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# taz.de -- Erdogan gegen Böhmermann: Nächste Runde
> Das Hamburger Landgericht hat dem Satiriker bereits untersagt, große
> Teile seines Gedichts „Schmähkritik“ öffentlich zu wiederholen. Jetzt
> gibt es neue Forderungen.
Bild: Einer von den beiden übertreibt es angelegentlich ein wenig
Hamburg dpa | Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan will das Gedicht
„Schmähkritik“ des Satirikers Jan Böhmermann nach Informationen des
„Spiegel“ komplett verbieten lassen. Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von
Sprenger hat daher Klage beim Hamburger Landgericht eingereicht, schreibt
das Magazin. In einem Hauptsacheverfahren will er demnach ein
Komplettverbot des Gedichts erreichen. Ein Gerichtssprecher konnte den
Eingang der Klage am Samstag zunächst nicht bestätigen. Erdogans Anwalt war
zunächst nicht zu erreichen.
Das Hamburger Landgericht hatte Mitte Mai auf Antrag Erdogans eine
einstweilige Verfügung gegen den ZDF-Moderator Böhmermann erlassen.
Böhmermann darf den größeren Teil seines Gedichts, das er am 31. März in
seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen hatte, damit nicht
wiederholen. Bei dem Beschluss geht es um Gedichtspassagen, die Erdogan
nach Ansicht des Gerichts angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden
Inhalts nicht hinnehmen müsse (Az.: 324 O 255/16).
Erdogans Anwalt will nun laut „Spiegel“ in einem Hauptsacheverfahren ein
komplettes Verbot des Gedichts erwirken. „Böhmermann kann sich nicht auf
Kunst berufen, wenn er selbst behauptet, das Kunstwerk stamme gar nicht von
ihm“, sagte von Sprenger dem Magazin. Böhmermann hatte in einem mit der
Wochenzeitung „Zeit“ schriftlich geführten Interview auf die Frage
geantwortet, ob er das Gedicht selbst geschrieben habe: „Nein. Quelle:
Internet.“
Im Gegensatz zu einem Verfügungsverfahren ist gegen eine Entscheidung im
Hauptsacheverfahren der Rechtsweg bis zum Bundesgerichtshof oder
Bundesverfassungsgericht möglich, wie der Hamburger Gerichtssprecher
erklärte.
## Grenzüberschreitende Schmähung
Zur Begründung der einstweiligen Verfügung hatte das Hamburger Landgericht
erklärt, das Gericht habe zwischen der Kunst- und Meinungsfreiheit und dem
allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Antragstellers abwägen müssen. In Form
von Satire geäußerte Kritik am Verhalten Dritter finde ihre Grenze, wo es
sich um eine reine Schmähung handele oder die Menschenwürde angetastet
werde. Böhmermanns Gedicht überschreite diese Grenze in bestimmten
Passagen, die schmähend und ehrverletzend seien, so das Landgericht. Die
übrigen Teile setzten sich in zulässiger Weise satirisch mit aktuellen
Vorgängen in der Türkei auseinander.
Neben dem Presseverfahren in Hamburg läuft in Mainz noch ein
Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen des Verdachts auf Beleidigung
eines ausländischen Staatsoberhaupts. Dies wurde möglich, nachdem die
Bundesregierung eine Ermächtigung wegen des Strafverlangens der türkischen
Regierung erteilt hatte.
2 Jul 2016
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