# taz.de -- Gesundheitsschädliche Brustimplantate: Kein Schmerzensgeld vom TÜV | |
> Der TÜV Rheinland hatte fehlerhafte PIP-Brustimplantate aus Frankreich | |
> geprüft. Eine betroffene Frau verlangte Schadenersatz. Sie ist im zweiten | |
> Versuch gescheitert. | |
Bild: Silikonimplantate vom Hersteller PIP. | |
ZWEIBRÜCKEN dpa/taz | Der TÜV Rheinland muss im Rechtsstreit um mangelhafte | |
Brustimplantate aus Frankreich keinen Schadenersatz an eine geschädigte | |
Frau aus Rheinland-Pfalz zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken | |
wies am Donnerstag die Berufung der Frau zurück. Es ließ aber eine Revision | |
vor dem Bundesgerichtshof wegen der grundsätzlichen Bedeutung zu. | |
Der Klägerin waren der nach einer Operation zur Krebsvorsorge Implantate | |
der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzt worden, die | |
unerlaubt mit billigem Industriesilikon gefüllt waren. Der TÜV Rheinland | |
hatte bei PIP die Produktionsprozesse geprüft. Der Firma wurde auf dieser | |
Grundlage das europäische CE-Siegel verliehen. | |
Die Frau warf dem TÜV vor, den Hersteller nicht ausreichend überwacht zu | |
haben. Sie verlangte Schmerzensgeld von ursprünglich 100.000, später 40.000 | |
Euro. | |
Das Strafgericht von Marseille hatte Jean-Claude Mas, den Gründer der Firma | |
Poly Implant Prothèse (PIP), im Dezember wegen schweren Betrugs bei der | |
Herstellung von Brustimplantaten zu vier Jahren Haft und einer Geldbuße von | |
75.000 Euro verurteilt. Zudem wurde Mas eine Tätigkeit im medizinischen | |
Bereich und die Führung eines Unternehmens untersagt. | |
30 Jan 2014 | |
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