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# taz.de -- Reform der Betriebsrenten: Mehr abzwacken fürs Alter
> Das neue Betriebsrentengesetz kommt. Es soll Kleinverdiener ermuntern,
> eine betriebliche Zusatzrente abzuschließen, und „Riestern“ fördern.
Bild: Frisst der Staat uns die Haare vom Kopf?
Berlin taz | Die Betriebsrentenreform kommt – und sie soll das zusätzliche
Sparen fürs Alter vor allem für kleine und mittlere Einkommen attraktiver
machen. Die Neuregelung sei eine „gute und verlässliche Möglichkeit für die
Arbeitnehmer, zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorzusorgen“, betonte am
Montag Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD).
Die Reform, auf die sich die Koalition jetzt einigte und die am Donnerstag
vom Bundestag verabschiedet werden soll, sieht vor, dass Gewerkschaften und
Arbeitgeber künftig in Tarifverträgen Betriebsrentenmodelle vereinbaren
können. An diese Modelle können sich auch nicht tarifgebundene Unternehmen
anschließen. Dabei wird ein Teil des Bruttolohns vom Arbeitnehmer als
Beitrag für die Betriebsrente abgezweigt, der Arbeitgeber legt dann noch 15
Prozent des Beitrags obendrauf, denn er spart für diesen eingezahlten
Lohnanteil schließlich den Sozialversicherungsbeitrag.
Verdient der oder die Beschäftigte nur bis zu 2.200 Euro im Monat, kann
sein Arbeitgeber noch einen Zuschuss von jährlich 240 bis 480 Euro
drauflegen und bekommt dann 30 Prozent davon als Subvention vom Staat.
Das Heikle an dem Konzept ist, dass die Arbeitgeber nicht mehr für eine
bestimmte Höhe der späteren Betriebsrente haften. Für die Rente aus den
eingezahlten Geldern, die über die Tarifpartner etwa bei Pensions- oder
Versorgungswerken angelegt werden, gibt es keine Garantie außer den
üblichen Absicherungen im Finanzwesen, über die die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wacht. Man vertraue „auf die
Tarifvertragsparteien, dass diese eine seriöse Anlagepolitik verfolgen“,
sagte die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Katja Mast, bei der
Vorstellung der Gesetzesreform.
## Riestern könnte sich rechnen
Um es gerade für Kleinverdiener attraktiv zu machen, eine Betriebsrente
abzuschließen, enthält die Reform zudem erstmals Freibeträge in der
Grundsicherung im Alter für alle, die eine Betriebs- oder Riesterrente
abgeschlossen haben. Dazu ein Beispiel: Eine alleinstehende
Altenpflegehelferin hat später nur eine gesetzliche Rente von 500 Euro zu
erwarten. Damit hat sie Anspruch auf ergänzende Grundsicherung im Alter von
250 Euro und mehr. Hat sie aus einer Betriebs- oder Riesterrente 100 Euro
im Alter zusätzlich zu bekommen, so soll dieses Geld nicht mehr wie bisher
mit der Grundsicherung verrechnet werden. Das heißt, die Frau hätte in
dieser Schemarechnung dann im Alter statt 750 Euro etwa 850 Euro im Monat
zur Verfügung.
Diese Freibeträge sollen für alle Grundsicherungsempfänger gelten, die
Betriebs- und Riester-Renten abgeschlossen haben. Möglicherweise machen sie
auch das „Riestern“ für schlecht verdienende Freiberufler attraktiv, die
damit rechnen, später in die Grundsicherung im Alter zu fallen und wenig
eigenes Vermögen haben.
Das Gesetz soll am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden.
29 May 2017
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Riester-Rente
Rente
Altersvorsorge
Altersarmut
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