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# taz.de -- Verbotsverfahren gegen NPD: Parteizentrale bleibt verpfändet
> Mögliche finanzielle Rückforderungen: Die Bundestagsverwaltung darf
> Sicherheiten verlangen, für den Fall, dass die NPD verboten wird.
Bild: Die Parteizentrale in Berlin-Köpenick ist schon lange Ziel öffentlich g…
Freiburg taz Die Parteizentrale der NPD bleibt verpfändet. Die
rechtsradikale Partei scheiterte jetzt mit einem Eilantrag beim
Bundesverfassungsgericht.
Gegen die NPD läuft seit 2013 auf Antrag des Bundesrats ein
Verbotsverfahren. Im März 2016 fand beim Bundesverfassungsgericht die
mündliche Verhandlung statt. Bis Ende des Jahres wollen die Richter das
Urteil verkünden. Da die Partei noch nicht verboten ist, bekommt sie noch
Gelder aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Die Höhe bemisst sich nach
Wahlergebnissen und Spendenaufkommen. Als Abschlag für 2016 stehen ihr pro
Quartal derzeit rund 280.000 Euro zu.
Die Bundestagsverwaltung behauptet, dass die NPD ihren Anspruch auf Gelder
für das ganze Jahr 2016 verliert, falls sie noch im Laufe dieses Jahres
verboten wird. Sie will die Abschlagszahlungen dann zurückfordern – und
zahlt die Abschläge jetzt auch nur gegen Hinterlegung von Sicherheiten aus.
So musste die NPD, um im Februar Geld zu bekommen, für das Grundstück ihrer
Parteizentrale in Berlin-Köpenick eine erstrangige Grundschuld zugunsten
des Staates eintragen lassen.
## Unklarheiten über Finanzaustattung
Dagegen wehrte sich die NPD. Sie habe keine weiteren Sicherheiten, deshalb
sei ihr Parteileben gefährdet. Das Parteigrundstück solle wieder
freigegeben werden.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Antrag nun aber ab. Die NPD habe
nicht genau genug vorgetragen, wie viel Geld sie noch habe und wie viel sie
brauche, um ihre Aufgaben als Partei zu erfüllen. Daneben verwiesen die
Verfassungsrichter aber auch auf einen Beschluss des
Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Danach könne die NPD notfalls
auch ohne Sicherheitsleistung Geld bekommen.
Inzwischen hat die NPD doch noch Sicherheiten aufgetrieben, die
Bundestagsverwaltung will nun 365.000 Euro auszahlen. Daneben hatte die NPD
auch geltend gemacht, ihre Rechtsvertretung im Parteiverbotsverfahren sei
in Gefahr, wenn sie kein Geld mehr habe. Die Richter erklärten, dass die
NPD in diesem Falle ja Prozesskostenhilfe beantragen könne.
27 Jul 2016
## AUTOREN
Christian Rath
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