| # taz.de -- Böhmermann-Schmähgedicht: Dreiviertelsieger Erdoğan | |
| > Das Oberlandesgericht Hamburg hat bestätigt, dass das | |
| > Anti-Erdoğan-Schmähgedicht zu weiten Teilen rechtswidrig ist. | |
| Bild: Der türkische Präsident darf auch in Zukunft nicht in Versform von Böh… | |
| Auch das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat dem Satiriker Jan Böhmermann | |
| untersagt, 18 von 24 Zeilen seines Gedichts „Schmähkritik“ zu wiederholen. | |
| Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Hamburger Landgerichts | |
| vom Februar 2017. Böhmermann will gegen das Urteil weitere Rechtsmittel | |
| einlegen, sagte sein Anwalt. | |
| Jan Böhmermann hatte das Gedicht Ende März 2016 in seiner Sendung Neo | |
| Magazin Royale vorgetragen. Dort heißt es unter anderem, dass der türkische | |
| Präsident Recep Tayyip Erdogan „Ziegen fickt“ und „Kinderpornos schaut�… | |
| Erdogan klagte auf Unterlassung, das Gedicht verletze seine Menschenwürde. | |
| Es folgte das Drei-Viertel-Verbot durch das Landgericht, zunächst als | |
| einstweilige Anordnung, dann auch in der Hauptsache. Damit waren aber beide | |
| Seiten nicht zufrieden. Erdogan wollte ein Totalverbot erreichen, während | |
| Böhmermann die Untersagung gänzlich beseitigen wollte. | |
| Doch nun bestätigte das OLG das erstinstanzliche Urteil in vollem Umfang. | |
| Das hatte sich schon in der mündlichen Verhandlung im Februar angedeutet | |
| als der Vorsitzende OLG-Richter Andreas Buske lobte, das zu prüfende Urteil | |
| sei „sorgfältig begründet“. | |
| ## OLG prüfte Satz für Satz | |
| Auch das OLG prüfte das Gedicht Satz für Satz. „Weder die Sendung insgesamt | |
| noch das Gedicht bildet ein einheitliches, untrennbares Werk, dessen | |
| Zulässigkeit nur insgesamt beurteilt werden könnte“, erklärte Buske. | |
| Bei der Satz-für-Satz-Prüfung wurde dann jeweils das Persönlichkeitsrecht | |
| Erdogans mit der Meinungsfreiheit Böhmermanns abgewogen. Dabei wurde | |
| insbesondere die Verwendung „herabsetzender Bilder aus dem Intim- und | |
| Sexualbereich“ verboten. | |
| Untersagt sind also weiterhin Zeilen wie: „Sein Gelöt stinkt schlimm nach | |
| Döner, selbst ein Schweinefurz riecht schöner.“ Die von Böhmermann | |
| vorangestellte Erklärung, er habe nur zeigen zu wollen, welche Arten | |
| rechtlich unzulässiger Äußerungen es gebe, könne derart schwere Eingriffe | |
| in das Persönlichkeitsrecht Erdogans nicht rechtfertigen, so das OLG. | |
| Erlaubt bleiben dagegen Zeilen wie „Kurden treten, Christen hauen“, hier | |
| gehe es um echte Kritik an Erdogans Politik. Ob das Gedicht von der | |
| Kunstfreiheit geschützt ist, ließ das OLG offen. Es hätte sich wohl kein | |
| anderes Urteil ergeben als bei der Prüfung an der Meinungsfreiheit. | |
| ## Böhmermann will bis zum Bundesverfassungsgericht | |
| Das OLG Hamburg ließ gegen sein Urteil keine Revision zu. Gegen die | |
| Nichtzulassung kann Böhmermann aber noch Rechtsmittel einlegen, die | |
| angesichts der grundsätzlichen Bedeutung des Falles auch durchaus Erfolg | |
| haben könnten. | |
| Nächste Instanz wäre dann der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Doch | |
| Böhmermanns Anwalt Christian Schertz hat klargemacht, dass sein Mandant auf | |
| jeden Fall auch das Bundesverfassungsgericht anrufen wird, wenn sein | |
| Gedicht nicht vollständig erlaubt wird. | |
| Dort dürfte der vertrackte Fall auch gut aufgehoben sein. Denn was macht | |
| man mit einem, der die abscheulichsten Sachen sagt – angeblich nur um zu | |
| zeigen, was in Deutschland verboten ist? Einem Filou wie Böhmermann lässt | |
| man das vielleicht noch durchgehen, vor allem wenn es einen Politiker wie | |
| Erdogan trifft, der sich immer mehr zum Despoten entwickelt. | |
| Doch die Justiz darf eben nicht nach Sympathie entscheiden. Sie muss | |
| Maßstäbe entwickeln, die auch dann brauchbare Ergebnisse liefern, wenn ein | |
| rechter Künstler Böhmermanns Methode auf den israelischen Staatschef | |
| anwenden würde. | |
| 15 May 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Jan Böhmermann | |
| Recep Tayyip Erdoğan | |
| Schmähkritik | |
| Satire | |
| Meinungsfreiheit | |
| Jan Böhmermann | |
| Studie | |
| Meinungsfreiheit | |
| Presserecht | |
| Jan Böhmermann | |
| Satire | |
| Jan Böhmermann | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Verfassungsgericht zu Schmähgedicht: Weiter großteils verboten | |
| Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Beschwerde von Jan Böhmermann gegen | |
| das Verbot seiner Erdoğan-Reime ab. Diese sei aussichtslos. | |
| Verfassungsgericht zu Schmähgedicht: Böhmermann unterliegt | |
| Der TV-Satiriker ist in Karlsruhe mit einer Beschwerde gescheitert. Sein | |
| 2016 vorgetragenes Gedicht über den türkischen Staatschef Erdoğan bleibt | |
| teils verboten. | |
| Studie zu Medienanwaltsstrategien: Drohgebärden gehen ins Leere | |
| Journalisten lassen sich von Rechtsanwälten meist nicht von brisanten | |
| Recherchen abhalten. Manchmal trifft sogar das Gegenteil zu. | |
| Urteil zu NS-Vergleichen: Nicht immer Schmähkritik | |
| Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Meinungsfreiheit: Wenn Kritik einen | |
| sachlichen Kern hat, darf sie polemisch zugespitzt sein. | |
| „FAZ“-Klage gegen Medienanwälte: Warnfaxe sind rechtens | |
| Anwaltliche Warnschreiben an Medien sind zulässig, sagt der | |
| Bundesgerichtshof. Sie müssen allerdings relevante Informationen enthalten. | |
| Prozess um Böhmermanns Schmähgedicht: Nächste Runde | |
| Das Hamburger Oberlandesgericht muss erneut über das in großen Teilen | |
| verbotene Gedicht von Jan Böhmermann über Recep Tayyip Erdoğan urteilen. | |
| Medienwissenschaftler über Satire: „Eine politische Einstiegsdroge“ | |
| Dennis Lichtenstein und Cordula Nitsch haben den politischen Inhalt von | |
| Satire-Sendungen verglichen. Bürger wollen Politik unterhaltsam | |
| konsumieren, sagt er. | |
| Nach Erdoğan-Schmähgedicht: Böhmermann droht Merkel mit Klage | |
| Die Kanzlerin hatte Jan Böhmermanns Schmähkritik als „bewusst verletzend“ | |
| bezeichnet. Das sei rechtswidrig, meint Böhmermanns Anwalt. |