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# taz.de -- Kommentar Brustimplantate: Wenn der Prüfer plötzlich klingelt
> Hersteller werden bald unangemeldet kontrolliert. Schadenersatz zahlen
> sie nur, wenn sie auf eine Versicherung verpflichtet werden.
Bild: Vorsicht vor den Inhaltsstoffen
Medizinprodukte sind so heikel wie Arzneimittel. Insbesondere bei
Produkten, die in den Körper eingebaut werden – also zum Beispiel
Herzschrittmacher oder Katheter, aber auch Brustimplantate –, müssen die
PatientInnen darauf vertrauen können, dass Gefahren und Risiken nach
Möglichkeit ausgeschlossen werden.
Zwar sind vermutlich die allerwenigsten Hersteller von Medizinprodukten so
kriminell wie der französische Implantate-Hersteller PIP. Aber wie in jeder
Branche gibt es auch hier schwarze Schafe. Es ist daher unbefriedigend,
wenn der Europäische Gerichtshof [1][nun feststellen musste], dass
unangemeldete Kontrollen bei den Herstellern bisher nur in Ausnahmefällen
zwingend sind.
Immerhin hat der europäische Gesetzgeber aus dem PIP-Skandal gelernt. Bald
werden unangemeldete Kontrollen obligatorisch. Die eingeschalteten privaten
Prüffirmen, etwa der TÜV Rheinland, müssen dann regelmäßig testen, ob auch
der Alltag der Produktion den gesetzlichen Anforderungen genügt. Wie so oft
brauchte es den Skandal, damit sich die Gesetzgebung weiterentwickelt.
Allerdings ist auch bei unangemeldeten Kontrollen möglich, dass die Prüfer
hinters Licht geführt werden. Dann stellt sich wieder die Frage nach dem
Schadenersatz. Die kriminellen Hersteller sind meist insolvent. Eine
Versicherung ist nicht vorgeschrieben.
Auch hier besteht deshalb Handlungsbedarf für den EU-Gesetzgeber. Die
Hersteller von Medizinprodukten sollten verpflichtet werden, eine
Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden in unbegrenzter Höhe
abdeckt – und zwar ebenso bei kriminellem Vorsatz des Herstellers wie auch
bei Schäden außerhalb des Herstellerlandes.
Medizinprodukte werden dadurch teurer werden. Da aber potenziell jeder von
einer solchen Versicherungspflicht profitieren kann, wird es auch Akzeptanz
dafür geben.
16 Feb 2017
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[1] /Urteil-zu-fehlerhaften-Brustimplantaten/!5381941/
## AUTOREN
Christian Rath
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