# taz.de -- Verbotsverfahren gegen NPD: Parteizentrale bleibt verpfändet | |
> Mögliche finanzielle Rückforderungen: Die Bundestagsverwaltung darf | |
> Sicherheiten verlangen, für den Fall, dass die NPD verboten wird. | |
Bild: Die Parteizentrale in Berlin-Köpenick ist schon lange Ziel öffentlich g… | |
Freiburg taz Die Parteizentrale der NPD bleibt verpfändet. Die | |
rechtsradikale Partei scheiterte jetzt mit einem Eilantrag beim | |
Bundesverfassungsgericht. | |
Gegen die NPD läuft seit 2013 auf Antrag des Bundesrats ein | |
Verbotsverfahren. Im März 2016 fand beim Bundesverfassungsgericht die | |
mündliche Verhandlung statt. Bis Ende des Jahres wollen die Richter das | |
Urteil verkünden. Da die Partei noch nicht verboten ist, bekommt sie noch | |
Gelder aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Die Höhe bemisst sich nach | |
Wahlergebnissen und Spendenaufkommen. Als Abschlag für 2016 stehen ihr pro | |
Quartal derzeit rund 280.000 Euro zu. | |
Die Bundestagsverwaltung behauptet, dass die NPD ihren Anspruch auf Gelder | |
für das ganze Jahr 2016 verliert, falls sie noch im Laufe dieses Jahres | |
verboten wird. Sie will die Abschlagszahlungen dann zurückfordern – und | |
zahlt die Abschläge jetzt auch nur gegen Hinterlegung von Sicherheiten aus. | |
So musste die NPD, um im Februar Geld zu bekommen, für das Grundstück ihrer | |
Parteizentrale in Berlin-Köpenick eine erstrangige Grundschuld zugunsten | |
des Staates eintragen lassen. | |
## Unklarheiten über Finanzaustattung | |
Dagegen wehrte sich die NPD. Sie habe keine weiteren Sicherheiten, deshalb | |
sei ihr Parteileben gefährdet. Das Parteigrundstück solle wieder | |
freigegeben werden. | |
Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Antrag nun aber ab. Die NPD habe | |
nicht genau genug vorgetragen, wie viel Geld sie noch habe und wie viel sie | |
brauche, um ihre Aufgaben als Partei zu erfüllen. Daneben verwiesen die | |
Verfassungsrichter aber auch auf einen Beschluss des | |
Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Danach könne die NPD notfalls | |
auch ohne Sicherheitsleistung Geld bekommen. | |
Inzwischen hat die NPD doch noch Sicherheiten aufgetrieben, die | |
Bundestagsverwaltung will nun 365.000 Euro auszahlen. Daneben hatte die NPD | |
auch geltend gemacht, ihre Rechtsvertretung im Parteiverbotsverfahren sei | |
in Gefahr, wenn sie kein Geld mehr habe. Die Richter erklärten, dass die | |
NPD in diesem Falle ja Prozesskostenhilfe beantragen könne. | |
27 Jul 2016 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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