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# taz.de -- Gesundheitsschädliche Brustimplantate: TÜV muss sofort zahlen
> Der TÜV Rheinland hat erneut eine Gerichtsverhandlung verloren.
> Betroffene Brustimplantat-Patientinnen dürfen Schadensersatz in Höhe von
> 3.000 Euro sofort verlangen.
Bild: Fehlerhaftes Brustimplantat aus Silikon.
MARSEILLE afp | Im Skandal um minderwertige Brustimplantate der
französischen Firma PIP können betroffene Frauen vom TÜV Rheinland sofort
Schadenersatz verlangen. Das Berufungsgericht der südfranzösischen Stadt
Aix-en-Provence lehnte am Dienstag einen Antrag des TÜV ab, die
Vollstreckbarkeit eines Urteils gegen das Zertifizierungsunternehmen
auszusetzen.
Das Handelsgericht der südfranzösischen Stadt Toulon hatte den TÜV Mitte
November zur Zahlung von Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt. Der
TÜV, der die Produktion des Brustimplantateherstellers PIP zertifiziert
hatte, habe gegen „seine Kontroll- und Aufsichtspflichten“ verstoßen,
urteilte das Gericht.
1.700 betroffenen Patientinnen sprach das Gericht eine Schadenersatzzahlung
von zunächst 3.000 Euro zu, bevor die genaue Entschädigungszahlung auf
Grundlage von individuellen Gutachten festgelegt wird.
Der TÜV, der sich selbst als Opfer eines Betrugs durch PIP sieht, legte
gegen die Entscheidung umgehend Berufung ein. Dies hat aber mit Blick auf
die Zahlung von 3.000 Euro pro Patientin keine aufschiebende Wirkung. Der
TÜV wollte daher vom Berufungsgericht in Aix-en-Provence erreichen, dass
die Vollstreckbarkeit des Urteils aus Toulon ausgesetzt wird – bis zum
Urteil in einem Berufungsprozess, dessen Datum noch nicht feststeht.
Bei einem Gerichtstermin in Aix-en-Provence Ende Dezember argumentierte
TÜV-Anwältin Cécile Derycke, sollte der TÜV in einem Berufungsverfahren
freigesprochen werden, wäre es „sehr schwierig“, das den Patientinnen
gezahlte Geld zurückzuverlangen. Am Dienstag sagte Derycke, sie nehme die
Entscheidung des Berufungsgerichts „zur Kenntnis“.
Mit Blick auf den angestrebten Berufungsprozess sagte sie, der TÜV werde
weiter gegen die Verurteilung als solche „kämpfen“. Im Falle eines Sieges
im Berufungsverfahren werde bis dahin gezahltes Geld von den Patientinnen
zurückgefordert.
PIP hatte hunderttausende Implantate hergestellt, die mit billigem
Industrie-Silikon und nicht dem eigentlich vorgesehenen Spezialsilikon
gefüllt waren. Die Kissen reißen schneller und können Entzündungen
auslösen. Allein in Deutschland sind etwa 5.000 Frauen betroffen.
Mitte Dezember wurde PIP-Gründer Jean-Claude Mas in einem Strafprozess in
Marseille zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hat dagegen Berufung
eingelegt. Mas wurde unter anderem schuldig gesprochen, den TÜV betrogen zu
haben – ein Urteil, durch das sich der TÜV mit Blick auf die
Schadenersatzforderungen gestärkt sieht.
21 Jan 2014
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