| # taz.de -- Streit über „Schmähgedicht“: Erdoğan verliert gegen Springer… | |
| > Wegen Mathias Döpfners Unterstützung für den Satiriker Jan Böhmermann zog | |
| > der türkische Präsident vor Gericht. In Köln scheiterte er in letzter | |
| > Instanz. | |
| Bild: Im Clinch wegen Jan Böhmermann: Döpfner und Erdoğan | |
| Köln epd | Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan ist auch in | |
| der letzten Gerichtsinstanz mit dem Versuch einer einstweiligen Verfügung | |
| gegen den Vorstandsvorsitzenden des Springer-Verlags, Mathias Döpfner, | |
| gescheitert. Das Oberlandesgericht habe die Beschwerde Erdoğans gegen einen | |
| Beschluss des Landgerichts Köln zurückgewiesen, teilte der 15. Zivilsenat | |
| am Dienstag in Köln mit. Gegen diese letztinstanzliche Entscheidung kann | |
| Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. (AZ:15 W 32/16) | |
| Wie zuvor das Landgericht im Mai bewerte nun auch das Oberlandesgericht den | |
| [1][„offenen Brief“ Döpfners auf der Internetseite der Zeitung Die Welt], | |
| in dem er seine Solidarität mit Jan Böhmermanns „Schmähgedicht“ bekundet, | |
| als eine von Artikel fünf des Grundgesetzes geschützte zulässige | |
| Meinungsäußerung, hieß es. | |
| Es handele sich bei dem Brief Döpfners zuvorderst um eine Stellungnahme zur | |
| rechtlichen Zulässigkeit des Beitrags von Böhmermann in dessen Sendung „Neo | |
| Magazin Royale“, erklärten die Richter des Oberlandesgerichts. Dass Döpfner | |
| Böhmermanns Beitrag gutheiße, sei vom Grundgesetz als zulässige | |
| Meinungsäußerung geschützt. | |
| Auch das „PS“ von Döpfners Brief führe nicht zu einem | |
| Unterlassungsanspruch, erklärten die Richter des 15. Zivilsenats. Im | |
| Presserecht könne zwar das „Zu-Eigen-Machen“ einer fremden Äußerung zu | |
| einer erhöhten Verantwortlichkeit führen, doch sei ein solcher Fall hier | |
| nicht gegeben. Denn auch das Post Scriptum Döpfners sei Teil der | |
| Auseinandersetzung um die verfassungsrechtlichen Gewährleistungen der | |
| Meinungs- und Kunstfreiheit sowie um die Diskussion hierüber im Anschluss | |
| an das „Gedicht“ von Böhmermann. | |
| ## Das Wort „Ziegenficker“ ändert nichts | |
| Gegen ein „Zu-Eigen-Machen“ im presserechtlichen Sinne spreche schon, dass | |
| Döpfner das Gedicht Böhmermanns in seiner satirischen Einkleidung nicht | |
| wiederholt habe, erklärte das Oberlandesgericht. Vielmehr gehe es dem | |
| Springer-Chef erkennbar darum kundzutun, dass er das Gedicht Böhmermanns in | |
| seiner vorgetragenen Form für Satire und damit für zulässig halte. | |
| Eine andere rechtliche Bewertung folgt aus Sicht der Richter auch nicht | |
| daraus, dass der offene Brief Döpfners das Wort „Ziegenficker“ enthält. | |
| Döpfner habe damit lediglich auf eine Passage des Gedichts Bezug genommen | |
| und nicht den Antragsteller der Beschwerde, also Erdoğan, bezeichnet. | |
| 21 Jun 2016 | |
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| [1] https://www.welt.de/debatte/kommentare/article154171281/Solidaritaet-mit-Ja… | |
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