# taz.de -- Nach Erdoğan-Schmähgedicht: Böhmermann droht Merkel mit Klage | |
> Die Kanzlerin hatte Jan Böhmermanns Schmähkritik als „bewusst verletzend�… | |
> bezeichnet. Das sei rechtswidrig, meint Böhmermanns Anwalt. | |
Bild: Jan Böhmermann klagt vielleicht bald gegen die Bundeskanzlerin | |
BERLIN epd | Neue Runde in der Auseinandersetzung um das „Schmähgedicht“ | |
von Jan Böhmermann: Der ZDF-Satiriker will Bundeskanzlerin Angela Merkel | |
(CDU) laut einem Bericht des Berliner Tagesspiegels verklagen, sollte sie | |
ihre öffentliche Bewertung seines umstrittenen Werkes nicht zurücknehmen. | |
In einem Schreiben seines Rechtsanwaltes Christian Schertz werfe Böhmermann | |
Merkel vor, sie habe mit ihrer Kritik an seinem Auftritt eine juristische | |
Bewertung des Werkes vorgenommen, „die einer Vorverurteilung gleichkommt“, | |
schreibt das Blatt. | |
Der Satiriker hatte unter dem Titel „Schmähkritik“ in seiner ZDF-Sendung | |
„Neo Magazin Royale“ am 31. März 2016 teils wüste Beschimpfungen gegen den | |
türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan vorgetragen und ihm unter | |
anderem Sex mit Tieren unterstellt und ihn in die Nähe von | |
Kinderpornografie gerückt. Zur Begründung stellte der Moderator seinem | |
Auftritt voran, er wolle den Unterschied zwischen erlaubter Satire und in | |
Deutschland verbotener Schmähkritik erklären. | |
Bundeskanzlerin Merkel hatte die Satire unmittelbar nach der Sendung als | |
„bewusst verletzend“ bezeichnet. Dieses Verhalten sei rechtswidrig gewesen, | |
da Merkel für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen und damals | |
bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen | |
Beleidigung eingeleitet gewesen sei, argumentiert laut Tagesspiegel nun der | |
Anwalt Böhmermanns. In dem Schreiben halte Schertz Merkel vor, sie habe den | |
Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt. Die Kanzlerin habe sich als | |
„höchste Vertreterin der Exekutive“ zu dieser Rechtsfrage öffentlich | |
geäußert „und damit erhebliche Folgen ausgelöst“. Schertz fordere binnen | |
einer Woche eine Erklärung, wonach Merkel ihre Einschätzung in der | |
Rückschau als rechtswidrig einstufen solle. Sonst werde er seinem Mandanten | |
zur Klage raten. | |
Schon Mitte Juli war bekanntgeworden, dass die juristische | |
Auseinandersetzung um das Gedicht andauert. Erdogans Kölner Anwalt Mustafa | |
Kaplan hat demnach Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts | |
Hamburg eingelegt, das Böhmermanns Gedicht in weiten Teilen, aber nicht | |
komplett verboten hatte. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz hatte bereits | |
im März Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das Landgericht hatte dem | |
ZDF-Satiriker im Februar untersagt, weite Teile des Gedichtes zu | |
wiederholen. Von 24 Versen darf Böhmermann nur noch sechs vortragen. Die | |
strittigen Passagen berührten das allgemeine Persönlichkeitsrecht Erdogans | |
im Kernbereich, hieß es zur Begründung. | |
5 Sep 2017 | |
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