| # taz.de -- Staatsrechtler über Parteienfinanzierung: „Auf Parteiverbote bes… | |
| > Von neuen Sanktionsmöglichkeiten gegen die NPD hält Christoph Möllers | |
| > wenig. Jede zugelassene Partei müsse genau dieselben Rechte haben. | |
| Bild: Stieg für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern aufs Dach: NPD-Kand… | |
| taz: Herr Möllers, wenn verfassungswidrige Parteien zu schwach sind, um | |
| ihre Ziele durchzusetzen, können sie nicht verboten werden, so Karlsruhe | |
| jüngst im NPD-Urteil. Der Bundesrat will nun das Grundgesetz ändern, damit | |
| solchen Parteien wenigstens die staatliche Finanzierung gestrichen werden | |
| kann. Was halten Sie davon? | |
| Christoph Möllers: Es spricht mehr dafür, sich auf Parteiverbote zu | |
| beschränken: Entweder eine Partei wird verboten, dann ist sie raus aus dem | |
| politischen Wettbewerb. Oder sie ist nicht verboten, dann gelten für sie | |
| die gleichen Regeln wie für die anderen Parteien auch. | |
| Sie sind also gegen den Entzug von Staatszuschüssen? | |
| Ich halte das nicht für klug. Derzeit glauben ja eh viele, dass es in | |
| unserem politischen System nicht mit rechten Dingen zugeht. Sie werden sich | |
| natürlich bestätigt sehen, wenn es jetzt unter den Parteien ein | |
| Zweiklassenrecht gibt, bei dem die einen Geld vom Staat bekommen und die | |
| anderen ausgeschlossen werden. Das wirft auch einen Schatten auf die | |
| Parteien, die dabei quasi bevorzugt werden. | |
| Karlsruhe hat den Entzug der Staatsfinanzierung aber doch angeregt … | |
| Das halte ich für ein Missverständnis. Der Präsident des | |
| Bundesverfassungsgerichts hat nur klargestellt, dass nach derzeitiger | |
| Rechtslage die NPD vom Staat nicht benachteiligt werden darf – obwohl das | |
| Gericht ihr verfassungswidrige Ziele attestiert hat. Das war eine | |
| Erläuterung des Urteils, keine Anregung zur Verfassungsänderung. | |
| Nehmen wir an, das Grundgesetz wird im Sinne des Bundesrats geändert. Wer | |
| soll dann über den Ausschluss von der Staatsfinanzierung entscheiden? | |
| Niedersachsen schlägt vor, dass der Bundestagspräsident zuständig sein | |
| soll. Ist er die richtige Instanz? | |
| Ich glaube nicht. Dazu ist er zu nahe am politischen Geschäft, auch wenn es | |
| nachfolgend noch eine gerichtliche Überprüfung gäbe. | |
| Wer sollte stattdessen entscheiden? | |
| Das Bundesverfassungsgericht. Wie das Parteiverbot sollte auch der | |
| Ausschluss aus der Parteifinanzierung den Karlsruher Richtern vorbehalten | |
| bleiben. Auch diese Entscheidung kann für eine Partei von existenzieller | |
| Bedeutung sein. | |
| Der Gesetzentwurf aus Niedersachsen sieht vor, dass eine Partei, die von | |
| der Staatsfinanzierung ausgeschlossen wurde, dann auch keine | |
| steuerbegünstigten Spenden mehr bekommen kann. Ist das konsequent? | |
| Nein. Hier geht es ja nicht mehr um staatliches Geld, sondern um eine | |
| Ungleichbehandlung von privaten Spendern. Wer der CDU oder der SPD Geld | |
| gibt, wird besser behandelt als ein NPD-Spender. Auch für diese | |
| Ungleichbehandlung müsste im Grundgesetz erst einmal eine Grundlage | |
| geschaffen werden. | |
| Das Saarland schlug im Bundesrat auch Änderungen am Wahlrecht vor. | |
| Verfassungswidrige Parteien, die nicht verboten sind, könnten von der | |
| Zuteilung von Fernseh- und Hörfunk-Werbezeiten ausgeschlossen werden. | |
| Halten Sie auch das für problematisch? | |
| Das halte ich für einen sehr problematischen Vorschlag. Denn für Wahlen | |
| verlangt das Grundgesetz eine besonders strenge Gleichbehandlung der | |
| Parteien. Wenn nur noch ein Teil der Parteien Zugang zu kostenloser | |
| Rundfunkwerbung hat, dann wäre das ein massiver Eingriff in das | |
| Demokratieprinzip. Und die Demokratie ist in der „Ewigkeitsklausel“ des | |
| Grundgesetzes auch vor Verfassungsänderungen geschützt. | |
| 15 Feb 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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