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# taz.de -- Klage der Deutschen Umwelthilfe: VW-Diesel bleiben erlaubt
> Die DUH scheitert in Düsseldorf mit dem Versuch, die Fahrzeuge wegen
> ihres hohen Schadstoffausstoßes zwangsweise stilllegen zu lassen.
Bild: In Düsseldorf dürfen VW-Diesel weiterfahren – wenn sie nicht gerade i…
Berlin taz | Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit ihrer Klage gegen die
Stadt Düsseldorf in erster Instanz gescheitert. Der Umweltverband wollte
die Stilllegung aller in Düsseldorf vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel
erzwingen. Doch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht stufte die Klage am
Mittwoch als unzulässig und unbegründet ein (Az.: 6 K 12341/17).
Die DUH wollte erreichen, dass die Zulassungsbehörde in Düsseldorf VW-Autos
mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 die Betriebserlaubnis entzieht, weil
durch den Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung die Betriebserlaubnis
erloschen sei. Zudem hielten die betroffenen Fahrzeuge auch nach einem
amtlichen Rückruf und Software-Update nicht die gesetzlichen Grenzwerte
ein. Die DUH hat noch gegen neun weitere Städte geklagt, um sie zu
Stilllegungen betroffener Pkws zu zwingen.
Die Richter am Düsseldorfer Verwaltungsgericht teilten diese Einschätzung
nicht. Zum einen sei die DUH nicht klageberechtigt, sagte eine
Gerichtssprecherin. Das Gericht schloss sich damit der Argumentation von VW
an. Die Anwälte des Konzerns hatten argumentiert, dass das Klagerecht von
Umweltverbänden nur ortsfeste Anlagen betreffe und keine bereits
genehmigten Produkte.
Zum anderen sei die Klage aber auch unbegründet, weil die betroffenen
Fahrzeuge seit einem Software-Update auf dem Rollstand die gesetzlichen
Stickoxid-Grenzwerte einhielten. Wie die Emissionen im Straßenverkehr
aussehen, sei nach EU-Recht unerheblich, sagte die Sprecherin.
## Revision angekündigt
DUH-Anwalt Remo Klinger wies diese Argumentation zurück. „Die Aussagen zum
Klagerecht stehen im Widerspruch zu aktuellen Entscheidungen des
Europäischen Gerichtshofs“, sagte er der taz. Auch die Einschätzung, dass
die EU-Vorgaben nur auf dem Prüfstand einzuhalten seien, sei falsch.
Die DUH werde darum „schnellstmöglich Rechtsmittel einlegen“, sagte
Klinger. „Wir hoffen, dass die Stadt Düsseldorf der Sprungrevision zum
Bundesverwaltungsgericht zustimmt, damit wir bald eine höchstrichterliche
Klärung bekommen.“ (mit afp, dpa)
24 Jan 2018
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
## TAGS
Dieselskandal
Volkswagen
Deutsche Umwelthilfe
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Abgase
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