# taz.de -- Streit über „Schmähgedicht“: Erdoğan verliert gegen Springer… | |
> Wegen Mathias Döpfners Unterstützung für den Satiriker Jan Böhmermann zog | |
> der türkische Präsident vor Gericht. In Köln scheiterte er in letzter | |
> Instanz. | |
Bild: Im Clinch wegen Jan Böhmermann: Döpfner und Erdoğan | |
KÖLN epd | Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan ist auch in | |
der letzten Gerichtsinstanz mit dem Versuch einer einstweiligen Verfügung | |
gegen den Vorstandsvorsitzenden des Springer-Verlags, Mathias Döpfner, | |
gescheitert. Das Oberlandesgericht habe die Beschwerde Erdoğans gegen einen | |
Beschluss des Landgerichts Köln zurückgewiesen, teilte der 15. Zivilsenat | |
am Dienstag in Köln mit. Gegen diese letztinstanzliche Entscheidung kann | |
Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. (AZ:15 W 32/16) | |
Wie zuvor das Landgericht im Mai bewerte nun auch das Oberlandesgericht den | |
[1][„offenen Brief“ Döpfners auf der Internetseite der Zeitung Die Welt], | |
in dem er seine Solidarität mit Jan Böhmermanns „Schmähgedicht“ bekundet, | |
als eine von Artikel fünf des Grundgesetzes geschützte zulässige | |
Meinungsäußerung, hieß es. | |
Es handele sich bei dem Brief Döpfners zuvorderst um eine Stellungnahme zur | |
rechtlichen Zulässigkeit des Beitrags von Böhmermann in dessen Sendung „Neo | |
Magazin Royale“, erklärten die Richter des Oberlandesgerichts. Dass Döpfner | |
Böhmermanns Beitrag gutheiße, sei vom Grundgesetz als zulässige | |
Meinungsäußerung geschützt. | |
Auch das „PS“ von Döpfners Brief führe nicht zu einem | |
Unterlassungsanspruch, erklärten die Richter des 15. Zivilsenats. Im | |
Presserecht könne zwar das „Zu-Eigen-Machen“ einer fremden Äußerung zu | |
einer erhöhten Verantwortlichkeit führen, doch sei ein solcher Fall hier | |
nicht gegeben. Denn auch das Post Scriptum Döpfners sei Teil der | |
Auseinandersetzung um die verfassungsrechtlichen Gewährleistungen der | |
Meinungs- und Kunstfreiheit sowie um die Diskussion hierüber im Anschluss | |
an das „Gedicht“ von Böhmermann. | |
## Das Wort „Ziegenficker“ ändert nichts | |
Gegen ein „Zu-Eigen-Machen“ im presserechtlichen Sinne spreche schon, dass | |
Döpfner das Gedicht Böhmermanns in seiner satirischen Einkleidung nicht | |
wiederholt habe, erklärte das Oberlandesgericht. Vielmehr gehe es dem | |
Springer-Chef erkennbar darum kundzutun, dass er das Gedicht Böhmermanns in | |
seiner vorgetragenen Form für Satire und damit für zulässig halte. | |
Eine andere rechtliche Bewertung folgt aus Sicht der Richter auch nicht | |
daraus, dass der offene Brief Döpfners das Wort „Ziegenficker“ enthält. | |
Döpfner habe damit lediglich auf eine Passage des Gedichts Bezug genommen | |
und nicht den Antragsteller der Beschwerde, also Erdoğan, bezeichnet. | |
21 Jun 2016 | |
## LINKS | |
[1] https://www.welt.de/debatte/kommentare/article154171281/Solidaritaet-mit-Ja… | |
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