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# taz.de -- Reform der betrieblichen Altersvorsorge: 25 Euro mehr im Monat
> BetriebsrentnerInnen müssen ab Januar weniger Krankenkassenbeiträge
> zahlen. Damit ist eine rot-grüne Regelung nach 15 Jahren korrigiert.
Bild: Senioren an der Elbe: Hoffentlich mit Betriebsrente
Berlin taz | Ältere Menschen, die eine Betriebsrente beziehen, werden im
kommenden Jahr um insgesamt 1,2 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Ab dem
kommenden Jahr müssen sie auf ihre Betriebsrente erst oberhalb eines
Freibetrages von monatlich 159 Euro Beiträge an die Krankenkasse zahlen.
Ein Ruheständler, der 210 Euro Betriebsrente pro Monat bekommt, spart
dadurch knapp 25 Euro im Monat, so eine Rechnung aus dem
Bundesgesundheitsministerium. Der Bundesrat ließ das [1][Gesetz] am Freitag
passieren, es tritt am 1.Januar in Kraft.
Bisher mussten Betroffene den Beitragssatz der Krankenkasse von rund 15
Prozent auf ihre komplette Betriebsrente zahlen, sobald die Bezüge eine
Grenze von 155,75 Euro im Monat überstiegen. Statt dieser Grenze gibt es
künftig einen Freibetrag, der ab dem 1.Januar 2020 zunächst exakt bei
159,25 Euro liegt. Nur für Anteile, die über diesem Freibetrag liegen,
müssen künftig Beiträge bezahlt werden.
## Ein Drittel zahlt keine Beiträge mehr
Wird die betriebliche Altersvorsorge in einem einmaligen Kapitalbeitrag
ausgezahlt, wird diese Summe auf eine monatliche Leistung umgerechnet. Auch
für diese gilt dann der neue Freibetrag.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erläuterte, dass ein Drittel der
BetriebsrentnerInnen durch die Reform gar keinen Beitrag für die
Krankenkassen mehr zahlen müsse, weil ihre Bezüge unter dem Freibetrag
liegen. Ein weiteres Drittel werde höchstens noch die Hälfte der Beiträge
zahlen müssen. Und ein weiteres Drittel mit höheren Bezügen werde um rund
300 Euro im Jahr entlastet.
Die rot-grüne Regierung hatte im Jahre 2004 eingeführt, dass Menschen, die
monatliche Betriebsrenten oder Einmalzahlungen erhalten, die vollen
Beiträge an die Krankenkassen abführen müssen. Und zwar sowohl den
Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil. Grund dafür war die damals
klamme Situation der Krankenkassen. Zuvor waren Einmalleistungen gar nicht
„verbeitragt“ worden, für monatliche Bezüge galt zuvor nur der hälftige
„Arbeitnehmer“-Beitrag.
## Ein Wutthema für SPD-Hasser
Da es für Altverträge keinen Bestandsschutz und keine Übergangsregelungen
gab, entwickelte sich die „Doppelverbeitragung“ der Betriebsrenten seit 15
Jahren zum Wutthema der Versicherten, es gründeten sich Stammtische von
[2][Protestverbänden.] Der Ärger vieler WählerInnen über die SPD nährt sich
auch aus der Einführung dieser Abzüge, die viele Ältere bis heute erleben,
wenn sie in den Ruhestand treten und die Leistungen fällig werden.
Auch mit dem neuen Gesetz bleibt die doppelte „Verbeitragung“ durch den
Abzug von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag erhalten. Durch die
Freibetragsregelung sind aber viele RentnerInnen nicht oder nicht mehr wie
im bisherigen Maße betroffen.
Viele Menschen in Deutschland haben allerdings gar keinen Anspruch auf eine
Betriebsrente. Nach Zahlen der gewerkschaftsnahen
[3][Hans-Böckler-Stiftung] haben nur 55 Prozent der Beschäftigten einen
Anspruch auf eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung. Gerade
kleinere Unternehmen bieten gar keine Betriebsrenten an.
20 Dec 2019
## LINKS
[1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/betriebsrentenfreibetragsgesetz…
[2] https://dvg-ev.org/ueber-uns/
[3] https://www.boeckler.de/themen_33334.htm
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Betriebsrente
Altersvorsorge
Krankenkassen
Krankenkassen
Rente
Riester-Rente
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