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# taz.de -- Gesundheitsschädliche Brustimplantate: Kein Schmerzensgeld vom TÜV
> Der TÜV Rheinland hatte fehlerhafte PIP-Brustimplantate aus Frankreich
> geprüft. Eine betroffene Frau verlangte Schadenersatz. Sie ist im zweiten
> Versuch gescheitert.
Bild: Silikonimplantate vom Hersteller PIP.
ZWEIBRÜCKEN dpa/taz | Der TÜV Rheinland muss im Rechtsstreit um mangelhafte
Brustimplantate aus Frankreich keinen Schadenersatz an eine geschädigte
Frau aus Rheinland-Pfalz zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken
wies am Donnerstag die Berufung der Frau zurück. Es ließ aber eine Revision
vor dem Bundesgerichtshof wegen der grundsätzlichen Bedeutung zu.
Der Klägerin waren der nach einer Operation zur Krebsvorsorge Implantate
der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzt worden, die
unerlaubt mit billigem Industriesilikon gefüllt waren. Der TÜV Rheinland
hatte bei PIP die Produktionsprozesse geprüft. Der Firma wurde auf dieser
Grundlage das europäische CE-Siegel verliehen.
Die Frau warf dem TÜV vor, den Hersteller nicht ausreichend überwacht zu
haben. Sie verlangte Schmerzensgeld von ursprünglich 100.000, später 40.000
Euro.
Das Strafgericht von Marseille hatte Jean-Claude Mas, den Gründer der Firma
Poly Implant Prothèse (PIP), im Dezember wegen schweren Betrugs bei der
Herstellung von Brustimplantaten zu vier Jahren Haft und einer Geldbuße von
75.000 Euro verurteilt. Zudem wurde Mas eine Tätigkeit im medizinischen
Bereich und die Führung eines Unternehmens untersagt.
30 Jan 2014
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