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# taz.de -- Berufung von rechstradikalem Hetzer: Haftstrafe bestätigt
> Er hetzte im Netz gegen Flüchtlinge, Ausländer und Juden. In Unterfranken
> verurteilt ein Berufungsgericht einen Facebook-Nutzer zu einer
> Freiheitsstrafe.
Bild: Big Troll is watching you
Würzburg dpa | Für rechtsradikale Hass-Parolen bei Facebook ist ein
Internet-Hetzer aus Unterfranken im Berufungsverfahren zu einer
Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der Mann soll laut dem Urteil des
Landgerichts Würzburg vom Montag für ein Jahr und sechs Monate hinter
Gitter, wie ein Sprecher sagte. Ein Amtsgericht hatte den Mann im
vergangenen Jahr zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt,
nachdem er 2014 in dem sozialen Netzwerk gegen Flüchtlinge, Ausländer und
Juden gehetzt und zu Gewalt und Mord aufgerufen hatte.
Zwar rechnete das Gericht dem Mann positiv an, dass er die Nachrichten
inzwischen bereut. Grund für das erneut relativ hohe Strafmaß sei aber
einerseits das lange Vorstrafenregister des Angeklagten, sagte der
Sprecher. Zum anderen habe das Gericht auch die bundesweit deutlich
gestiegene Zahl und Bedeutung von Hetze im Internet berücksichtigt.
Das Thema treibt derzeit auch viele Politiker um. Im September 2015 hatte
sich eine sogenannte Task Force mit den Internet-Unternehmen darauf
geeinigt, dass gemeldete und strafbare Beiträge innerhalb von 24 Stunden
entfernt werden sollen. Das funktioniert allerdings laut
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bislang nur unzureichend.
Unions-Fraktionschef Volker Kauder brachte deshalb in der vergangenen Woche
Bußgelder für Internetfirmen in die Diskussion. Dem „Spiegel“ sagte der
CDU-Politiker, denkbar seien Strafen von bis zu 50 000 Euro, falls
rechtswidrige Inhalte nicht innerhalb einer Woche gelöscht würden. Auch
Schadenersatzzahlungen der sozialen Netzwerke an die Opfer von Hetze sind
im Gespräch.
Die Justiz hat derweil den Hetzern selbst den Kampf angesagt – im September
koordinierte das Bundeskriminalamt erstmals bundesweite Razzien wegen
Hasskriminalität im Netz. „Unsere Gesellschaft hat moralische Grundsätze –
offline wie online“, sagte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) damals.
„Vermeintlich rechtsfreie Räume sind nicht hinnehmbar.“
17 Oct 2016
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