# taz.de -- Ermittlungen gegen Zuckerberg: Beihilfe zur Volksverhetzung | |
> Schon lange wird Facebook dafür kritisiert, nicht genug gegen | |
> Hasskommentare zu tun. Bald könnten deshalb Ermittlungen gegen den | |
> Konzern eingeleitet werden. | |
Bild: Helfen Mark Zuckerberg & Kollegen durch das Dulden von Hasskommentaren be… | |
MÜNCHEN afp | Die Staatsanwaltschaft München I prüft die Einleitung | |
strafrechtlicher Ermittlungen gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg und | |
andere ranghohe Manager des sozialen Netzwerks wegen des Verdachts der | |
Beihilfe zu Volksverhetzung und ähnlicher Delikte. Entsprechende Angaben | |
des Würzburger Rechtsanwalts Chan-jo Jun vom Freitag bestätigte die | |
Anklagebehörde in der bayerischen Hauptstadt am Montag. | |
„Es ist nunmehr zu prüfen, ob die Staatsanwaltschaft München I örtlich | |
zuständig ist und ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten gegeben ist“, | |
erklärte die Staatsanwaltschaft. Es werde „auch geprüft, ob deutsches | |
Strafrecht Anwendung findet“. Ausgangspunkt sei die Anzeige eines Anwalts | |
gegen Zuckerberg und andere. Eine Facebook-Sprecherin hatte die Vorwürfe | |
bereits am Freitag zurückgewiesen. | |
Jun hatte in den vergangenen Monaten bereits vergleichbare Anzeigen bei der | |
Hamburger Staatsanwaltschaft eingereicht. Auch diese leitete daraufhin ein | |
Ermittlungsverfahren ein, stellte dieses allerdings Anfang 2016 wieder ein. | |
Hintergrund des Falls sind die Diskussionen um den Umgang mit | |
Hassbotschaften, die Nutzer über Facebook verbreiten. | |
Jun begründete seine Anzeige damit, dass die darin benannten | |
Facebook-Manager von ihm im vergangenen Jahr von 438 Nutzerbeiträgen „mit | |
strafrechtlicher Relevanz“ informiert worden seien. Darunter seien Fälle | |
von Volksverhetzung, Unterstützung terroristischer Vereinigungen und | |
Gewaltdarstellungen gewesen. Sie hätten aber nicht darauf reagiert. | |
## „Hass hat keinen Platz auf Facebook“ | |
„Die verantwortlichen Mitarbeiter verstießen daraufhin gegen deutsches | |
Recht, indem sie die illegalen Inhalte auf Facebook nach Kenntnisnahme | |
nicht vom Netz nahmen und weiter öffentlich zugänglich machten“, erklärte | |
der Anwalt. Ihm zufolge richten sich die Ermittlungen neben Zuckerberg | |
gegen Facebook-Geschäftsführerin Sheryl Sandberg sowie den | |
Europa-Cheflobbyisten Richard Allan und dessen Berliner Kollegin Eva-Maria | |
Kirschsieper. Insgesamt sind demnach zehn ranghohe Firmenvertreter im | |
Visier. | |
Der Internetkonzern wollte die Ermittlungen am Freitag nach Bekanntwerden | |
des Vorgangs nicht kommentieren, wies die Vorwürfe des Würzburger Juristen | |
inhaltlich aber zurück. „Facebook oder seine Mitarbeiter haben nicht gegen | |
deutsches Recht verstoßen“, teilte ein Sprecher des US-Unternehmens dazu | |
mit. „Hass hat keinen Platz auf Facebook.“ | |
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte ihr Ermittlungsverfahren gegen | |
Zuckerberg und andere Manager des international tätigen | |
Facebook-Mutterkonzerns im Frühjahr mit der Begründung eingestellt, | |
deutsches Recht sei in diesen Fällen nicht anzuwenden. Die Ermittlungen | |
gegen in Deutschland ansässige Facebook-Manager stellte sie ebenfalls ein, | |
weil diese ihrer Auffassung nach für das deutsche | |
Facebook-Tochterunternehmen tätig sind, das lediglich Werbeakquise und | |
ähnliche unterstützende Aufgaben wahrnimmt. | |
Die Verwaltung der Profile aller europäischen Nutzer und des damit | |
zusammenhängenden Datenverkehrs erledigt Facebook dagegen über Server in | |
Irland, die von einer dortigen Tochterfirma betrieben werden. Dieser | |
Umstand sorgt auch in anderen Zusammenhängen für Konflikte über die | |
Anwendbarkeit deutschen Rechts, etwa bei Fragen des Datenschutzes. Die | |
Entscheidung der Hamburger Staatsanwaltschaft kritisierte Jun als | |
„juristisch unsinnig“. | |
Facebook wird seit längerem kritisiert, nicht genug gegen Hasskommentare | |
vorzugehen. Das Bundesjustizministerium hatte 2015 eine Arbeitsgruppe mit | |
Internetunternehmen wie Facebook und Google gebildet. Sie verständigten | |
sich darauf, dass deutschsprachige Mitarbeiter der Unternehmen juristisch | |
geschult und Inhalte mit Hasskriminalität im Regelfall binnen 24 Stunden | |
entfernt werden sollen. Justizminister Heiko Maas (SPD) warf den Anbietern | |
aber Anfang Oktober vor, nicht konsequent genug vorzugehen. | |
7 Nov 2016 | |
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