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# taz.de -- BKA-Trojaner zur Überwachung: Generalbundesanwalt will Regelung
> Verdächtige sollen einfacher überwacht werden. Dafür muss eine
> Rechtsgrundlage her. Diese löst aber nicht das entscheidende Problem.
Bild: Befugnisse müssten an moderne Standards angepasst werden, so Generalbund…
KARLSRUHE taz | Generalbundesanwalt Peter Frank will die Telekommunikation
von Verdächtigen „wieder effektiv überwachen“ können – so wie früher,…
noch nicht verschlüsselt kommuniziert wurde. Die Politik soll die
Befugnisse der Strafverfolger an die modernen Standards der Kommunikation
„anpassen“, forderte Frank bei seiner Jahrespressekonferenz.
Rund 85 Prozent der Kommunikation von Verdächtigen kann heute von
Strafverfolgern nicht mehr überwacht werden, so Frank. Sie telefonieren
verschlüsselt über Skype, sie nützen PGP-Verschlüsselung für E-Mails oder
sie nutzen Messengerdienste wie WhatsApp, die standardmäßig verschlüsselt
sind.
Helfen könnte die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung
(Quellen-TKÜ). Hier setzt die Polizei an, bevor die Daten verschlüsselt
werden. Erforderlich ist dazu eine Spähsoftware, ein sogenannter Trojaner,
der auf den Computer oder das Smartphone des Verdächtigen aufgespielt wird.
Peter Frank und die Generalstaatsanwälte der Länder glauben, dass für einen
so tiefen Eingriff eine eigene Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung
erforderlich ist. Justizminister Heiko Maas (SPD) will bald einen Vorschlag
vorlegen. „Noch in dieser Wahlperiode“ soll die Regelung beschlossen
werden, heißt es im Justizministerium. Entsprechenden Druck macht auch
Innenminister Thomas de Maizière.
Doch die Rechtsgrundlage löst nicht das entscheidende Problem. Das BKA hat
für die Quellen-TKÜ kaum passende Trojaner. Der im April stolz angekündigte
neue Bundestrojaner funktioniert nach Informationen der taz nur auf
Computern mit den Betriebssystemen Windows 7 und Windows 8. An einer
Version für Windows 10 werde gearbeitet. Noch gar keine Lösung gibt es für
Smartphones – wo eigentlich der Hauptbedarf besteht.
Das BKA entwickelt die Trojaner bisher selbst, weil gekaufte Produkte der
Sicherheitsindustrie die hohen Anforderungen des
Bundesverfassaungsgerichts nicht erfüllen. Karlsruhe fordert, dass Trojaner
zur Kommunikationsüberwachung so konstruiert sein müssen, dass sie nur auf
laufende Gespräche und Nachrichten zugreifen können und nicht den gesamten
Inhalt der Festplatte an die Polizei überspielen. Letzteres wäre eine
„Onlinedurchsuchung“, die nur unter viel strengeren Voraussetzungen möglich
ist.
20 Jan 2017
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
BKA
Trojaner
Schwerpunkt Überwachung
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re:publica
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