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# taz.de -- Urteil zum Protestcamp gegen G-20-Gipfel: Kein polizeilicher Notsta…
> Ein Verwaltungsgericht hat gegen das allgemeine Demonstrationsverbot
> entschieden: Die Gipfelgegner dürfen im Stadtpark zelten.
Bild: Die Polizei ist gut vorbreitet: Die Gefangenensammelstelle ist schon erri…
HAMBURG taz | Die großflächige Demonstrationsverbotszone während des
G-20-Gipfels in Hamburg bröckelt: Das Verwaltungsgericht hat den Teil der
Allgemeinverfügung aufgehoben, der das Protestcamp „Alternativen zum
Kapitalismus leben und sichtbar machen“ im Hamburger Stadtpark verbietet.
Das Verbot einer friedlichen Versammlung setze einen polizeilichen Notstand
voraus, sagte das Gericht. Die Polizei habe aber stets beteuert, [1][mit
20.000 Polizisten auf den Gipfel bestens vorbereitet] zu sein. „Das Gericht
bestätigt, vom Camp geht keine Gefahr aus“, kommentierte Klägeranwalt
Martin Klingner die Entscheidung. Die Polizei kündigte Beschwerde an.
Zwei weitere Eilanträge gegen die am 9. Juni vom Polizeipräsidenten Ralf
Meyer erlassene Allgemeinverfügung, mit der in einem Radius von 38
Quadratkilometern während des Gipfels am 7. und 8. Juli Proteste untersagt
werden, sind noch beim Verwaltungsgericht anhängig. So klagt das Bündnis
„Grenzenlose Solidarität statt G 20“, der Veranstalter der
Großdemonstration „G20 – not welcome“, auf die Freigabe des
Heiligengeistfelds für die Abschlusskundgebung sowie das
Künstlerwohnprojekt Gängeviertel, deren Kundgebung im Hof ihres Areal
untersagt wurde. Die „blaue Zone“ des Demonstrationsverbots stelle für das
Bündnis einen „nicht hinnehmbaren Angriff auf die Grundrechte“ dar, sagte
Sprecher Yavuz Fersoglu.
Herausforderungen der Polizei dürften kein Vorwand sein, flächendeckend die
Versammlungsfreiheit außer Kraft zu setzen. „Wenn die Innenbehörde einen
solchen Gipfel nicht austragen kann, sollte sie ihn absagen, statt Hamburg
zur demokratiefreien Zone zu machen“, sagte Fersoglu. „Wir sind
zuversichtlich, dass das Gericht uns die Kundgebung auf dem
Heiligengeistfeld ermöglichen wird.“
Das ist nicht abwegig. Auch der ehemalige CDU-Bürgerschaftsabgeordnete und
Verfassungsrechtler Ulrich Karpen hält die Verweigerung des Platzes wegen
der Nähe zum G-20-Tagungsort in den Messehallen für nicht haltbar. Das
Bundesverfassungsgericht habe eindeutig entschieden, „Proteste gegen ein
solches Polit-Event müssten in Hör- und Sichtweite stattfinden können und
nicht in der Wüste“, sagte Karpen der taz.
Die Demoverbotszone wird von Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) mit der
Notwendigkeit eines „Transfers-Korridors“ begründet, der die An- und
Abreise der Staats- und Regierungschefs zu ihren Hotels und Tagungsstätten
sichern solle. „Sonst kann ich die Sicherheit nicht gewährleisten“, sagte
Grote. Bis zu 35 Delegationen in Kolonnen mit bis zu 40 Fahrzeugen müssten
mehrfach durch die Stadt gelotst werden. Diese dürften nicht zum Stehen
kommen, damit es keine unkalkulierbaren Reaktionen der Personenschützer
gebe. Die blaue Zone zieht sich von der Innenstadt über die westliche
innere City rund um das G-20-Tagungszentrum. Es erfasst die Regionen rund
um die Außenalster, wo sich eine Vielzahl der Hotels der
Regierungsdelegationen befinden, und geht bis nördlich zum Flughafen, auf
dem die meisten Präsidentendelegationen eintreffen.
21 Jun 2017
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## AUTOREN
Kai von Appen
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