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# taz.de -- NPD-Verbot wurde abgelehnt: „Es fehlt an Gewicht“
> Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die NPD wird nicht
> verboten. Die Rechtsextremen tönen bereits: Nun werde man „durchstarten“.
Bild: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat sich gegen ein Verbot …
Karlsruhe taz | Sie dürfen bleiben: Das Bundesverfassungsgericht hat am
Dienstagmorgen ein Verbot der NPD abgelehnt. Die Rechtsextremen hätten zwar
verfassungsfeindliche Ziele, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. „Es
fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich
erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt.“
Die Bundesländer hatten das NPD-Verbot 2013 beantragt, eine ganze Riege an
Innenministern verfolgte das Urteil im Gerichtssaal. Für sie ist es eine
herbe Schlappe. Denn die sieben Verfassungsrichter hatten keinen Zweifel:
Sie fällten ihr Urteil einstimmig. Kein einziger Richter sah die
Möglichkeit eines Verbots.
„Es steht außer Zweifel, dass die Antragsgegnerin nach ihren Zielen und dem
Verhalten ihrer Anhänger die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung anstrebt“, sagte Gerichtspräsident Voßkuhle. Sie strebe eine
ethnisch definierte „Volksgemeinschaft“ an, ihre Politik „missachtet die
Menschenwürde aller“. Sie ist, so Voßkuhle, „mit dem Demokratieprinzip
unvereinbar“.
Allerdings: Die Gefahr für diese Demokratie durch die NPD sei nur
„punktuell“. Die NPD habe es in den 50 Jahren ihrer Existenz nicht
vermocht, sich in den Landesparlamenten festzusetzen. Nur 340
Kommunalmandate hält die Partei heute noch, dazu einen Sitz im
Europaparlament. Damit ist für die Richter eine Aussicht auf eigene
Mehrheiten ausgeschlossen.
## Entzug der staatlichen Finanzierung
Auch außerhalb der Parlamente verfüge die NPD nur „über geringe Wirkkraft�…
befand Voßkuhle. Dafür fehle ihr mit knapp 6.000 Mitgliedern schlicht das
Personal. Und auch die vorgetragenen Gewaltdelikte von Parteifunktionären
seien „Einzelfälle“ innerhalb der NPD, keine „Grundtendenz zur Durchsetz…
ihrer verfassungsfeindlichen Absichten“.
All dies, resümierte Voßkuhle, rechtfertige nicht, das Parteiverbot „als
schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen
Rechtsstaats“ gegen die NPD einzusetzen. Die Verfassungsrichter gaben den
Bundesländern aber einen Tipp: Andere Reaktionen, etwa der Entzug der
staatlichen Finanzierung für die NPD, lägen im Ermessen der Gesetzgeber.
NPD-Bundeschef Frank Franz hatte sich schon kurz vor dem Urteil
siegesgewiss gezeigt. „Wir werden definitiv nicht verboten“, sagte er. Nun
werde man „wieder durchstarten“. Die Chancen dafür allerdings sind mau: Die
NPD befindet sich in einer tiefen Krise, sie ist bundesweit in allen
Umfragen nicht mehr messbar.
In der Bundesrepublik wurden überhaupt erst zwei Parteien verboten: 1952
die Sozialistische Reichspartei und 1956 die KPD.
17 Jan 2017
## AUTOREN
Konrad Litschko
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