| # taz.de -- Überschreitung der Luftgrenzwerte: Fahrverbote ohne Alternative | |
| > Endlich nachgereicht: Das Verwaltungsgericht Stuttgart legt die | |
| > schriftliche Begründung seines Diesel-Urteils vom Juli vor. | |
| Bild: Müssen Autofahrer bald schon in die Straßenbahn umsteigen? | |
| Freiburg taz | Nur Fahrverbote für Dieselfahrzeuge unterhalb der | |
| Schadstoffklasse 6 sind geeignet, die Luftgrenzwerte in Stuttgart | |
| einzuhalten. Das ergibt sich aus dem schriftlichen Urteil des | |
| Verwaltungsgerichts Stuttgart, das das Gericht an diesem Mittwoch online | |
| veröffentlicht. Das Urteil hat überregionale Bedeutung, da die Große | |
| Koalition im Bund nach wie vor die Vermeidung von Fahrverboten als | |
| zentrales Ziel ihrer Politik benennt. | |
| Kläger in Stuttgart ist die Deutsche Umwelthilfe. Sie verlangt von | |
| Baden-Württemberg eine Verschärfung des Luftreinhalteplans für Stuttgart, | |
| weil die Grenzwerte für Stickoxide seit dessen Inkrafttreten 2010 ständig | |
| und zum Teil stark überschritten werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart | |
| hatte das Land Ende Juli zu einer entsprechenden „Fortschreibung“ des | |
| Luftreinhalteplans verurteilt – und legte nun die schriftliche Begründung | |
| vor. | |
| Danach sind die bisher vom Land vorgeschlagenen Maßnahmen unzureichend. | |
| Auch die zusätzliche Software-Nachrüstung von Dieselmotoren sei nicht | |
| geeignet, die Grenzwerte einzuhalten, so das Gericht auf Basis der vom Land | |
| vorgelegten Zahlen. Die Nachrüstungslösung könne die Immissionen „um | |
| maximal 9 Prozent“ senken. | |
| Eine Einhaltung der Grenzwerte sei aber „tatsächlich erreichbar“, wenn das | |
| Land „ganzjährige Verkehrsverbote“ für Diesel mit hohem Schadstoffausstoß | |
| vorsieht. Dies sei auch verhältnismäßig, so das Gericht. Es sieht „keine | |
| anderen gleichwertigen Maßnahmen ersichtlich“, die Autofahrer weniger | |
| belasten. Zudem wiege der Schutz der Gesundheit von 600.000 Stuttgartern | |
| höher als das Mobilitätsinteresse von 80.000 betroffenen Autofahrern. Für | |
| „Härtefälle“ könne es Ausnahmen geben. | |
| Alternativen zur blauen Plakette | |
| Möglich wäre auch, bei einem Teil der betroffenen Pkws, insbesondere die | |
| jüngeren Baujahrs, statt eines Fahrverbots zunächst eine Nachrüstung zu | |
| ermöglichen. Eine solche Fahrverbotslösung könnte das Land auch dann | |
| umsetzen, wenn der Bund sich weigert, die „blaue Plakette“ einzuführen, die | |
| Stinkern die Einfahrt in die Innenstädte verbietet. Der Bund sei zwar | |
| „verpflichtet“, den Ländern das nötige Instrumentarium zur Verfügung zu | |
| stellen. Die Länder könnten jedoch Verkehrsverbote auch mit Schildern „in | |
| Textform“ bekannt geben. | |
| Das Urteil wird rechtskräftig, wenn das Land auf Rechtsmittel verzichtet. | |
| Die Landesregierung kann aber Berufung oder Sprungrevision einlegen. Bei | |
| der Berufung würde am Verwaltungsgerichtshof Mannheim der Fall neu | |
| verhandelt. Schneller wäre die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht, | |
| wo es nur noch um Rechtsfragen ginge. Grün-Schwarz hat vier Wochen Zeit, | |
| das Urteil zu prüfen – und wird vermutlich erst nach der Bundestagswahl | |
| entscheiden. | |
| 5 Sep 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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