| # taz.de -- Kommentar Kopftuch-Urteil: Richter als Integrationshindernis | |
| > Wir haben eine pluralistische Justiz, in der Richter als Menschen | |
| > erkennbar sind. Ein paar strenggläubige Musliminnen könnten auch | |
| > dazugehören. | |
| Bild: Das Bundesverfassungsgericht bestätigt das Kopftuchverbot auf der Richte… | |
| Es wird wohl noch eine ganze Weile dauern, bis das Bundesverfassungsgericht | |
| Kopftuchverbote in der Justiz für verfassungswidrig erklärt. Mit einem | |
| entsprechenden Eilantrag ist eine muslimische Referendarin aus Hessen jetzt | |
| zunächst gescheitert. | |
| Dabei ist die Begründung für solche Kopftuchverbote nicht im Ansatz | |
| überzeugend. Dass eine Richterin als Muslimin erkennbar ist, schränkt die | |
| Neutralität der Justiz nicht ein. Dieses Argument enthält die | |
| Unterstellung, dass (als solche erkennbare) Muslime ihre Arbeit | |
| möglicherweise nicht mit der notwendigen Unabhängigkeit und Unbefangenheit | |
| verrichten. Und es befeuert entsprechende Vorurteile in der Bevölkerung. | |
| Wir haben aber eine pluralistische Justiz, in der Richter als Menschen | |
| erkennbar sind, als Mann und Frau, als Alte und Junge, und ein paar | |
| erkennbar strenggläubige Musliminnen könnten durchaus auch dazu gehören. | |
| Politiker und Richter, die Kopftuchverbote in der Justiz propagieren, sind | |
| deshalb ein echtes Integrationshindernis. | |
| Es ist enttäuschend, dass sich das Bundesverfassungsgericht hier nicht zu | |
| schneller Hilfe in der Lage sah. Ein Verfassungsgericht sollte nicht die | |
| Ausgrenzungsbedürfnisse der Mehrheit bestärken, sondern die Grundrechte der | |
| Minderheit wirksam schützen – auch im Eilverfahren. Die hessische | |
| Landesregierung hat recht: Von dieser Eilentscheidung geht ein „Signal“ | |
| aus, nur leider das falsche. | |
| Bedenklich ist auch, dass der Schutz der Grundrechte in Deutschland davon | |
| abhängt, ob man beim Ersten oder beim Zweiten Senat des | |
| Bundesverfassungsgerichts landet. Die aktuelle Entscheidung fällte eine | |
| Kammer des Zweiten Senats, der ursprünglich auch generelle Kopftuchverbote | |
| an Schulen gebilligt hatte. Erst zehn Jahre später hat der Erste Senat dies | |
| korrigiert. | |
| Hoffentlich dauert es bei Kopftuchverboten in der Justiz nicht ähnlich | |
| lange, bis das Gericht seine Aufgabe erfüllt. | |
| 4 Jul 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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