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# taz.de -- Brustimplantate-Skandal in Frankreich: Gericht ordnet neuen Prozess…
> Der Streit um mangelhafte Silikonkissen wird neu aufgerollt. Die Richter
> kassierten ein vorheriges Urteil ein. Die Opfer sind hoffnungsvoll.
Bild: Etliche Frauen litten unter den mangelhaften Implantaten
Paris taz | Im Streit um mangelhafte Brustimplantate aus Silikon in
Frankreich wird es einen neuen Prozess geben. Das Kassationsgericht in
Paris hat ein Urteil des Berufungsgerichts von Aix-en-Provence von 2015 zu
Gunsten der deutschen Prüfagentur TÜV Rheinland kassiert.
Der französische Ableger hatte den Auftrag, die Produkte des
Brustimplantateherstellers PIP in Toulon zu zertifizieren. Dort waren bis
2010 in betrügerischer Weise und unter Umgehung der Kontrollen aus rein
materiellen Interessen mangelhaftes Gel für Silikonkissen für die
Implantate genutzt. Doch das stellte nach Ansicht der Richter in Aix keinen
hinreichenden Grund für Schadenersatzforderungen von Tausenden von Frauen
in der Welt dar, die zum Teil ernsthafte Probleme mit geplatzten
Implantaten hatten oder diese vorsichtshalber entfernen und ersetzen lassen
mussten.
Mit dem Kassationsurteil wird diese Auslegung hinfällig. „Wir sind sehr
erleichtert. Damit bekommen wir eine erste moralische Genugtuung, und wir
erwarten, dass unser Anrecht auf finanzielle Genugtuung nun von der Justiz
definitiv bestätigt wird“, erklärte uns gleich nach der Urteilsverkündung
in Paris Annie Mesnil, die Sprecherin des Vereins der PIP-Opfer in
Frankreich.
Ihr Anwalt Laurent Gaudon ist noch zuversichtlicher. Obwohl die
Urteilsbegründung noch nicht bekannt war, ging er im Gespräch mit der taz
davon aus, dass die Kassationsrichter im Unterschied zur Berufungsinstanz
der Meinung sind, dass der TÜV genügend stichhaltige Hinweise hatte, die
unangekündigte Inspektionen bei PIP notwendig gemacht hätten. So sei dem
TÜV bekannt gewesen, dass bei PIP nicht das erforderliche Rohmaterial
bestellt worden war, erklärte er am Telefon. Hinfällig werden damit auch
die bisherigen Forderungen des TÜV, der „in gerade erbärmlicher Weise“ von
den Frauen die Rückerstattung von Vorschüssen auf Schmerzensgelder verlangt
habe – und dies in manchen Fällen inakzeptabler Form.
Dass in Deutschland der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Forderungen von
PIP-Opfer abgewiesen hatte, erklärt Anwalt Gaudon damit, dass bei diesem
Prozess die betroffenen Frauen sehr schlecht beraten und repräsentiert
worden seien. Im Fall eines neuen Urteils in Paris, das eine
Mitverantwortung des TÜV bestätigen sollte, könnten ihm zufolge sämtliche
von PIP-Skandal betroffenen Frauen auf der Welt erneut Schadenersatz
verlangen.
10 Oct 2018
## AUTOREN
Rudolf Balmer
## TAGS
Brustimplantate
TÜV Rheinland
Silikon
Unternehmen
Implantate
Schwerpunkt Frankreich
TÜV Rheinland
Silikon
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