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# taz.de -- Vernichtete Unterlagen zum NSU: Bundesanwälte durften schreddern
> Notizbuch weg? Kein Problem: Das Verbot, Unterlagen aus dem NSU-Komplex
> zu vernichten, gilt nicht für die Bundesanwaltschaft, sagt der
> Staatsanwalt.
Bild: Sag mir, wo die Akten sind… – offenbar hat die Bundesanwaltschaft sie…
München/Karlsruhe dpa | Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wird kein
Ermittlungsverfahren gegen Bundesanwälte [1][wegen der Vernichtung des
Notizbuchs] eines mutmaßlichen NSU-Unterstützers einleiten. Das sagte der
Sprecher der Staatsanwaltschaft, Tobias Wagner, am Donnerstag der Deutschen
Presse-Agentur. Die beiden Nebenklage-Anwälte im NSU-Prozess, Mehmet
Daimagüler und Seda Basay, hatten den Vorgang angezeigt.
Wagner sagte, es habe sich kein Anfangsverdacht für eine Straftat ergeben.
Seine Behörde habe geprüft, ob gegen Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft
wegen Rechtsbeugung oder Strafvereitelung ermittelt werden müsse. Das sei
aber nicht der Fall.
Die Vernichtung von Asservaten sei grundsätzlich rechtmäßig, wenn das
betreffende Verfahren abgeschlossen sei. Das vom Bundesinnenministerium
verhängte generelle Verbot, Unterlagen aus dem NSU-Komplex zu vernichten,
gelte für die Bundesanwaltschaft nicht. „Es würde sich eher um eine
Fahrlässigkeit handeln, die nicht strafbar ist“, sagte Wagner.
Das vernichtete Notizbuch gehörte einem Chemnitzer Neonazi, gegen den die
Bundesanwaltschaft noch ein Ermittlungsverfahren führt. Sie geht dem
Verdacht nach, er habe den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU)
unterstützt, für dessen überwiegend rassistisch motivierte Mordserie Beate
Zschäpe angeklagt ist.
6 Oct 2016
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