# taz.de -- Klage der Deutschen Umwelthilfe: VW-Diesel bleiben erlaubt | |
> Die DUH scheitert in Düsseldorf mit dem Versuch, die Fahrzeuge wegen | |
> ihres hohen Schadstoffausstoßes zwangsweise stilllegen zu lassen. | |
Bild: In Düsseldorf dürfen VW-Diesel weiterfahren – wenn sie nicht gerade i… | |
BERLIN taz | Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit ihrer Klage gegen die | |
Stadt Düsseldorf in erster Instanz gescheitert. Der Umweltverband wollte | |
die Stilllegung aller in Düsseldorf vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel | |
erzwingen. Doch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht stufte die Klage am | |
Mittwoch als unzulässig und unbegründet ein (Az.: 6 K 12341/17). | |
Die DUH wollte erreichen, dass die Zulassungsbehörde in Düsseldorf VW-Autos | |
mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 die Betriebserlaubnis entzieht, weil | |
durch den Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung die Betriebserlaubnis | |
erloschen sei. Zudem hielten die betroffenen Fahrzeuge auch nach einem | |
amtlichen Rückruf und Software-Update nicht die gesetzlichen Grenzwerte | |
ein. Die DUH hat noch gegen neun weitere Städte geklagt, um sie zu | |
Stilllegungen betroffener Pkws zu zwingen. | |
Die Richter am Düsseldorfer Verwaltungsgericht teilten diese Einschätzung | |
nicht. Zum einen sei die DUH nicht klageberechtigt, sagte eine | |
Gerichtssprecherin. Das Gericht schloss sich damit der Argumentation von VW | |
an. Die Anwälte des Konzerns hatten argumentiert, dass das Klagerecht von | |
Umweltverbänden nur ortsfeste Anlagen betreffe und keine bereits | |
genehmigten Produkte. | |
Zum anderen sei die Klage aber auch unbegründet, weil die betroffenen | |
Fahrzeuge seit einem Software-Update auf dem Rollstand die gesetzlichen | |
Stickoxid-Grenzwerte einhielten. Wie die Emissionen im Straßenverkehr | |
aussehen, sei nach EU-Recht unerheblich, sagte die Sprecherin. | |
## Revision angekündigt | |
DUH-Anwalt Remo Klinger wies diese Argumentation zurück. „Die Aussagen zum | |
Klagerecht stehen im Widerspruch zu aktuellen Entscheidungen des | |
Europäischen Gerichtshofs“, sagte er der taz. Auch die Einschätzung, dass | |
die EU-Vorgaben nur auf dem Prüfstand einzuhalten seien, sei falsch. | |
Die DUH werde darum „schnellstmöglich Rechtsmittel einlegen“, sagte | |
Klinger. „Wir hoffen, dass die Stadt Düsseldorf der Sprungrevision zum | |
Bundesverwaltungsgericht zustimmt, damit wir bald eine höchstrichterliche | |
Klärung bekommen.“ (mit afp, dpa) | |
24 Jan 2018 | |
## AUTOREN | |
Malte Kreutzfeldt | |
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