# taz.de -- Vernichtete Unterlagen zum NSU: Bundesanwälte durften schreddern | |
> Notizbuch weg? Kein Problem: Das Verbot, Unterlagen aus dem NSU-Komplex | |
> zu vernichten, gilt nicht für die Bundesanwaltschaft, sagt der | |
> Staatsanwalt. | |
Bild: Sag mir, wo die Akten sind… – offenbar hat die Bundesanwaltschaft sie… | |
München/Karlsruhe dpa | Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wird kein | |
Ermittlungsverfahren gegen Bundesanwälte [1][wegen der Vernichtung des | |
Notizbuchs] eines mutmaßlichen NSU-Unterstützers einleiten. Das sagte der | |
Sprecher der Staatsanwaltschaft, Tobias Wagner, am Donnerstag der Deutschen | |
Presse-Agentur. Die beiden Nebenklage-Anwälte im NSU-Prozess, Mehmet | |
Daimagüler und Seda Basay, hatten den Vorgang angezeigt. | |
Wagner sagte, es habe sich kein Anfangsverdacht für eine Straftat ergeben. | |
Seine Behörde habe geprüft, ob gegen Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft | |
wegen Rechtsbeugung oder Strafvereitelung ermittelt werden müsse. Das sei | |
aber nicht der Fall. | |
Die Vernichtung von Asservaten sei grundsätzlich rechtmäßig, wenn das | |
betreffende Verfahren abgeschlossen sei. Das vom Bundesinnenministerium | |
verhängte generelle Verbot, Unterlagen aus dem NSU-Komplex zu vernichten, | |
gelte für die Bundesanwaltschaft nicht. „Es würde sich eher um eine | |
Fahrlässigkeit handeln, die nicht strafbar ist“, sagte Wagner. | |
Das vernichtete Notizbuch gehörte einem Chemnitzer Neonazi, gegen den die | |
Bundesanwaltschaft noch ein Ermittlungsverfahren führt. Sie geht dem | |
Verdacht nach, er habe den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) | |
unterstützt, für dessen überwiegend rassistisch motivierte Mordserie Beate | |
Zschäpe angeklagt ist. | |
6 Oct 2016 | |
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