| # taz.de -- „Kopftuch-Urteil“ in Berlin: Neutralität neu ausgelegt | |
| > Die nun vorgelegte Begründung des Arbeitsgerichts zum „Kopftuch-Urteil“ | |
| > vom Februar entschärft den Koalitionsstreit über das Gesetz. | |
| Bild: Darf frau künftig das Kopftuch in der Schule tragen? | |
| Im Februar sprach das Berliner Landesarbeitsgericht (LAG) einer | |
| muslimischen Pädagogin eine Entschädigung von rund 8.500 Euro zu, weil der | |
| Senat sie wegen ihres Kopftuchs nicht als Grundschullehrerin einstellen | |
| wollte. Zwar bot das Land der Frau später einen Arbeitsvertrag als | |
| Berufschullehrerin an. Dadurch werde die Diskriminierung aber nicht | |
| beseitigt, erläuterte das LAG in der nun vorliegenden Begründung des | |
| Urteils. Denn die Frau wolle an Grundschulen unterrichten und dürfe das | |
| nicht, obwohl dort großer Bedarf an Lehrkräften bestehe. | |
| Der Senat hatte sich bei der Ablehnung der Bewerberin auf das Berliner | |
| Neutralitätsgesetz berufen, das seit 2005 Lehrkräften das sichtbare Tragen | |
| religiöser Symbole verbietet. Das LAG hält das Gesetz nun aber insoweit für | |
| „verfassungswidrig“. Zwar sei es ein legitimes Ziel, den „Schulfrieden“… | |
| schützen. | |
| Ein „pauschales“ Kopftuchverbot sei jedoch ein unverhältnismäßiges Mitte… | |
| Es verletze die Religionsfreiheit der betroffenen muslimischen | |
| Pädagoginnen. Das LAG berief sich dabei auf die Rechtsprechung des | |
| Bundesverfassungsgerichts, das Anfang 2015 aus dem gleichen Grund das | |
| Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen beanstandet hatte. | |
| Das LAG verzichtete aber darauf, das Berliner Neutralitätsgesetz dem | |
| Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen, denn es könne auch so | |
| „verfassungskonform“ ausgelegt werden. Künftig soll ein Kopftuchverbot nur | |
| bei einer „konkreten Gefahr“ für den Schulfrieden erlaubt sein. Ansatzpunkt | |
| für diese Auslegung ist eine Klausel in Paragraf 3 des | |
| Neutralitätsgesetzes, wonach die Schulsenatorin Ausnahmen vom | |
| Kopftuchverbot erlauben kann. Nach dem LAG-Urteil ist diese Ausnahme | |
| künftig die Regel. Ein Kopftuch allein ist damit für Lehrerinnen kein | |
| Einstellungshindernis mehr. | |
| Gegen dieses Urteil kann Berlin noch Revision zum Bundesarbeitsgericht | |
| einlegen. Die Erfolgsaussichten dürften wegen der klaren Vorgaben des | |
| Bundesverfassungsgerichts aber gering sein. Derzeit prüft der Senat noch, | |
| ob er das LAG-Urteil akzeptiert. | |
| Das Urteil bietet wenig Nahrung für den im Februar aufgeflammten | |
| Koalitionsstreit, ob nun das Neutralitätsgesetz geändert werden soll. Für | |
| eine Änderung hatte sich Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) eingesetzt. | |
| Regierungschef Michael Müller (SPD) dagegen erklärte am Donnerstag erneut, | |
| er wolle an dem Gesetz festhalten. | |
| Dass dieses nun durch Richterrecht faktisch mit einem neuen Inhalt versehen | |
| wurde, besteht für eine Änderung kein zwingender Grund. Für Polizistinnen | |
| und Richterinnen gilt das Verbot allerdings weiterhin, das LAG-Urteil | |
| erwähnt diese Berufsgruppen nicht. Es gibt in diesen Bereichen auch noch | |
| keine Karlsruher Rechtsprechung. | |
| Bei Lehrerinnen könnte die Schulverwaltung noch Kopftuchverbote auf Schul- | |
| oder Bezirksebene verhängen. Das LAG hält dies für möglich, wenn es | |
| „substanzielle“ Konflikte über „das richtige religiöse Verhalten“ in … | |
| ganzen Schule oder im ganzen Bezirk gibt. Gedacht ist etwa an | |
| Konfliktlagen, bei denen ältere Schüler oder Eltern auf das „Vorbild“ von | |
| Kopftuch tragenden Lehrerinnen verweisen und damit Druck auf Mädchen | |
| ausüben, die kein Kopftuch tragen. Das sei in Bezirken wie Kreuzberg, | |
| Neukölln oder Wedding denkbar, es sei aber nicht ersichtlich, dass solche | |
| Konfliktlagen in Frohnau, Dahlem, Grunewald oder Schmargendorf bestehen, so | |
| das LAG-Urteil. Zumindest dort können Lehrerinnen künftig also mit Kopftuch | |
| unterrichten. | |
| 5 May 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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