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# taz.de -- Zusatz zum Freihandelsabkommen: Ceta hat jetzt einen Anhang
> Jetzt ist er raus: Der erste Entwurf der Zusatzerklärung zum
> Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada liegt vor. Was steht drin?
Bild: Mitte September waren rund 200.000 Menschen in Deutschland gegen Ceta auf…
BERLIN taz | Der Meinungskampf um das Freihandelsabkommen Ceta geht in die
nächste Runde – und die könnte erneut Gegenwind für Wirtschaftsminister
Sigmar Gabriel aufwirbeln. Am Donnerstag wurde der Entwurf für jene
„Zusatzerklärung“ bekannt, mit der SPD-Chef Gabriel auch in seiner Partei
für eine Zustimmung zu dem umstrittenen Handelsabkommen zwischen EU und
Kanada wirbt.
Bei dem Ceta-Abkommen handelt es sich um ein umfängliches Vertragswerk, das
den Handel zwischen Kanada und den EU-Staaten vereinfachen soll. Unter
Verbraucherschutz- und Umweltorganisationen, aber auch in Teilen der
Gewerkschaft und der SPD wird das Abkommen kritisch gesehen. Erst Mitte
September waren rund 200.000 Menschen in Deutschland gegen Ceta auf die
Straßen gegangen.
Gabriel hatte seine Partei schließlich trotz heftigen Gegenwinds davon
überzeugt, Ceta zuzustimmen, und auf ein noch zu verhandelndes
Zusatzabkommen mit der kanadischen Regierung verwiesen, in dem rechtliche
Klarstellungen formuliert werden sollten. Dafür war er eigens nach Kanada
gereist.
Der Entwurf dieser Zusatzerklärung wurde am Donnerstag von der
österreichischen Kronen Zeitung veröffentlicht, nachdem er am Mittwochabend
den Mitgliedsländern der Europäischen Union zugeleitet worden war. Über
[1][das fünfseitige Papier soll] nun bei einem Treffen am Freitag in
Bratislava beraten werden. In dem Entwurf, der als „Gemeinsame
Interpretative Erklärung“ bezeichnet wird, bekennen sich EU und Kanada zu
jenen Werten, die Kritikern des Abkommens bislang zu kurz kamen.
## Juristisch und politisch umstritten
So betont der Entwurf an mehreren Stellen, dass vom Ceta-Abkommen nicht das
Recht der Staaten auf Regulierung beeinträchtigt werden solle, etwa im
Hinblick auf Arbeitnehmerrechte, Lebensmittelsicherheit oder die
öffentlichen Gesundheitssysteme. Auch stellt die Erklärung zum Beispiel
dar, dass mit dem Abkommen kein Privatisierungszwang ausgelöst werden
dürfe. Regierungen müssten die Möglichkeit haben, selbst über das Ausmaß
öffentlicher Daseinsvorsorge zu entscheiden.
Juristisch und politisch umstritten ist allerdings der Wert dieser
Zusatzerklärung: Kritiker fürchten, dass sie wertlos ist, weil der
konkretere Ceta-Vertrag selbst stets Vorrang habe. Die EU-Kommission
dagegen führt aus, die Erklärung sei rechtlich verbindlich und müsse bei
der Auslegung in Streitfragen berücksichtigt werden.
Ceta-kritische Organisationen wie Campact, Greenpeace oder Attac befürchten
dennoch, dass die Zusatzerklärung nicht halte, was sie verspreche. Sie
kritisierten den Entwurf nach dessen Veröffentlichung scharf.
Eine Greenpeace-Sprecherin sagte, der Entwurf habe „den Wert eines
Reiseprospekts“. Jörg Haas von der Kampagnenorganisation Campact sagte:
„Die Erklärung bestätigt unsere Skepsis auf ganzer Linie. Das Abkommen
stellt etwa in keiner Weise unklare Rechtsbegriffe klar.“
6 Oct 2016
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[1] /cetazusatz
## AUTOREN
Martin Kaul
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