| # taz.de -- Nach Äußerungen zum Shoah-Gedenken: Mehrere Anzeigen gegen Höcke | |
| > Hat der AfDler NS-Verbrechen verharmlost? Ja, sagen SPDler und Linke und | |
| > werfen ihm Volksverhetzung vor. Durchkommen werden sie damit nicht. | |
| Bild: Es mag furchtbar sein, was er fordert – ein Volksverhetzer ist Björn H… | |
| Freiburg taz | Mehrere Bundestagsabgeordnete haben Björn Höcke inzwischen | |
| angezeigt. Der erste war Diether Dehm von der Linken, es folgten seine | |
| Fraktionsvorsitzenden Sarah Wagenknecht und Dietmar Bartsch sowie die | |
| SPD-Frau Michaela Engelmeier. | |
| Alle werfen Höcke „Volksverhetzung“ vor. Als „Volksverhetzung“ werden … | |
| Strafgesetzbuch (§ 130) mehrere Delikte zusammengefasst. Bei der | |
| klassischen Volksverhetzung geht es um die Aufstachelung zum Hass gegen | |
| bestimmte Bevölkerungsgruppen und die Verletzung der Menschenwürde durch | |
| Beschimpfung bestimmter Gruppen. | |
| Seit 1994 wird als Volksverhetzung auch bestraft, wenn der Holocaust | |
| geleugnet, gebilligt oder verharmlost wird. Seit 2005 ist darüber hinaus | |
| jede Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der NS-Herrschaft | |
| strafbar. Schutzgut ist stets der „öffentliche Frieden“. | |
| Diether Dehm erkennt in Höckes Rede gleich zweifach eine Volksverhetzung. | |
| Zum einen rufe Höcke zum Hass gegen alle auf, die die antifaschistische | |
| Erinnerungskultur bewahren wollen. Zum anderen verharmlose Höcke die | |
| NS-Verbrechen. „Wer eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad fordert | |
| und nur noch das Schöne, Große und Gute der deutschen Geschichte zeigen | |
| will, der will logischerweise zugleich die NS-Verbrechen ausblenden und | |
| verdrängen“, erklärte Dehm auf Nachfrage. | |
| Juristisch wird er damit wohl nicht durchkommen. Höckes Rede enthält zwar | |
| massive Kritik an der deutschen Erinnerungskultur, aber keine Aufrufe zum | |
| Hass gegen einzelne Personen oder Gruppen. Es kommt nicht darauf an, was | |
| Höcke denkt, sondern was er gesagt hat. | |
| Auch eine Verharmlosung der NS-Verbrechen im strafrechtlichen Sinne liegt | |
| nicht vor. Höcke bestreitet nicht die Zahl der Todesopfer oder die Qualität | |
| des Völkermords. Er will nur nicht mehr daran erinnern. | |
| Das Bundesverfassungsgericht hat 1999 in seinem Wunsiedel-Beschluss den | |
| Volksverhetzungsparagrafen geprüft und dabei eine zurückhaltende Auslegung | |
| gefordert. Die mögliche Konfrontation mit „beunruhigenden Meinungen“ gehö… | |
| zum freiheitlichen Staat, so die Richter des Ersten Senats. Der Schutz vor | |
| einer „Vergiftung des geistigen Klimas“, so heiß es weiter, sei ebenso | |
| wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung | |
| ihres Rechtsbewusstseins durch eine „offenkundig falsche Interpretation der | |
| Geschichte“. | |
| 19 Jan 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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