# taz.de -- Entscheid des Bundesverfassungsgerichts: Karlsruhe billigt Ceta vor… | |
> Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge gegen das | |
> Freihandelsabkommen abgewiesen. Unter Auflagen darf die Bundesregierung | |
> Ceta mit auf den Weg bringen. | |
Bild: Ihr Protest hat sich nicht durchgesetzt: Gegnerin des Ceta- und TTIP-Abko… | |
Karlsruhe/Berlin dpa | Grünes Licht aus Karlsruhe für Ceta: Die | |
Bundesregierung darf das umstrittene Freihandelsabkommen zwischen der | |
Europäischen Union und Kanada vorläufig mit auf den Weg bringen. Das | |
Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag mehrere Eilanträge gegen eine | |
Zustimmung Deutschlands ab, formulierte aber Bedingungen. | |
Damit kann das Ceta-Abkommen wie geplant am 27. Oktober auf dem | |
EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Die Bundesregierung muss | |
aber dafür sorgen, dass dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden. | |
Unter anderem muss sichergestellt sein, dass Deutschland aus dem Abkommen | |
trotz vorläufigen Inkrafttretens notfalls wieder herauskäme. Nur dann hat | |
die Bundesregierung grünes Licht. | |
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), der in der Verhandlung am | |
Mittwoch eindringlich vor einem Stopp von Ceta gewarnt und von einem | |
gigantischen Schaden gesprochen hatte, zeigte sich zufrieden. „Ich glaube, | |
dass wir mit allen guten Argumenten das Verfassungsgericht überzeugen | |
konnten“, sagte der Vizekanzler in Berlin. Er kündigte zugleich die | |
Erfüllung der vom Gericht gestellten Auflagen an. | |
Das Urteil sagt noch nichts aus über die Erfolgsaussichten der mit den | |
Eilanträgen verbundenen Verfassungsbeschwerden. Es sei nicht | |
ausgeschlossen, dass Ceta verfassungswidrige Bestimmungen enthalte, sagte | |
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Verkündung in Karlsruhe. Darüber | |
will das Gericht später im Detail verhandeln. | |
## Stopp weiterhin möglich | |
Ein Stopp von Ceta ist also immer noch möglich. Im Eilverfahren hatten die | |
Richter aber nur zu prüfen, ob in der Zwischenzeit nicht | |
wiedergutzumachende Nachteile entstehen. (Az. 2 BvR 1368/16 u.a.) | |
Dabei stuften sie die Risiken durch einen Stopp von Ceta als weit | |
gravierender ein – „weniger auf wirtschaftlichem als vielmehr auf | |
politischem Gebiet“, wie Voßkuhle sagte. Eine deutsche Blockade würde | |
demnach nicht nur die Außenhandelsbeziehungen zwischen der EU und Kanada | |
beeinträchtigen. Auf dem Spiel stehe die internationale Verlässlichkeit | |
Deutschlands und Europas insgesamt. | |
Vorgesehen ist, dass Ceta nach der Unterzeichnung und der Zustimmung des | |
EU-Parlaments in Teilen vorläufig in Kraft treten kann, noch ehe der | |
Bundestag und die Parlamente der anderen EU-Staaten abgestimmt haben. Die | |
Kläger hatten die Bundesregierung daran hindern wollen, dieses Verfahren am | |
18. Oktober im EU-Ministerrat mit zu beschließen. | |
Das Urteil verpflichtet die Regierung nun, bei den Ratsbeschlüssen | |
sicherzustellen, dass nur die Teile von Ceta in Kraft treten können, die | |
zweifellos unter EU-Kompetenz fallen. Ausgenommen sein müssen alle Bereiche | |
in der Zuständigkeit Deutschlands, insbesondere das Gerichtssystem, der | |
Investitions- und der Arbeitsschutz. | |
Die Verfassungsrichter behalten sich außerdem vor, die | |
Entscheidungsbefugnisse des sogenannten Gemischten Ceta-Ausschusses genauer | |
unter die Lupe zu nehmen. Bis zu einem Urteil muss die Bundesregierung | |
dafür geradestehen, dass es für alle Beschlüsse des Ausschusses eine | |
„demokratische Rückbindung“ gibt. Dafür könnte sie beispielsweise | |
vereinbaren, dass Grundlage aller Beschlüsse ein gemeinsamer Standpunkt | |
ist, der einstimmig im Rat anzunehmen ist. | |
Lassen sich diese Punkte nicht gewährleisten, muss Deutschland notfalls die | |
vorläufige Anwendung von Ceta beenden. Ob das überhaupt geht, ist | |
umstritten – Gabriel hatte diese Möglichkeit aber in der Verhandlung am | |
Mittwoch zugesichert. Nun muss er dieses Verständnis „in völkerrechtlich | |
erheblicher Weise“ erklären. | |
13 Oct 2016 | |
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