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# taz.de -- Überschreitung der Luftgrenzwerte: Fahrverbote ohne Alternative
> Endlich nachgereicht: Das Verwaltungsgericht Stuttgart legt die
> schriftliche Begründung seines Diesel-Urteils vom Juli vor.
Bild: Müssen Autofahrer bald schon in die Straßenbahn umsteigen?
Freiburg taz | Nur Fahrverbote für Dieselfahrzeuge unterhalb der
Schadstoffklasse 6 sind geeignet, die Luftgrenzwerte in Stuttgart
einzuhalten. Das ergibt sich aus dem schriftlichen Urteil des
Verwaltungsgerichts Stuttgart, das das Gericht an diesem Mittwoch online
veröffentlicht. Das Urteil hat überregionale Bedeutung, da die Große
Koalition im Bund nach wie vor die Vermeidung von Fahrverboten als
zentrales Ziel ihrer Politik benennt.
Kläger in Stuttgart ist die Deutsche Umwelthilfe. Sie verlangt von
Baden-Württemberg eine Verschärfung des Luftreinhalteplans für Stuttgart,
weil die Grenzwerte für Stickoxide seit dessen Inkrafttreten 2010 ständig
und zum Teil stark überschritten werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart
hatte das Land Ende Juli zu einer entsprechenden „Fortschreibung“ des
Luftreinhalteplans verurteilt – und legte nun die schriftliche Begründung
vor.
Danach sind die bisher vom Land vorgeschlagenen Maßnahmen unzureichend.
Auch die zusätzliche Software-Nachrüstung von Dieselmotoren sei nicht
geeignet, die Grenzwerte einzuhalten, so das Gericht auf Basis der vom Land
vorgelegten Zahlen. Die Nachrüstungslösung könne die Immissionen „um
maximal 9 Prozent“ senken.
Eine Einhaltung der Grenzwerte sei aber „tatsächlich erreichbar“, wenn das
Land „ganzjährige Verkehrsverbote“ für Diesel mit hohem Schadstoffausstoß
vorsieht. Dies sei auch verhältnismäßig, so das Gericht. Es sieht „keine
anderen gleichwertigen Maßnahmen ersichtlich“, die Autofahrer weniger
belasten. Zudem wiege der Schutz der Gesundheit von 600.000 Stuttgartern
höher als das Mobilitätsinteresse von 80.000 betroffenen Autofahrern. Für
„Härtefälle“ könne es Ausnahmen geben.
Alternativen zur blauen Plakette
Möglich wäre auch, bei einem Teil der betroffenen Pkws, insbesondere die
jüngeren Baujahrs, statt eines Fahrverbots zunächst eine Nachrüstung zu
ermöglichen. Eine solche Fahrverbotslösung könnte das Land auch dann
umsetzen, wenn der Bund sich weigert, die „blaue Plakette“ einzuführen, die
Stinkern die Einfahrt in die Innenstädte verbietet. Der Bund sei zwar
„verpflichtet“, den Ländern das nötige Instrumentarium zur Verfügung zu
stellen. Die Länder könnten jedoch Verkehrsverbote auch mit Schildern „in
Textform“ bekannt geben.
Das Urteil wird rechtskräftig, wenn das Land auf Rechtsmittel verzichtet.
Die Landesregierung kann aber Berufung oder Sprungrevision einlegen. Bei
der Berufung würde am Verwaltungsgerichtshof Mannheim der Fall neu
verhandelt. Schneller wäre die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht,
wo es nur noch um Rechtsfragen ginge. Grün-Schwarz hat vier Wochen Zeit,
das Urteil zu prüfen – und wird vermutlich erst nach der Bundestagswahl
entscheiden.
5 Sep 2017
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Diesel
Fahrverbot
Grenzwerte
Blaue Plakette
Stuttgart
Wahlkampf
Diesel
Schwerpunkt Bundestagswahl 2025
Diesel
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