# taz.de -- Urteil zum Protestcamp gegen G-20-Gipfel: Kein polizeilicher Notsta… | |
> Ein Verwaltungsgericht hat gegen das allgemeine Demonstrationsverbot | |
> entschieden: Die Gipfelgegner dürfen im Stadtpark zelten. | |
Bild: Die Polizei ist gut vorbreitet: Die Gefangenensammelstelle ist schon erri… | |
HAMBURG taz | Die großflächige Demonstrationsverbotszone während des | |
G-20-Gipfels in Hamburg bröckelt: Das Verwaltungsgericht hat den Teil der | |
Allgemeinverfügung aufgehoben, der das Protestcamp „Alternativen zum | |
Kapitalismus leben und sichtbar machen“ im Hamburger Stadtpark verbietet. | |
Das Verbot einer friedlichen Versammlung setze einen polizeilichen Notstand | |
voraus, sagte das Gericht. Die Polizei habe aber stets beteuert, [1][mit | |
20.000 Polizisten auf den Gipfel bestens vorbereitet] zu sein. „Das Gericht | |
bestätigt, vom Camp geht keine Gefahr aus“, kommentierte Klägeranwalt | |
Martin Klingner die Entscheidung. Die Polizei kündigte Beschwerde an. | |
Zwei weitere Eilanträge gegen die am 9. Juni vom Polizeipräsidenten Ralf | |
Meyer erlassene Allgemeinverfügung, mit der in einem Radius von 38 | |
Quadratkilometern während des Gipfels am 7. und 8. Juli Proteste untersagt | |
werden, sind noch beim Verwaltungsgericht anhängig. So klagt das Bündnis | |
„Grenzenlose Solidarität statt G 20“, der Veranstalter der | |
Großdemonstration „G20 – not welcome“, auf die Freigabe des | |
Heiligengeistfelds für die Abschlusskundgebung sowie das | |
Künstlerwohnprojekt Gängeviertel, deren Kundgebung im Hof ihres Areal | |
untersagt wurde. Die „blaue Zone“ des Demonstrationsverbots stelle für das | |
Bündnis einen „nicht hinnehmbaren Angriff auf die Grundrechte“ dar, sagte | |
Sprecher Yavuz Fersoglu. | |
Herausforderungen der Polizei dürften kein Vorwand sein, flächendeckend die | |
Versammlungsfreiheit außer Kraft zu setzen. „Wenn die Innenbehörde einen | |
solchen Gipfel nicht austragen kann, sollte sie ihn absagen, statt Hamburg | |
zur demokratiefreien Zone zu machen“, sagte Fersoglu. „Wir sind | |
zuversichtlich, dass das Gericht uns die Kundgebung auf dem | |
Heiligengeistfeld ermöglichen wird.“ | |
Das ist nicht abwegig. Auch der ehemalige CDU-Bürgerschaftsabgeordnete und | |
Verfassungsrechtler Ulrich Karpen hält die Verweigerung des Platzes wegen | |
der Nähe zum G-20-Tagungsort in den Messehallen für nicht haltbar. Das | |
Bundesverfassungsgericht habe eindeutig entschieden, „Proteste gegen ein | |
solches Polit-Event müssten in Hör- und Sichtweite stattfinden können und | |
nicht in der Wüste“, sagte Karpen der taz. | |
Die Demoverbotszone wird von Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) mit der | |
Notwendigkeit eines „Transfers-Korridors“ begründet, der die An- und | |
Abreise der Staats- und Regierungschefs zu ihren Hotels und Tagungsstätten | |
sichern solle. „Sonst kann ich die Sicherheit nicht gewährleisten“, sagte | |
Grote. Bis zu 35 Delegationen in Kolonnen mit bis zu 40 Fahrzeugen müssten | |
mehrfach durch die Stadt gelotst werden. Diese dürften nicht zum Stehen | |
kommen, damit es keine unkalkulierbaren Reaktionen der Personenschützer | |
gebe. Die blaue Zone zieht sich von der Innenstadt über die westliche | |
innere City rund um das G-20-Tagungszentrum. Es erfasst die Regionen rund | |
um die Außenalster, wo sich eine Vielzahl der Hotels der | |
Regierungsdelegationen befinden, und geht bis nördlich zum Flughafen, auf | |
dem die meisten Präsidentendelegationen eintreffen. | |
21 Jun 2017 | |
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## AUTOREN | |
Kai von Appen | |
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