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# taz.de -- Justizstreit mit Böhmermann: Rassismus oder Performance?
> Das Landgericht Hamburg verhandelte über Erdoğans Unterlassungsklage
> gegen Böhmermanns Gedicht. Die Entscheidung wurde vertagt.
Bild: Hat auch mal was zu lachen: Erdoğan-Anwalt von Sprenger am Hamburger Lan…
Hamburg taz | Der türkische Präsident Recep Tayyep Erdoğan lässt nicht
locker. Er versucht weiter, das Schmähgedicht des ZDF-Satirikers Jan
Böhmermann gerichtlich verbieten zu lassen. An diesem Mittwoch verhandelte
das Landgericht Hamburg über Erdoğans Unterlassungsklage.
[1][Böhmermann hatte das Gedicht Ende März in seiner Sendung „Neo Magazin
Royale“ vorgetragen]. Dort heißt es unter anderem, dass Erdoğan „Ziegen
fickt“ und „Kinderpornos schaut“. Die schlimmsten Aussagen hatte das
Landgericht Hamburg bereits im Mai per einstweiliger Verfügung verboten.
Unbeanstandet blieben dagegen Passagen, die Erdoğans Umgang mit
Minderheiten satirisch kritisieren. Nun verhandelte das Landgericht über
Erdoğans Klage in der Hauptsache.
Böhmermanns Anwalt Christian Schertz griff das Gericht dabei scharf an. Es
sei „absurd“, einzelne Sätze aus einer „Gesamtperformance“ herauszugre…
„Bei einer künstlerischen Inszenierung auf einer Theaterbühne hätten Sie
das nicht gewagt“, sagte Schertz zur Richterbank gewandt. In Böhmermanns
Gedicht habe nicht die Beschimpfung im Vordergrund gestanden, sondern die
Diskussion um die Meinungsfreiheit. „Das war ein juristisches Proseminar in
satirischer Form“, so Schertz, „Böhmermann haut Erdoğan um die Ohren, wie
die Meinungsfreiheit in Deutschland geschützt wird“, wo nur „sehr krasse“
Aussagen wie im vorgetragenen Schmähgedicht verboten seien.
Diese Diskussion um Meinungsfreiheit habe im Übrigen Erdoğan selbst
ausgelöst, so Schertz, als er nach einer eher harmlosen NDR-Satiresendung
den deutschen Botschafter in der Türkei einbestellte. Als potenziell
ebenfalls Betroffener habe Böhmermann das „Recht zum Gegenschlag“. Im
Übrigen komme es bei einer Unterlassungsklage auch auf die aktuelle Lage in
der Türkei an. „Wer Journalisten verhaftet und kritische Zeitungen
schließt, hat die schärfstem Reaktionen ever verdient.“
Erdoğans Anwalt Michael von Sprenger wies dies zurück. Das Gedicht
Böhmermanns habe die Menschenwürde des türkischen Präsidenten verletzt.
„Wenn die Menschenwürde verletzt ist, ist keine Abwägung mehr möglich, auch
nicht mit der Kunstfreiheit“, so von Sprenger. Erdoğan sei „als Prototyp
des verlausten stinkenden Türken“ gezeigt worden, das sei schlicht
rassistisch und sicher nicht nötig gewesen, um die Meinungsfreiheit zu
erläutern. Erdoğans Anwalt räumte aber ein: „Dass es die Kurden nicht
einfach haben in der Türkei, da ist Realität drin.“ Wenn es um ein Verbot
politischer Satire gegangen wäre, hätte er das Mandat nicht übernommen.
Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer ließ nicht erkennen, dass das
Gericht von seiner Haltung im Mai abweichen will. Sie versprach aber eine
gründliche Beratung. Das Urteil soll erst am 10. Februar verkündet werden.
Im Fall einer erneuten Niederlage will Schertz mit Böhmermann durch die
Instanzen gehen.
2 Nov 2016
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[1] /Boehmermann-Gedicht-ueber-Erdogan/!5291660/
## AUTOREN
Christian Rath
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