# taz.de -- Brandenburger Verfassungsschutz: Akten zur NSU-Terrorserie vernicht… | |
> Der Verfassungsschutz in Potsdam hat wohl Akten mit Hinweisen des V-Manns | |
> „Piatto“ geschreddert. Die Begründung dafür trifft auf Kritik aus dem | |
> Bundestag. | |
Bild: In Baden-Württemberg kriegen die NSU-Akten höchstens mal einen Teefleck… | |
POTSDAM dpa | Die Brandenburger Justiz hat nach Informationen der | |
Bild-Zeitung und der B.Z. Akten in Zusammenhang mit der NSU-Terrorserie | |
gelöscht. Darin seien Hinweise des V-Manns „Piatto“ zu finden gewesen. Ein | |
Bundestag-Untersuchungsausschuss habe die Unterlagen mit Ende der | |
Wahlperiode an Brandenburg zurückgeschickt. Dort seien die Akten wegen der | |
gesetzlichen Löschfrist vernichtet worden. | |
Eine Sprecherin des Justizministeriums bestätigte, dass Akten der | |
Staatsanwaltschaften vernichtet wurden. Es sei 2015 nicht absehbar gewesen, | |
dass sich nach zwei Bundestags-Untersuchungsausschüssen jetzt noch einmal | |
ein Ausschuss des Landtags damit befasse. Das Gremium in Potsdam könne aber | |
Kopien aus Berlin anfordern. Mitglieder des rechtsextremen | |
„Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) hatten den Ermittlungen zufolge | |
in den Jahren 2000 bis 2007 zehn Menschen getötet. | |
Der Vorsitzende des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages, | |
Clemens Binninger (CDU), verurteilte das Vorgehen des märkischen | |
Verfassungsschutzes: Die Löschung sei in keiner Weise nachvollziehbar, die | |
Erklärung wenig überzeugend. „Brandenburgs Umgang mit dem brisanten Thema | |
ist mehr als fahrlässig“, äußerte er sich gegenüber der Bild. | |
Schon Anfang September hatte ein Gutachten des Parlamentarischen | |
Beratungsdienstes des Landtages in Potsdam große Defizite bei der | |
parlamentarischen Kontrolle des Brandenburger Verfassungsschutzes | |
festgestellt. Die Regelungen blieben „deutlich“ hinter dem zurück, was im | |
Bund und in Ländern wie Thüringen in jüngster Zeit beschlossen worden sei, | |
heißt es in dem Gutachten. | |
In Brandenburg fehlten „wichtige Elemente, wie sie etwa im Bund oder in | |
einigen Ländern inzwischen geregelt worden sind“, kritisieren die | |
AutorInnen des 160 Seiten starken Papiers. Vermisst werden zum Beispiel | |
konkretere Regeln, in welchem Maße die Landesregierung Erkenntnisse mit dem | |
Parlament teilen muss. Auch die Regeln zum V-Mann-Einsatz seien in anderen | |
Teilen Deutschlands deutlich besser geregelt worden. | |
5 Oct 2016 | |
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