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# taz.de -- Verfassungsgericht zu Schmähgedicht: Böhmermann unterliegt
> Der TV-Satiriker ist in Karlsruhe mit einer Beschwerde gescheitert. Sein
> 2016 vorgetragenes Gedicht über den türkischen Staatschef Erdoğan bleibt
> teils verboten.
Bild: Darf nicht mehr das ganze Erdoğan-Gedicht vortragen: Satiriker und Moder…
Karlsruhe dpa | Der Satiriker und TV-Moderator Jan Böhmermann ist mit einer
Verfassungsbeschwerde zu seinem Gedicht „Schmähkritik“ über den türkisch…
Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan aus dem Jahr 2016 erfolglos geblieben. In
einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hieß es: „Die Verfassungsbeschwerde
wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg
hat.“ Eine weitere Begründung gab es nicht. Die Entscheidung ist
unanfechtbar. Böhmermann hatte 2019 Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Der heute 40-Jährige hatte das Gedicht vor fast sechs Jahren am 31. März
2016 in seiner TV-Satireshow „Neo Magazin Royale“ im öffentlich-rechtlichen
Sender ZDFneo vorgetragen und Erdogan darin unter anderem mit Sex mit
Tieren in Verbindung gebracht. Böhmermanns Gedicht führte zu einem
diplomatischen Eklat zwischen Deutschland und der Türkei. Und es begann
eine Debatte darüber, was Satire darf.
Erdoğan wehrte sich vor [1][Gericht gegen Böhmermann und erzielte einen
Teilerfolg]. In dem Fall ging es im Kern um die verfassungsrechtlich
geschützte Kunst- sowie Meinungsfreiheit auf der einen und dem
Persönlichkeitsrecht auf der anderen Seite. Nach [2][Urteilen von Hamburger
Gerichten] in den vergangenen Jahren wurden große Teile des Gedichts
verboten. Die betreffenden Passagen enthielten demnach schwere
Herabsetzungen, für die es in Person und Verhalten Erdoğans keinerlei
tatsächliche Anhaltspunkte gebe. Das gesamte Gedicht wurde aber nicht
verboten. Der türkische Präsident wollte erreichen, dass das Gedicht
insgesamt untersagt wird.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2019 die Beschwerde Böhmermanns dagegen,
dass eine Revision nicht zugelassen worden war, zurückgewiesen. Danach zog
Böhmermann vor das höchste Verfassungsgericht.
10 Feb 2022
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