# taz.de -- Urteil wegen Erdoğan-Schmähgedicht: Böhmermann legt Berufung ein | |
> Der Satiriker Jan Böhmermann geht im Verfahren um sein Erdoğan-Gedicht in | |
> die nächste Runde. Sein Anwalt vollzieht den bereits angekündigten | |
> Schritt. | |
Bild: Erdoğan hatte per Unterlassungsklage erreichen wollen, dass der Satirike… | |
MÜNCHEN afp | Der Satiriker Jan Böhmermann hat Berufung gegen das Urteil | |
des Hamburger Landgerichts gegen sein sogenanntes Schmähgedicht über den | |
türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan eingelegt. „Herr Böhmermann | |
wird die durch das Urteil erfolgte Einschränkung seiner Grundrechte nicht | |
akzeptieren“, [1][sagte dessen Anwalt] Christian Schertz der Süddeutschen | |
Zeitung. | |
Er reichte demnach am Freitag in Böhmermanns Auftrag die Berufung ein. Auf | |
den Tag genau vier Wochen zuvor hatte das Hamburger Gericht diesem | |
untersagt, Gedichtpassagen etwa mit sexuellen Bezügen zu wiederholen. | |
Schertz hatte bereits unmittelbar darauf angekündigt, in Berufung zu gehen. | |
Dafür gilt nach deutschen Recht eine Frist von genau einem Monat. | |
Das von Böhmermann vor bald einem Jahr in seiner ZDF-Sendung „Neo Magazin | |
Royale“ vorgetragene Schmähgedicht hatte hohe Wellen geschlagen und Erdoğan | |
dazu veranlasst, an verschiedenen Fronten juristisch aktiv zu werden. Die | |
von ihm per Anzeige ausgelösten strafrechtlichen Ermittlungen wegen | |
Beleidigung stellte die Staatsanwaltschaft später aber ein. Im Zivilrecht | |
gelten generell allerdings häufig andere juristische Maßstäbe. | |
[2][Vor dem Hamburger Gericht] hatte Erdoğan per Unterlassungsklage | |
erreichen wollen, dass der Satiriker das Gedicht nicht wiederholen darf. | |
Die Richter stimmten dem in ihrem am 10. Februar verkündeten Beschluss | |
weitgehend zu. Sie verboten die meisten Teile und nahmen nur wenige Zeilen | |
aus. Satire dürfe für sich einen großen Freiraum beanspruchen, sei nach den | |
Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts „aber nicht schrankenlos“, betont… | |
sie. | |
10 Mar 2017 | |
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