| # taz.de -- Verfassungsgericht lehnt Eilantrag ab: Kein Kopftuch auf der Richte… | |
| > Eine Rechtsreferendarin darf weiterhin nicht mit Kopftuch den | |
| > Staatsanwalt vertreten. Die Richter in Karlsruhe lehnen ihren Eilantrag | |
| > ab. | |
| Bild: Das Kopftuch: auf der Bank der Richter oder Staatsanwälte weiterhin nich… | |
| FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag einer | |
| Kopftuch tragenden Rechtsreferendarin abgelehnt. Ihre Glaubensfreiheit sei | |
| bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht schutzbedürftiger als die | |
| staatliche Neutralität. | |
| Klägerin ist eine 1982 geborene Deutschmarokkanerin. Sie hatte im Januar | |
| nach Abschluss ihres Studiums den juristischen Vorbereitungsdienst in | |
| Hessen begonnen. Zu diesem Referendariat gehören auch Stationen bei Gericht | |
| und in der Staatsanwaltschaft. In Hessen dürfen Referendarinnen, die ein | |
| Kopftuch tragen, für die Staatsanwaltschaft keine Sitzungsvertretung | |
| übernehmen und auch nicht auf der Richterbank Platz nehmen. Stattdessen | |
| müssen sie im Zuschauersaal sitzen. | |
| Dagegen klagte die Juristin. Sie wollte trotz Kopftuch eine normale | |
| juristische Ausbildung absolvieren. Im Eilverfahren hatte sie zunächst beim | |
| Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Erfolg, jedoch lehnte der | |
| Verwaltungsgerichtshof Kassel im Mai ihren Antrag ab. | |
| Auch beim Bundesverfassungsgericht ist sie nun vorläufig gescheitert. Die | |
| Verfassungsbeschwerde der Frau sei zwar nicht offensichtlich unbegründet | |
| und müsse im Hauptsacheverfahren geprüft werden. Bis dahin darf sie in | |
| Gerichtsverhandlungen jedoch nicht mit Kopftuch auftreten. | |
| In einer Folgenabwägung stellten die Richter auf Gefahren für die im | |
| Grundgesetz garantierte staatliche Neutralität ab. Die Bürger müssten | |
| darauf vertrauen können, „vor einem unabhängigen und unparteilichen Richter | |
| zu stehen, der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber allen | |
| Verfahrensbeteiligten bietet.“ Dies gelte auch für Rechtsreferendare. Das | |
| „Einbringen religiöser Bezüge“ könne den „in Neutralität zu erfüllen… | |
| staatlichen Auftrag der Rechtspflege“ beeinträchtigen. | |
| Dagegen sei der Eingriff in die Glaubensfreiheit der Referendarin nur | |
| zeitlich und örtlich begrenzt. Wesentliche Teile der Ausbildung, etwa der | |
| Unterricht in der Arbeitsgemeinschaft, könne sie trotz Kopftuch | |
| absolvieren. Seit März werte das hessische Justizprüfungsamt eine | |
| verweigerte Sitzungsvertretung auch nicht mehr mit „ungenügend“, vielmehr | |
| solle sich der Ausschluss von Teilen der Ausbildung nicht mehr negativ auf | |
| die Gesamtnote auswirken. | |
| Die Entscheidung wurde durch eine Kammer des Zweiten Senats des | |
| Verfassungsgerichts getroffen, der für Beamtenrecht zuständig ist. Dagegen | |
| stammen die liberalen Kopftuch-Urteile der letzten zwei Jahre vom Ersten | |
| Senat. Dort hatten (angestellte) Lehrerinnen und Erzieherinnen geklagt. Der | |
| Erste Senat hatte generelle Kopftuchverbote in Schulen und Kitas für | |
| verfassungswidrig erklärt. [1][(Az.: 2 BvR 1333/17)] | |
| 4 Jul 2017 | |
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| [1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/201… | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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