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# taz.de -- Kommentar Urteil über G-20-Protestcamp: Das oberste Gericht ziert …
> Die Camps gab es schon früher und eigentlich ist die Rechtslage klar: Die
> Demonstranten können Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt selbst bestimmen.
Bild: Die Rechtslage ist klar. Wo ist das Problem?
Ist das Hamburger Protestcamp der G-20-Gipfelgegner eine geschützte
Versammlung – oder nur eine verbotene Nutzung städtischer Grünflächen? Üb…
diese Frage musste das Bundesverfassungsgericht am [1][Mittwochabend
entscheiden] und hat sie ausdrücklich offen gelassen. Die Frage sei so
komplex, dass sie nicht im Eilverfahren geklärt werden könne, erklärten die
Richter. Stattdessen hat Karlsruhe nur eine (ebenfalls ziemlich komplexe)
Folgenabwägung im Einzelfall vorgenommen.
Die Zurückhaltung – oder besser gesagt Hasenfüßigkeit – der Richter
überrascht. Protestcamps sind schließlich nichts Neues. Sie sind keine
Erfindung des Arabischen Frühlings oder türkischer Demonstranten auf dem
Taksim-Platz – und schon gar keine Neuerfindung der G-20-Gegner. Schon in
den 1980er Jahren gab es das Hüttendorf an der Startbahn West oder die
Freie Republik Wendland bei Gorleben.
Kern der Versammlungsfreiheit ist, dass die Demonstranten über Ort,
Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung selbst bestimmen. Das ist
ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts. Dass der Protest gegen
einen mehrtägigen Gipfel auch mehrere Tage dauern kann, versteht sich von
selbst. Und wenn beim G-20-Gipfel Essen und Übernachten zum Gipfelprogramm
dazugehören, dann sollte das für das Protestcamp nicht weniger gelten. Und
zwar erst recht, wenn die Art des Zusammenlebens Ausdruck der gemeinsam
vertretenen Ziele sein soll.
Das alles ist kein Freibrief, nun überall und dauernd Protestcamps zu
errichten. Je länger eine Versammlung dauert und je mehr sie öffentlichen
Raum in Anspruch nimmt, umso mehr können Einschränkungen zugunsten anderer
Interessen und Grundrechtsträger verlangt werden. Gerade deshalb erstaunt
es, dass sich das Bundesverfassungsgericht schon mit dem ersten Schritt –
der Anerkennung des Protestcamps als geschützter Versammlung – so schwer
tut.
29 Jun 2017
## LINKS
[1] /Proteste-gegen-G-20/!5425496
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt G20 in Hamburg
Protestcamp
Versammlungsfreiheit
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