# taz.de -- Landgericht urteilt zu Böhmermann: Teile der „Schmähkritik“ v… | |
> Das Landgericht Hamburg erlässt eine einstweilige Verfügung gegen Jan | |
> Böhmermann. Er darf Teile des Gedichts über Erdoğan nicht öffentlich | |
> wiederholen. | |
Bild: Darf den größeren Teil des Gedichts nicht wiederholen: Böhmermann | |
HAMBURG dpa | Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag des türkischen | |
Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan eine einstweilige Verfügung gegen den | |
ZDF-Moderator Jan Böhmermann erlassen. Das teilte das Gericht am Dienstag | |
mit. Dabei geht es um das Gedicht „Schmähkritik“, das Böhmermann am 31. | |
März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen hatte. Mit seiner | |
Entscheidung hat das Gericht dem Antrag des türkischen Staatsoberhauptes | |
teilweise stattgegeben. | |
Böhmermann (35) darf den größeren Teil des Gedichts nicht wiederholen. | |
Dabei geht es um Passagen, die Erdoğan angesichts ihres schmähenden und | |
ehrverletzenden Inhalts nach Einschätzung des Gerichts nicht hinnehmen | |
müsse (Az.: 324 O 255/16). Im Fall einer Zuwiderhandlung drohen nach | |
Angaben des Gerichts ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine | |
Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. | |
Das Gericht habe zwischen der Kunst- und Meinungsfreiheit und dem | |
allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Antragstellers abwägen müssen. In Form | |
von Satire geäußerte Kritik am Verhalten Dritter finde ihre Grenze, wo es | |
sich um eine reine Schmähung handele oder die Menschenwürde angetastet | |
werde. Böhmermanns Gedicht überschreite diese Grenze in bestimmten | |
Passagen, die schmähend und ehrverletzend seien, so das Landgericht. | |
Die übrigen Teile setzten sich in zulässiger Weise satirisch mit aktuellen | |
Vorgängen in der Türkei auseinander. Das türkische Staatsoberhaupt trage | |
politische Verantwortung und müsse sich auch harsche Kritik an seiner | |
Politik gefallen lassen. Hinzunehmen sei auch, dass Böhmermann sich in | |
satirischer Form über den Umgang Erdoğans mit der Meinungsfreiheit lustig | |
mache. | |
Der Anwalt des türkischen Staatspräsidenten, Michael von Sprenger, teilte | |
dazu mit: „Das Gericht hat festgestellt, dass die Äußerungen im „Gedicht�… | |
zweifelsohne schmähend und ehrletzend sind und es sich nicht um eine | |
Geschmacksfrage handelt.“ Der Anwalt Jan Böhmermanns, Christian Schertz, | |
kommentierte die Entscheidung so: „Wir halten den Gerichtsbeschluss in der | |
konkreten Form für falsch, wenngleich er insbesondere die Aussagen, die den | |
Umgang von Erdogan mit der Meinungsfreiheit in der Türkei betreffen, für | |
zulässig erachtet hat.“ | |
Das Gericht gehe richtigerweise davon aus, dass es sich bei dem Gedicht um | |
Kunst und eine Satire handle. Es mache dann aber den Fehler, bestimmte | |
Aussagen solitär herauszugreifen und zu verbieten, die es als | |
herabwürdigend empfinde. „Das geht im Bereich der Kunstfreiheit nicht.“ | |
Die aktuelle Entscheidung zum Antrag auf einstweilige Verfügung gegen | |
Böhmermann ist nach Angaben eines Landgerichts-Sprechers unabhängig von den | |
Verfahren, die Böhmermann auf Grundlage des Paragrafen 185 wegen | |
Beleidigung und des Paragrafen 103 wegen Beleidigung eines ausländischen | |
Staatsoberhauptes noch drohen können. | |
17 May 2016 | |
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