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# taz.de -- Hamburgs Justizsenator über Hate Speech: „Facebook soll entschä…
> Till Steffen (Grüne) fordert finanziellen Druck auf Online-Netzwerke,
> damit diese rechtswidrige Hassbotschaften schneller löschen.
Bild: Was tun gegen Hass im Netz?
taz: Sie wollen, dass die nächste Justizministerkonferenz über
Hassbotschaften auf Facebook diskutieren. Was ist Ihr Ziel?
Till Steffen: Es reicht nicht, dass der Bundesjustizminister mit den
sozialen Netzwerken Kaffee trinkt. Wir brauchen klare Regeln: Beschwerden
über Hassbotschaften sollen binnen 24 Stunden geprüft werden, und wenn das
Posting illegal ist, soll es sofort gelöscht werden. Das haben die
Netzwerke dem Justizministerium bereits versprochen, doch Tests im Auftrag
des Ministeriums haben gezeigt, dass die Netzwerke davon noch weit entfernt
sind.
Was schlagen Sie vor?
Nutzer, die auf Facebook beleidigt oder verleumdet wurden, sollen von
Facebook eine pauschalierte Entschädigung erhalten – wenn das Posting nicht
binnen 24 Stunden nach einer berechtigten Beschwerde beseitigt wurde.
Offensichtlich braucht Facebook finanziellen Druck, damit es seinen
Aufgaben nachkommt.
An welche Summen denken Sie?
Das hängt von der Schwere der Beleidigung und von der Verzögerung beim
Löschen ab. Über die Höhe der Entschädigung müssen letztlich die Gerichte
entscheiden. Wichtig ist, dass es um typisierte Pauschalsummen geht und die
Betroffenen nicht ihre Beeinträchtigung im Einzelfall nachweisen müssen,
etwa durch ein psychologisches Gutachten. Das Verfahren soll einfach und
unbürokratisch sein.
Bei Volksverhetzung oder Hakenkreuz-Postings gibt es keine individuell
Betroffenen.
Hier könnten Bußgelder verhängt werden – im Einzelfall oder auch generell,
wenn ein Netzwerk kein funktionierendes Beschwerdemanagement unterhält.
Warum werden selbst eindeutig rechtswidrige Postings nicht oder erst spät
entfernt?
Ich vermute, die Netzwerke haben viel zu wenig deutschsprachige Mitarbeiter
für diese Aufgabe. Nackte Brüste erkennt jeder. Aber um eine strafbare
Beleidigung von einer straflosen Polemik zu unterscheiden, sind konkrete
Sprachkenntnisse erforderlich.
Facebook Europe sitzt in Irland. Man hört, es sei auch schwierig, dort
Abmahnungen oder andere Unterlassungsbegehren zuzustellen.
Eine EU-Verordnung stellt zwar die Zustellung von gerichtlichen und
außergerichtlichen Schriftstücken sicher, es dauert allerdings zu lange.
Man kann nicht zwei Wochen warten, bis ein Schriftstück zugestellt ist,
wenn jemand auf Facebook öffentlich eine Vergewaltigung androht. Deshalb
schlagen wir vor, dass soziale Netzwerke zumindest einen Bevollmächtigten
in Deutschland benennen müssen. Diesem Bevollmächtigten können dann
juristische Schreiben kurzfristig und wirksam zugestellt werden, wenn
einfache Beschwerden im jeweiligen Netzwerk keinen Erfolg haben.
Wie schätzen Sie die Chancen Ihrer Initiativen ein?
Bisher haben wir aus Länderkreisen viele positive Rückmeldungen erhalten.
Gesetzgeber ist aber der Bund. Justizminister Maas ist noch sehr zögerlich
und beschränkt sich auf runde Tische.
28 Oct 2016
## AUTOREN
Christian Rath
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