| # taz.de -- Urteil zum Protestcamp gegen G-20-Gipfel: Kein polizeilicher Notsta… | |
| > Ein Verwaltungsgericht hat gegen das allgemeine Demonstrationsverbot | |
| > entschieden: Die Gipfelgegner dürfen im Stadtpark zelten. | |
| Bild: Die Polizei ist gut vorbreitet: Die Gefangenensammelstelle ist schon erri… | |
| HAMBURG taz | Die großflächige Demonstrationsverbotszone während des | |
| G-20-Gipfels in Hamburg bröckelt: Das Verwaltungsgericht hat den Teil der | |
| Allgemeinverfügung aufgehoben, der das Protestcamp „Alternativen zum | |
| Kapitalismus leben und sichtbar machen“ im Hamburger Stadtpark verbietet. | |
| Das Verbot einer friedlichen Versammlung setze einen polizeilichen Notstand | |
| voraus, sagte das Gericht. Die Polizei habe aber stets beteuert, [1][mit | |
| 20.000 Polizisten auf den Gipfel bestens vorbereitet] zu sein. „Das Gericht | |
| bestätigt, vom Camp geht keine Gefahr aus“, kommentierte Klägeranwalt | |
| Martin Klingner die Entscheidung. Die Polizei kündigte Beschwerde an. | |
| Zwei weitere Eilanträge gegen die am 9. Juni vom Polizeipräsidenten Ralf | |
| Meyer erlassene Allgemeinverfügung, mit der in einem Radius von 38 | |
| Quadratkilometern während des Gipfels am 7. und 8. Juli Proteste untersagt | |
| werden, sind noch beim Verwaltungsgericht anhängig. So klagt das Bündnis | |
| „Grenzenlose Solidarität statt G 20“, der Veranstalter der | |
| Großdemonstration „G20 – not welcome“, auf die Freigabe des | |
| Heiligengeistfelds für die Abschlusskundgebung sowie das | |
| Künstlerwohnprojekt Gängeviertel, deren Kundgebung im Hof ihres Areal | |
| untersagt wurde. Die „blaue Zone“ des Demonstrationsverbots stelle für das | |
| Bündnis einen „nicht hinnehmbaren Angriff auf die Grundrechte“ dar, sagte | |
| Sprecher Yavuz Fersoglu. | |
| Herausforderungen der Polizei dürften kein Vorwand sein, flächendeckend die | |
| Versammlungsfreiheit außer Kraft zu setzen. „Wenn die Innenbehörde einen | |
| solchen Gipfel nicht austragen kann, sollte sie ihn absagen, statt Hamburg | |
| zur demokratiefreien Zone zu machen“, sagte Fersoglu. „Wir sind | |
| zuversichtlich, dass das Gericht uns die Kundgebung auf dem | |
| Heiligengeistfeld ermöglichen wird.“ | |
| Das ist nicht abwegig. Auch der ehemalige CDU-Bürgerschaftsabgeordnete und | |
| Verfassungsrechtler Ulrich Karpen hält die Verweigerung des Platzes wegen | |
| der Nähe zum G-20-Tagungsort in den Messehallen für nicht haltbar. Das | |
| Bundesverfassungsgericht habe eindeutig entschieden, „Proteste gegen ein | |
| solches Polit-Event müssten in Hör- und Sichtweite stattfinden können und | |
| nicht in der Wüste“, sagte Karpen der taz. | |
| Die Demoverbotszone wird von Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) mit der | |
| Notwendigkeit eines „Transfers-Korridors“ begründet, der die An- und | |
| Abreise der Staats- und Regierungschefs zu ihren Hotels und Tagungsstätten | |
| sichern solle. „Sonst kann ich die Sicherheit nicht gewährleisten“, sagte | |
| Grote. Bis zu 35 Delegationen in Kolonnen mit bis zu 40 Fahrzeugen müssten | |
| mehrfach durch die Stadt gelotst werden. Diese dürften nicht zum Stehen | |
| kommen, damit es keine unkalkulierbaren Reaktionen der Personenschützer | |
| gebe. Die blaue Zone zieht sich von der Innenstadt über die westliche | |
| innere City rund um das G-20-Tagungszentrum. Es erfasst die Regionen rund | |
| um die Außenalster, wo sich eine Vielzahl der Hotels der | |
| Regierungsdelegationen befinden, und geht bis nördlich zum Flughafen, auf | |
| dem die meisten Präsidentendelegationen eintreffen. | |
| 21 Jun 2017 | |
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| ## AUTOREN | |
| Kai von Appen | |
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