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# taz.de -- Fahrverbotsurteil zu Diesel-Fahrzeugen: Grüne Regierung gegen Gesu…
> Das Land Baden-Württemberg legt gegen das Diesel-Urteil des
> Verwaltungsgerichts Stuttgart eine Sprungrevision ein. So wird Zeit
> gewonnen.
Bild: Protest in Stuttgart
Freiburg taz | Die grün-schwarze Landesregierung hat am Montag Rechtsmittel
[1][gegen das Diesel-Fahrverbotsurteil] des Stuttgarter Verwaltungsgerichts
(VG) eingelegt. Dieses wird deshalb nicht rechtskräftig und muss vorerst
nicht umgesetzt werden.
Der Rechtstreit entstand, weil in Stuttgart (und vielen anderen Städten)
die Grenzwerte für Stickoxide schon seit Jahren überschritten werden. Die
Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagte deshalb das Land, es solle den
Luftreinhalteplan für Stuttgart verschärfen.
Ende Juli gab das Verwaltungsgericht Stuttgart der DUH recht. Das Land
müsse seinen Maßnahmenplan nachbessern. Einzig erfolgversprechende Maßnahme
sei dabei ein generelles Fahrverbot für Dieselfahrzeuge unterhalb der
Schadstoffklasse 6 im gesamten Stadtgebiet, so das Gericht.
Große Teile der Grünen wollten, dass das Land dieses Urteil akzeptiert.
Denn natürlich ist es peinlich, wenn ausgerechnet eine von den Grünen
geführte Landesregierung gegen ein konsequent an der Gesundheit
orientiertes Urteil Rechtsmittel einlegt.
## Ähnliches Verfahren in Leipzig
Die CDU wollte jedoch, dass das Land in Berufung geht. Dann wäre der
gesamte Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim noch einmal neu
aufgerollt worden. Argument der CDU: So hätten auch die von der
Autoindustrie beim Dieselgipfel Anfang August versprochenen
Software-Nachbesserungen berücksichtigt werden können. Allerdings hatte das
Land solche Software-Lösungen bereits im VG-Verfahren ins Spiel gebracht
und das Gericht hatte sie als völlig ungenügend abgelehnt. Vermutlich ging
es der CDU auch eher um maximalen Zeitgewinn.
Nun einigte sich die grün-schwarze Koalition auf einen Mittelweg, den auch
schon das VG empfohlen hatte. Das Land legte Sprungrevision ein und brachte
den Rechtstreit direkt vors Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort geht
es nur noch um Rechtsfragen. Im Mittelpunkt steht dann wohl eine eher
banale Frage: Kann das Land Fahrverbote für Dieselfahrzeuge anordnen,
solange der Bund sich weigert, die entsprechenden Verkehrszeichen (blaue
Zone) hierfür einzuführen.
Ein ähnliches Verfahren wird bereits Anfang 2018 in Leipzig verhandelt.
Dann geht es um die Luftreinhaltung in Düsseldorf. Auch dort muss geklärt
werden, mit welchen Verkehrszeichen Dieselfahrverbote angeordnet werden
können.
Die Lage könnte sich jedoch schlagartig ändern, wenn die Bundes-Grünen in
einer Jamaika-Koalition durchsetzen, dass es künftig Verkehrsschilder für
eine strenge blaue Umweltzone gibt. Dann könnte sich die Stuttgarter
Landesregierung nicht mehr hinter den fehlenden Schildern verstecken. Sie
müsste Farbe bekennen, ob ihr die Interessen der Diesel-Fahrer und
-Hersteller wichtiger sind oder die der Anwohner von Autoverkehrsachsen.
3 Oct 2017
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## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Diesel
Stuttgart
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