# taz.de -- BGH-Urteil zu Ebay-Bewertungen: Polemik ist erlaubt | |
> Ebay verlangt „sachliche“ Bewertungen. Doch der Bundesgerichtshof legt | |
> das Kleingedruckte nun so aus, dass auch „ausfällige“ Bewertungen mögli… | |
> sind. | |
Bild: Der BGH sieht in der Ebay-Aufforderung, „sachlich“ zu bleiben nur ein… | |
KARLSRUHE taz | Wer bei Ebay einen Kauf bewertet, muss nicht sachlich | |
bleiben. Das entschied am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH). Die Grenze | |
sei eine „[1][Schmähkritik]“, die nur auf die [2][Herabsetzung] des | |
Verkäufers oder Herstellers abzielt. | |
Im konkreten Fall hatte ein Heimwerker aus Bayern vier Gelenkbolzenschellen | |
zur Befestigung von Schläuchen gekauft. Er bezahlte dafür 19,26 Euro | |
inklusive 4,90 Euro Versandkosten. Nach Erhalt der Ware bewertete er den | |
Kauf auf der Ebay-Seite mit den Worten: „Ware gut, Versandkosten Wucher!!“. | |
Der Verkäufer klagte gegen diese Bewertung und verwies auf die Allgemeinen | |
Geschäftsbedingungen (AGB) von [3][Ebay]. Dort heißt es: „Nutzer sind | |
verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße | |
Angaben zu machen. Die von Nutzern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich | |
gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.“ | |
## Revision beim BGH | |
Das Amtsgericht Weiden in der Oberpfalz lehnte die Klage ab; die Bewertung | |
könne bleiben. Das Landgericht Weiden entschied in der Berufung zugunsten | |
des Verkäufers; der Heimwerker müsse die „überspitzte Bewertung ohne | |
sachlichen Bezug“ entfernen. Darauf ging der Heimwerker in die Revision zum | |
BGH. | |
Das Gericht legte nun die Ebay-Geschäftsbedingungen aus und kam zum | |
Schluss, dass die Bewertung bleiben könne. Dabei stellte die Vorsitzende | |
Richterin Rhona Fetzer auf drei Argumente ab. Erstens sei unklar, was eine | |
„sachliche“ Bewertung sei. Zweitens wäre der Verweis auf unzulässige | |
Schmähkritik überflüssig, wenn bereits jede unsachliche Bewertung verboten | |
wäre. Drittens spreche auch die Meinungsfreiheit für die Zulässigkeit der | |
Bewertung. | |
Der BGH sieht in der Ebay-Aufforderung, „sachlich“ zu bleiben, also nur | |
einen unverbindlichen Appell. Die rechtliche Grenze läge bei der | |
Schmähkritik, bei der es nur noch um die Diffamierung der Gegenseite gehe. | |
„Überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik“ an der Ware oder am | |
Versand bleibe zulässig, so der BGH. | |
Dieses Urteil gilt zwar nur für die konkrete AGB-Klausel von Ebay. | |
Vermutlich wird der BGH aber auch ähnliche AGB-Klauseln bei anderen | |
Plattformen so auslegen, dass nur Schmähkritik verboten ist. (Az.: VIII ZR | |
319/20) | |
29 Sep 2022 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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