Die
öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt hatte 2012 in der Reihe ARD Exklusiv
und in der Sendung „Fakt“ über Missstände in Bio-Hühnerställen des
Erzeugerzusammenschlusses berichtet. In dem Beitrag wurden auch heimlich
aufgenommene Filmaufnahmen verwendet, die ein Tierschützer dem MDR zur
Verfügung gestellt hatte. Diese zeigten unter anderem Hühner mit wenigen
Federn sowie tote Hühner.
Die Erzeugergemeinschaft hielt die Veröffentlichung für rechtswidrig und
verklagte den MDR auf Unterlassung, die Aufnahmen weiter zu verbreiten. Ihr
Unternehmerpersönlichkeitsrecht und ihr Recht an der Ausübung des
Gewerbebetriebs würden damit verletzt. Ihre Tierhaltung verstoße nicht
gegen geltendes Recht. Die vorinstanzlichen Gerichte verurteilten den MDR
zur Unterlassung.
Der BGH verwies nun jedoch auf den hohen Stellenwert der Pressefreiheit und
die Rolle der Medien als „Wachhund der Öffentlichkeit“. Zwar könne die
Ausstrahlung den Ruf und das Ansehen des Hühnerstall-Betreibers
beeinträchtigen. Auch werde das Interesse des Klägers berührt, seine
„innerbetriebliche Sphäre vor der Öffentlichkeit geheim zu halten“. Denno…
sei die MDR-Veröffentlichung rechtmäßig.
Der Sender habe sich an den rechtswidrig erstellten Filmaufnahmen nicht
beteiligt. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse würden nicht offenbart.
Vielmehr werde die Art der Hühnerhaltung dokumentiert und der Zuschauer
darüber zutreffend informiert. Der Filmbeitrag setze sich kritisch mit der
Massentierhaltung auseinander und stelle die tatsächlichen
Tierhaltungsbedingungen den von der Klägerin herausgestellten hohen
ethischen Produktionsstandards gegenüber.
Der BGH betonte, es gehöre zur Aufgabe der Presse, sich mit diesen
Gesichtspunkten zu befassen und die Öffentlichkeit zu informieren. Die
Funktion der Presse sei nicht auf die Aufdeckung von Straftaten oder
Rechtsbrüchen beschränkt.
10 Apr 2018
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