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# taz.de -- Staatsrechtler über Parteienfinanzierung: „Auf Parteiverbote bes…
> Von neuen Sanktionsmöglichkeiten gegen die NPD hält Christoph Möllers
> wenig. Jede zugelassene Partei müsse genau dieselben Rechte haben.
Bild: Stieg für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern aufs Dach: NPD-Kand…
taz: Herr Möllers, wenn verfassungswidrige Parteien zu schwach sind, um
ihre Ziele durchzusetzen, können sie nicht verboten werden, so Karlsruhe
jüngst im NPD-Urteil. Der Bundesrat will nun das Grundgesetz ändern, damit
solchen Parteien wenigstens die staatliche Finanzierung gestrichen werden
kann. Was halten Sie davon?
Christoph Möllers: Es spricht mehr dafür, sich auf Parteiverbote zu
beschränken: Entweder eine Partei wird verboten, dann ist sie raus aus dem
politischen Wettbewerb. Oder sie ist nicht verboten, dann gelten für sie
die gleichen Regeln wie für die anderen Parteien auch.
Sie sind also gegen den Entzug von Staatszuschüssen?
Ich halte das nicht für klug. Derzeit glauben ja eh viele, dass es in
unserem politischen System nicht mit rechten Dingen zugeht. Sie werden sich
natürlich bestätigt sehen, wenn es jetzt unter den Parteien ein
Zweiklassenrecht gibt, bei dem die einen Geld vom Staat bekommen und die
anderen ausgeschlossen werden. Das wirft auch einen Schatten auf die
Parteien, die dabei quasi bevorzugt werden.
Karlsruhe hat den Entzug der Staatsfinanzierung aber doch angeregt …
Das halte ich für ein Missverständnis. Der Präsident des
Bundesverfassungsgerichts hat nur klargestellt, dass nach derzeitiger
Rechtslage die NPD vom Staat nicht benachteiligt werden darf – obwohl das
Gericht ihr verfassungswidrige Ziele attestiert hat. Das war eine
Erläuterung des Urteils, keine Anregung zur Verfassungsänderung.
Nehmen wir an, das Grundgesetz wird im Sinne des Bundesrats geändert. Wer
soll dann über den Ausschluss von der Staatsfinanzierung entscheiden?
Niedersachsen schlägt vor, dass der Bundestagspräsident zuständig sein
soll. Ist er die richtige Instanz?
Ich glaube nicht. Dazu ist er zu nahe am politischen Geschäft, auch wenn es
nachfolgend noch eine gerichtliche Überprüfung gäbe.
Wer sollte stattdessen entscheiden?
Das Bundesverfassungsgericht. Wie das Parteiverbot sollte auch der
Ausschluss aus der Parteifinanzierung den Karlsruher Richtern vorbehalten
bleiben. Auch diese Entscheidung kann für eine Partei von existenzieller
Bedeutung sein.
Der Gesetzentwurf aus Niedersachsen sieht vor, dass eine Partei, die von
der Staatsfinanzierung ausgeschlossen wurde, dann auch keine
steuerbegünstigten Spenden mehr bekommen kann. Ist das konsequent?
Nein. Hier geht es ja nicht mehr um staatliches Geld, sondern um eine
Ungleichbehandlung von privaten Spendern. Wer der CDU oder der SPD Geld
gibt, wird besser behandelt als ein NPD-Spender. Auch für diese
Ungleichbehandlung müsste im Grundgesetz erst einmal eine Grundlage
geschaffen werden.
Das Saarland schlug im Bundesrat auch Änderungen am Wahlrecht vor.
Verfassungswidrige Parteien, die nicht verboten sind, könnten von der
Zuteilung von Fernseh- und Hörfunk-Werbezeiten ausgeschlossen werden.
Halten Sie auch das für problematisch?
Das halte ich für einen sehr problematischen Vorschlag. Denn für Wahlen
verlangt das Grundgesetz eine besonders strenge Gleichbehandlung der
Parteien. Wenn nur noch ein Teil der Parteien Zugang zu kostenloser
Rundfunkwerbung hat, dann wäre das ein massiver Eingriff in das
Demokratieprinzip. Und die Demokratie ist in der „Ewigkeitsklausel“ des
Grundgesetzes auch vor Verfassungsänderungen geschützt.
15 Feb 2017
## AUTOREN
Christian Rath
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