# taz.de -- Erdogan gegen Böhmermann: Nächste Runde | |
> Das Hamburger Landgericht hat dem Satiriker bereits untersagt, große | |
> Teile seines Gedichts „Schmähkritik“ öffentlich zu wiederholen. Jetzt | |
> gibt es neue Forderungen. | |
Bild: Einer von den beiden übertreibt es angelegentlich ein wenig | |
Hamburg dpa | Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan will das Gedicht | |
„Schmähkritik“ des Satirikers Jan Böhmermann nach Informationen des | |
„Spiegel“ komplett verbieten lassen. Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von | |
Sprenger hat daher Klage beim Hamburger Landgericht eingereicht, schreibt | |
das Magazin. In einem Hauptsacheverfahren will er demnach ein | |
Komplettverbot des Gedichts erreichen. Ein Gerichtssprecher konnte den | |
Eingang der Klage am Samstag zunächst nicht bestätigen. Erdogans Anwalt war | |
zunächst nicht zu erreichen. | |
Das Hamburger Landgericht hatte Mitte Mai auf Antrag Erdogans eine | |
einstweilige Verfügung gegen den ZDF-Moderator Böhmermann erlassen. | |
Böhmermann darf den größeren Teil seines Gedichts, das er am 31. März in | |
seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen hatte, damit nicht | |
wiederholen. Bei dem Beschluss geht es um Gedichtspassagen, die Erdogan | |
nach Ansicht des Gerichts angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden | |
Inhalts nicht hinnehmen müsse (Az.: 324 O 255/16). | |
Erdogans Anwalt will nun laut „Spiegel“ in einem Hauptsacheverfahren ein | |
komplettes Verbot des Gedichts erwirken. „Böhmermann kann sich nicht auf | |
Kunst berufen, wenn er selbst behauptet, das Kunstwerk stamme gar nicht von | |
ihm“, sagte von Sprenger dem Magazin. Böhmermann hatte in einem mit der | |
Wochenzeitung „Zeit“ schriftlich geführten Interview auf die Frage | |
geantwortet, ob er das Gedicht selbst geschrieben habe: „Nein. Quelle: | |
Internet.“ | |
Im Gegensatz zu einem Verfügungsverfahren ist gegen eine Entscheidung im | |
Hauptsacheverfahren der Rechtsweg bis zum Bundesgerichtshof oder | |
Bundesverfassungsgericht möglich, wie der Hamburger Gerichtssprecher | |
erklärte. | |
## Grenzüberschreitende Schmähung | |
Zur Begründung der einstweiligen Verfügung hatte das Hamburger Landgericht | |
erklärt, das Gericht habe zwischen der Kunst- und Meinungsfreiheit und dem | |
allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Antragstellers abwägen müssen. In Form | |
von Satire geäußerte Kritik am Verhalten Dritter finde ihre Grenze, wo es | |
sich um eine reine Schmähung handele oder die Menschenwürde angetastet | |
werde. Böhmermanns Gedicht überschreite diese Grenze in bestimmten | |
Passagen, die schmähend und ehrverletzend seien, so das Landgericht. Die | |
übrigen Teile setzten sich in zulässiger Weise satirisch mit aktuellen | |
Vorgängen in der Türkei auseinander. | |
Neben dem Presseverfahren in Hamburg läuft in Mainz noch ein | |
Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen des Verdachts auf Beleidigung | |
eines ausländischen Staatsoberhaupts. Dies wurde möglich, nachdem die | |
Bundesregierung eine Ermächtigung wegen des Strafverlangens der türkischen | |
Regierung erteilt hatte. | |
2 Jul 2016 | |
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