# taz.de -- Kommentar Kopftuch-Urteil: Richter als Integrationshindernis | |
> Wir haben eine pluralistische Justiz, in der Richter als Menschen | |
> erkennbar sind. Ein paar strenggläubige Musliminnen könnten auch | |
> dazugehören. | |
Bild: Das Bundesverfassungsgericht bestätigt das Kopftuchverbot auf der Richte… | |
Es wird wohl noch eine ganze Weile dauern, bis das Bundesverfassungsgericht | |
Kopftuchverbote in der Justiz für verfassungswidrig erklärt. Mit einem | |
entsprechenden Eilantrag ist eine muslimische Referendarin aus Hessen jetzt | |
zunächst gescheitert. | |
Dabei ist die Begründung für solche Kopftuchverbote nicht im Ansatz | |
überzeugend. Dass eine Richterin als Muslimin erkennbar ist, schränkt die | |
Neutralität der Justiz nicht ein. Dieses Argument enthält die | |
Unterstellung, dass (als solche erkennbare) Muslime ihre Arbeit | |
möglicherweise nicht mit der notwendigen Unabhängigkeit und Unbefangenheit | |
verrichten. Und es befeuert entsprechende Vorurteile in der Bevölkerung. | |
Wir haben aber eine pluralistische Justiz, in der Richter als Menschen | |
erkennbar sind, als Mann und Frau, als Alte und Junge, und ein paar | |
erkennbar strenggläubige Musliminnen könnten durchaus auch dazu gehören. | |
Politiker und Richter, die Kopftuchverbote in der Justiz propagieren, sind | |
deshalb ein echtes Integrationshindernis. | |
Es ist enttäuschend, dass sich das Bundesverfassungsgericht hier nicht zu | |
schneller Hilfe in der Lage sah. Ein Verfassungsgericht sollte nicht die | |
Ausgrenzungsbedürfnisse der Mehrheit bestärken, sondern die Grundrechte der | |
Minderheit wirksam schützen – auch im Eilverfahren. Die hessische | |
Landesregierung hat recht: Von dieser Eilentscheidung geht ein „Signal“ | |
aus, nur leider das falsche. | |
Bedenklich ist auch, dass der Schutz der Grundrechte in Deutschland davon | |
abhängt, ob man beim Ersten oder beim Zweiten Senat des | |
Bundesverfassungsgerichts landet. Die aktuelle Entscheidung fällte eine | |
Kammer des Zweiten Senats, der ursprünglich auch generelle Kopftuchverbote | |
an Schulen gebilligt hatte. Erst zehn Jahre später hat der Erste Senat dies | |
korrigiert. | |
Hoffentlich dauert es bei Kopftuchverboten in der Justiz nicht ähnlich | |
lange, bis das Gericht seine Aufgabe erfüllt. | |
4 Jul 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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