Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Nach Erdoğan-Schmähgedicht: Böhmermann droht Merkel mit Klage
> Die Kanzlerin hatte Jan Böhmermanns Schmähkritik als „bewusst verletzend�…
> bezeichnet. Das sei rechtswidrig, meint Böhmermanns Anwalt.
Bild: Jan Böhmermann klagt vielleicht bald gegen die Bundeskanzlerin
Berlin epd | Neue Runde in der Auseinandersetzung um das „Schmähgedicht“
von Jan Böhmermann: Der ZDF-Satiriker will Bundeskanzlerin Angela Merkel
(CDU) laut einem Bericht des Berliner Tagesspiegels verklagen, sollte sie
ihre öffentliche Bewertung seines umstrittenen Werkes nicht zurücknehmen.
In einem Schreiben seines Rechtsanwaltes Christian Schertz werfe Böhmermann
Merkel vor, sie habe mit ihrer Kritik an seinem Auftritt eine juristische
Bewertung des Werkes vorgenommen, „die einer Vorverurteilung gleichkommt“,
schreibt das Blatt.
Der Satiriker hatte unter dem Titel „Schmähkritik“ in seiner ZDF-Sendung
„Neo Magazin Royale“ am 31. März 2016 teils wüste Beschimpfungen gegen den
türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan vorgetragen und ihm unter
anderem Sex mit Tieren unterstellt und ihn in die Nähe von
Kinderpornografie gerückt. Zur Begründung stellte der Moderator seinem
Auftritt voran, er wolle den Unterschied zwischen erlaubter Satire und in
Deutschland verbotener Schmähkritik erklären.
Bundeskanzlerin Merkel hatte die Satire unmittelbar nach der Sendung als
„bewusst verletzend“ bezeichnet. Dieses Verhalten sei rechtswidrig gewesen,
da Merkel für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen und damals
bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen
Beleidigung eingeleitet gewesen sei, argumentiert laut Tagesspiegel nun der
Anwalt Böhmermanns. In dem Schreiben halte Schertz Merkel vor, sie habe den
Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt. Die Kanzlerin habe sich als
„höchste Vertreterin der Exekutive“ zu dieser Rechtsfrage öffentlich
geäußert „und damit erhebliche Folgen ausgelöst“. Schertz fordere binnen
einer Woche eine Erklärung, wonach Merkel ihre Einschätzung in der
Rückschau als rechtswidrig einstufen solle. Sonst werde er seinem Mandanten
zur Klage raten.
Schon Mitte Juli war bekanntgeworden, dass die juristische
Auseinandersetzung um das Gedicht andauert. Erdogans Kölner Anwalt Mustafa
Kaplan hat demnach Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts
Hamburg eingelegt, das Böhmermanns Gedicht in weiten Teilen, aber nicht
komplett verboten hatte. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz hatte bereits
im März Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das Landgericht hatte dem
ZDF-Satiriker im Februar untersagt, weite Teile des Gedichtes zu
wiederholen. Von 24 Versen darf Böhmermann nur noch sechs vortragen. Die
strittigen Passagen berührten das allgemeine Persönlichkeitsrecht Erdogans
im Kernbereich, hieß es zur Begründung.
5 Sep 2017
## TAGS
Jan Böhmermann
Schmähkritik
Recep Tayyip Erdoğan
Satire
Schwerpunkt Angela Merkel
Jan Böhmermann
Serdar Somuncu
Jan Böhmermann
Jan Böhmermann
Jan Böhmermann
Jan Böhmermann
Jan Böhmermann
Jan Böhmermann
## ARTIKEL ZUM THEMA
Verfassungsgericht zu Schmähgedicht: Böhmermann unterliegt
Der TV-Satiriker ist in Karlsruhe mit einer Beschwerde gescheitert. Sein
2016 vorgetragenes Gedicht über den türkischen Staatschef Erdoğan bleibt
teils verboten.
Böhmermann zu Antisemitismus-Vorwurf: „Sketch war gemeinsam ausgedacht“
Bisher ließ der Moderator die Vorwürfe von Oliver Polak unkommentiert. In
seinem aktuellen Podcast bezeichnet er die Debatte als „völlig
unangemessen“.
Böhmermann-Schmähgedicht: Dreiviertelsieger Erdoğan
Das Oberlandesgericht Hamburg hat bestätigt, dass das
Anti-Erdoğan-Schmähgedicht zu weiten Teilen rechtswidrig ist.
Jan Böhmermanns erste Kunstaustellung: Das „t“ ist nach rechts gerückt
In Düsseldorf zeigt Jan Böhmermann seine Ausstellung „Deuscthland“. Eine
Reise per Virtual-Reality-Brille durchs Führerhauptquartier.
Urteil wegen Erdoğan-Schmähgedicht: Böhmermann legt Berufung ein
Der Satiriker Jan Böhmermann geht im Verfahren um sein Erdoğan-Gedicht in
die nächste Runde. Sein Anwalt vollzieht den bereits angekündigten Schritt.
Urteil zu Schmähgedicht über Erdoğan: Drei Viertel Böhmermann verboten
Der Satiriker darf weite Teile der Satire gegen Erdoğan nicht wiederholen.
Das Hamburger Landgericht bestätigte damit eine frühere Eilentscheidung.
Justizstreit mit Böhmermann: Rassismus oder Performance?
Das Landgericht Hamburg verhandelte über Erdoğans Unterlassungsklage gegen
Böhmermanns Gedicht. Die Entscheidung wurde vertagt.
Stellungnahme von Jan Böhmermann: Er kann auch ernst
Mit einem Video äußert sich Jan Böhmermann zum eingestellten Strafverfahren
gegen sich. Er findet ungewohnt deutliche Worte.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.