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# taz.de -- Entscheid des Bundesverfassungsgerichts: Karlsruhe billigt Ceta vor…
> Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge gegen das
> Freihandelsabkommen abgewiesen. Unter Auflagen darf die Bundesregierung
> Ceta mit auf den Weg bringen.
Bild: Ihr Protest hat sich nicht durchgesetzt: Gegnerin des Ceta- und TTIP-Abko…
Karlsruhe/Berlin dpa | Grünes Licht aus Karlsruhe für Ceta: Die
Bundesregierung darf das umstrittene Freihandelsabkommen zwischen der
Europäischen Union und Kanada vorläufig mit auf den Weg bringen. Das
Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag mehrere Eilanträge gegen eine
Zustimmung Deutschlands ab, formulierte aber Bedingungen.
Damit kann das Ceta-Abkommen wie geplant am 27. Oktober auf dem
EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Die Bundesregierung muss
aber dafür sorgen, dass dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden.
Unter anderem muss sichergestellt sein, dass Deutschland aus dem Abkommen
trotz vorläufigen Inkrafttretens notfalls wieder herauskäme. Nur dann hat
die Bundesregierung grünes Licht.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), der in der Verhandlung am
Mittwoch eindringlich vor einem Stopp von Ceta gewarnt und von einem
gigantischen Schaden gesprochen hatte, zeigte sich zufrieden. „Ich glaube,
dass wir mit allen guten Argumenten das Verfassungsgericht überzeugen
konnten“, sagte der Vizekanzler in Berlin. Er kündigte zugleich die
Erfüllung der vom Gericht gestellten Auflagen an.
Das Urteil sagt noch nichts aus über die Erfolgsaussichten der mit den
Eilanträgen verbundenen Verfassungsbeschwerden. Es sei nicht
ausgeschlossen, dass Ceta verfassungswidrige Bestimmungen enthalte, sagte
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Verkündung in Karlsruhe. Darüber
will das Gericht später im Detail verhandeln.
## Stopp weiterhin möglich
Ein Stopp von Ceta ist also immer noch möglich. Im Eilverfahren hatten die
Richter aber nur zu prüfen, ob in der Zwischenzeit nicht
wiedergutzumachende Nachteile entstehen. (Az. 2 BvR 1368/16 u.a.)
Dabei stuften sie die Risiken durch einen Stopp von Ceta als weit
gravierender ein – „weniger auf wirtschaftlichem als vielmehr auf
politischem Gebiet“, wie Voßkuhle sagte. Eine deutsche Blockade würde
demnach nicht nur die Außenhandelsbeziehungen zwischen der EU und Kanada
beeinträchtigen. Auf dem Spiel stehe die internationale Verlässlichkeit
Deutschlands und Europas insgesamt.
Vorgesehen ist, dass Ceta nach der Unterzeichnung und der Zustimmung des
EU-Parlaments in Teilen vorläufig in Kraft treten kann, noch ehe der
Bundestag und die Parlamente der anderen EU-Staaten abgestimmt haben. Die
Kläger hatten die Bundesregierung daran hindern wollen, dieses Verfahren am
18. Oktober im EU-Ministerrat mit zu beschließen.
Das Urteil verpflichtet die Regierung nun, bei den Ratsbeschlüssen
sicherzustellen, dass nur die Teile von Ceta in Kraft treten können, die
zweifellos unter EU-Kompetenz fallen. Ausgenommen sein müssen alle Bereiche
in der Zuständigkeit Deutschlands, insbesondere das Gerichtssystem, der
Investitions- und der Arbeitsschutz.
Die Verfassungsrichter behalten sich außerdem vor, die
Entscheidungsbefugnisse des sogenannten Gemischten Ceta-Ausschusses genauer
unter die Lupe zu nehmen. Bis zu einem Urteil muss die Bundesregierung
dafür geradestehen, dass es für alle Beschlüsse des Ausschusses eine
„demokratische Rückbindung“ gibt. Dafür könnte sie beispielsweise
vereinbaren, dass Grundlage aller Beschlüsse ein gemeinsamer Standpunkt
ist, der einstimmig im Rat anzunehmen ist.
Lassen sich diese Punkte nicht gewährleisten, muss Deutschland notfalls die
vorläufige Anwendung von Ceta beenden. Ob das überhaupt geht, ist
umstritten – Gabriel hatte diese Möglichkeit aber in der Verhandlung am
Mittwoch zugesichert. Nun muss er dieses Verständnis „in völkerrechtlich
erheblicher Weise“ erklären.
13 Oct 2016
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