Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Bundestag stimmt Gesetzentwurf zu: Schlachtverbot für hochträchti…
> Jährlich ersticken tausende Föten, weil ihr Muttertier geschlachtet wird.
> Das soll nun zumindest teilweise verboten werden.
Bild: Hoffentlich nicht trächtig getötet: geschlachtete Rinder im Kühlraum
Berlin afp/taz | Der Bundestag hat ein Verbot für das Schlachten
hochträchtiger Tiere beschlossen. Die Abgeordneten nahmen am
Donnerstagabend einen [1][Gesetzentwurf] von Union und SPD an, der ein
Schlachtverbot für Säugetiere „im letzten Drittel der Trächtigkeit“
vorsieht. In dieser Zeit empfänden die Ungeborenen „bis zu ihrem Tod
Schmerzen und Leiden“, was dem Tierschutzrecht widerspreche, heißt es im
Gesetzestext.
Die Ungeborenen ersticken bei der Schlachtung durch Sauerstoffmangel. Nach
Schätzungen sind davon jedes Jahr zehntausende Föten betroffen.
Nach dem neuen Gesetz ist das Schlachten des Muttertieres nun erst nach der
Geburt erlaubt. Von dem Verbot ausgenommen sind Schafe und Ziegen. Die
Haltung der Tiere und die Paarung seien „grundlegend anders“ als bei
Rindern und Schweinen, hieß es. Daher sei es auch schwieriger
festzustellen, in welchem Stadium der Trächtigkeit sich die Tiere befinden.
Erlaubt ist auch das Schlachten nach tierseuchenrechtlichen Bestimmungen
und im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation.
## Grüne kritisieren Schlupflöcher
„Die Ausnahmen sind viel zu vage und dadurch anfällig für Missbrauch“,
sagte Nicole Maisch, Sprecherin für Tierschutzpolitik der Grünen-Fraktion,
der taz. „Ich sehe nicht, welche ‚tierärztliche Indikation‘ eine Ausnahme
vom Schlachtverbot trächtiger Tiere rechtfertigen könnte. Denn
selbstverständlich erleiden auch die ungeborenen Föten von kranken oder
verletzten Tieren einen grausamen Erstickungstod bei der Schlachtung.“
Der Deutsche Tierschutzbund kritisierte, dass Ziegen und Schafe von dem
Verbot ausgenommen sein sollen. Die Grünen forderten, dass die
Möglichkeiten zur Trächtigkeitsbestimmung bei Ziegen und Schafen verbessert
werden. Der Gesetzentwurf der Koalition sieht vor, zu einem späteren
Zeitpunkt über die Aufnahme dieser Tiere in die Regelungen zu entscheiden.
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, bevor es in Kraft treten
kann. Wahrscheinlich wird die Länderkammer grünes Licht geben.
19 May 2017
## LINKS
[1] http://dip.bundestag.de/btd/18/120/1812085.pdf
## AUTOREN
Jost Maurin
## TAGS
Bundestag
Landwirtschaft
Tierschutz
Deutscher Tierschutzbund
Leistungsgesellschaft
Stadtplanung
Grüne
Tierschutz
Tierschutz
Bio-Fleisch
Deutscher Tierschutzbund
## ARTIKEL ZUM THEMA
Kolumne Fremd und befremdlich: Das Primat der Leistung
Ist es gut für die Kühe, täglich auf die Weide geführt zu werden? Das will
die Landwirtschaftskammer in Schleswig-Holstein herausfinden – ernsthaft.
Investor in Prenzlauer Berg: Essen, wo die Tiere starben
Nach über 25 Jahren soll die letzte Brache auf dem Gelände des Alten
Schlachthofs verschwinden. Der Investor plant Restaurants und Büros.
Grüner Parteitag in Nordrhein-Westfalen: Bloß keine Selbstzerfleischung
Die NRW-Grünen versprechen eine „schonungslose Analyse“ ihrer Niederlage.
Auf Kretschmanns Einmischung können sie verzichten.
EU-Mindeststandards in der Tierhaltung: Mehr Tierschutz für Kaninchen
Das EU-Parlament fordert Mindestschutzstandards für Kaninchen. Die
EU-Kommission ist nun aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Überwachung in Frankreich: Filmen für den Tierschutz
In Frankreich sollen auf Schlachthöfen Kameras eingeführt werden. Deutsche
Tierschützer sehen das nicht nur positiv.
Vorschriften zur ökologischen Tierhaltung: Tierschützer wollen härtere Bio-R…
Die EU soll vorschreiben, wie gesund Ökovieh sein muss, fordert der
Tierschutzbund. Bislang sind viele Ökotiere so krank wie konventionell
gehaltene.
Kritik an der „Initiative Tierwohl“: Tierschützer sprechen von Betrug
Die „Initiative Tierwohl“ setzt auch in Zukunft auf Quantität statt
Qualität. Der Tierschutzbund kündigt nun die Zusammenarbeit auf.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.