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# taz.de -- Ermittlungen gegen Zuckerberg: Beihilfe zur Volksverhetzung
> Schon lange wird Facebook dafür kritisiert, nicht genug gegen
> Hasskommentare zu tun. Bald könnten deshalb Ermittlungen gegen den
> Konzern eingeleitet werden.
Bild: Helfen Mark Zuckerberg & Kollegen durch das Dulden von Hasskommentaren be…
München afp | Die Staatsanwaltschaft München I prüft die Einleitung
strafrechtlicher Ermittlungen gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg und
andere ranghohe Manager des sozialen Netzwerks wegen des Verdachts der
Beihilfe zu Volksverhetzung und ähnlicher Delikte. Entsprechende Angaben
des Würzburger Rechtsanwalts Chan-jo Jun vom Freitag bestätigte die
Anklagebehörde in der bayerischen Hauptstadt am Montag.
„Es ist nunmehr zu prüfen, ob die Staatsanwaltschaft München I örtlich
zuständig ist und ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten gegeben ist“,
erklärte die Staatsanwaltschaft. Es werde „auch geprüft, ob deutsches
Strafrecht Anwendung findet“. Ausgangspunkt sei die Anzeige eines Anwalts
gegen Zuckerberg und andere. Eine Facebook-Sprecherin hatte die Vorwürfe
bereits am Freitag zurückgewiesen.
Jun hatte in den vergangenen Monaten bereits vergleichbare Anzeigen bei der
Hamburger Staatsanwaltschaft eingereicht. Auch diese leitete daraufhin ein
Ermittlungsverfahren ein, stellte dieses allerdings Anfang 2016 wieder ein.
Hintergrund des Falls sind die Diskussionen um den Umgang mit
Hassbotschaften, die Nutzer über Facebook verbreiten.
Jun begründete seine Anzeige damit, dass die darin benannten
Facebook-Manager von ihm im vergangenen Jahr von 438 Nutzerbeiträgen „mit
strafrechtlicher Relevanz“ informiert worden seien. Darunter seien Fälle
von Volksverhetzung, Unterstützung terroristischer Vereinigungen und
Gewaltdarstellungen gewesen. Sie hätten aber nicht darauf reagiert.
## „Hass hat keinen Platz auf Facebook“
„Die verantwortlichen Mitarbeiter verstießen daraufhin gegen deutsches
Recht, indem sie die illegalen Inhalte auf Facebook nach Kenntnisnahme
nicht vom Netz nahmen und weiter öffentlich zugänglich machten“, erklärte
der Anwalt. Ihm zufolge richten sich die Ermittlungen neben Zuckerberg
gegen Facebook-Geschäftsführerin Sheryl Sandberg sowie den
Europa-Cheflobbyisten Richard Allan und dessen Berliner Kollegin Eva-Maria
Kirschsieper. Insgesamt sind demnach zehn ranghohe Firmenvertreter im
Visier.
Der Internetkonzern wollte die Ermittlungen am Freitag nach Bekanntwerden
des Vorgangs nicht kommentieren, wies die Vorwürfe des Würzburger Juristen
inhaltlich aber zurück. „Facebook oder seine Mitarbeiter haben nicht gegen
deutsches Recht verstoßen“, teilte ein Sprecher des US-Unternehmens dazu
mit. „Hass hat keinen Platz auf Facebook.“
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte ihr Ermittlungsverfahren gegen
Zuckerberg und andere Manager des international tätigen
Facebook-Mutterkonzerns im Frühjahr mit der Begründung eingestellt,
deutsches Recht sei in diesen Fällen nicht anzuwenden. Die Ermittlungen
gegen in Deutschland ansässige Facebook-Manager stellte sie ebenfalls ein,
weil diese ihrer Auffassung nach für das deutsche
Facebook-Tochterunternehmen tätig sind, das lediglich Werbeakquise und
ähnliche unterstützende Aufgaben wahrnimmt.
Die Verwaltung der Profile aller europäischen Nutzer und des damit
zusammenhängenden Datenverkehrs erledigt Facebook dagegen über Server in
Irland, die von einer dortigen Tochterfirma betrieben werden. Dieser
Umstand sorgt auch in anderen Zusammenhängen für Konflikte über die
Anwendbarkeit deutschen Rechts, etwa bei Fragen des Datenschutzes. Die
Entscheidung der Hamburger Staatsanwaltschaft kritisierte Jun als
„juristisch unsinnig“.
Facebook wird seit längerem kritisiert, nicht genug gegen Hasskommentare
vorzugehen. Das Bundesjustizministerium hatte 2015 eine Arbeitsgruppe mit
Internetunternehmen wie Facebook und Google gebildet. Sie verständigten
sich darauf, dass deutschsprachige Mitarbeiter der Unternehmen juristisch
geschult und Inhalte mit Hasskriminalität im Regelfall binnen 24 Stunden
entfernt werden sollen. Justizminister Heiko Maas (SPD) warf den Anbietern
aber Anfang Oktober vor, nicht konsequent genug vorzugehen.
7 Nov 2016
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