| # taz.de -- Ermittlungen gegen Zuckerberg: Beihilfe zur Volksverhetzung | |
| > Schon lange wird Facebook dafür kritisiert, nicht genug gegen | |
| > Hasskommentare zu tun. Bald könnten deshalb Ermittlungen gegen den | |
| > Konzern eingeleitet werden. | |
| Bild: Helfen Mark Zuckerberg & Kollegen durch das Dulden von Hasskommentaren be… | |
| München afp | Die Staatsanwaltschaft München I prüft die Einleitung | |
| strafrechtlicher Ermittlungen gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg und | |
| andere ranghohe Manager des sozialen Netzwerks wegen des Verdachts der | |
| Beihilfe zu Volksverhetzung und ähnlicher Delikte. Entsprechende Angaben | |
| des Würzburger Rechtsanwalts Chan-jo Jun vom Freitag bestätigte die | |
| Anklagebehörde in der bayerischen Hauptstadt am Montag. | |
| „Es ist nunmehr zu prüfen, ob die Staatsanwaltschaft München I örtlich | |
| zuständig ist und ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten gegeben ist“, | |
| erklärte die Staatsanwaltschaft. Es werde „auch geprüft, ob deutsches | |
| Strafrecht Anwendung findet“. Ausgangspunkt sei die Anzeige eines Anwalts | |
| gegen Zuckerberg und andere. Eine Facebook-Sprecherin hatte die Vorwürfe | |
| bereits am Freitag zurückgewiesen. | |
| Jun hatte in den vergangenen Monaten bereits vergleichbare Anzeigen bei der | |
| Hamburger Staatsanwaltschaft eingereicht. Auch diese leitete daraufhin ein | |
| Ermittlungsverfahren ein, stellte dieses allerdings Anfang 2016 wieder ein. | |
| Hintergrund des Falls sind die Diskussionen um den Umgang mit | |
| Hassbotschaften, die Nutzer über Facebook verbreiten. | |
| Jun begründete seine Anzeige damit, dass die darin benannten | |
| Facebook-Manager von ihm im vergangenen Jahr von 438 Nutzerbeiträgen „mit | |
| strafrechtlicher Relevanz“ informiert worden seien. Darunter seien Fälle | |
| von Volksverhetzung, Unterstützung terroristischer Vereinigungen und | |
| Gewaltdarstellungen gewesen. Sie hätten aber nicht darauf reagiert. | |
| ## „Hass hat keinen Platz auf Facebook“ | |
| „Die verantwortlichen Mitarbeiter verstießen daraufhin gegen deutsches | |
| Recht, indem sie die illegalen Inhalte auf Facebook nach Kenntnisnahme | |
| nicht vom Netz nahmen und weiter öffentlich zugänglich machten“, erklärte | |
| der Anwalt. Ihm zufolge richten sich die Ermittlungen neben Zuckerberg | |
| gegen Facebook-Geschäftsführerin Sheryl Sandberg sowie den | |
| Europa-Cheflobbyisten Richard Allan und dessen Berliner Kollegin Eva-Maria | |
| Kirschsieper. Insgesamt sind demnach zehn ranghohe Firmenvertreter im | |
| Visier. | |
| Der Internetkonzern wollte die Ermittlungen am Freitag nach Bekanntwerden | |
| des Vorgangs nicht kommentieren, wies die Vorwürfe des Würzburger Juristen | |
| inhaltlich aber zurück. „Facebook oder seine Mitarbeiter haben nicht gegen | |
| deutsches Recht verstoßen“, teilte ein Sprecher des US-Unternehmens dazu | |
| mit. „Hass hat keinen Platz auf Facebook.“ | |
| Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte ihr Ermittlungsverfahren gegen | |
| Zuckerberg und andere Manager des international tätigen | |
| Facebook-Mutterkonzerns im Frühjahr mit der Begründung eingestellt, | |
| deutsches Recht sei in diesen Fällen nicht anzuwenden. Die Ermittlungen | |
| gegen in Deutschland ansässige Facebook-Manager stellte sie ebenfalls ein, | |
| weil diese ihrer Auffassung nach für das deutsche | |
| Facebook-Tochterunternehmen tätig sind, das lediglich Werbeakquise und | |
| ähnliche unterstützende Aufgaben wahrnimmt. | |
| Die Verwaltung der Profile aller europäischen Nutzer und des damit | |
| zusammenhängenden Datenverkehrs erledigt Facebook dagegen über Server in | |
| Irland, die von einer dortigen Tochterfirma betrieben werden. Dieser | |
| Umstand sorgt auch in anderen Zusammenhängen für Konflikte über die | |
| Anwendbarkeit deutschen Rechts, etwa bei Fragen des Datenschutzes. Die | |
| Entscheidung der Hamburger Staatsanwaltschaft kritisierte Jun als | |
| „juristisch unsinnig“. | |
| Facebook wird seit längerem kritisiert, nicht genug gegen Hasskommentare | |
| vorzugehen. Das Bundesjustizministerium hatte 2015 eine Arbeitsgruppe mit | |
| Internetunternehmen wie Facebook und Google gebildet. Sie verständigten | |
| sich darauf, dass deutschsprachige Mitarbeiter der Unternehmen juristisch | |
| geschult und Inhalte mit Hasskriminalität im Regelfall binnen 24 Stunden | |
| entfernt werden sollen. Justizminister Heiko Maas (SPD) warf den Anbietern | |
| aber Anfang Oktober vor, nicht konsequent genug vorzugehen. | |
| 7 Nov 2016 | |
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