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# taz.de -- 750-Millionen-Klage in den USA: Rechtsstreit bedroht Solarworld
> Ein Silizium-Lieferant hat das größte deutsche Solarunternehmen verklagt.
> Ob das Urteil hierzulande Bestand hätte, ist unsicher.
Bild: Für die Solarword-Mitarbeiter könnte es existenzbedrohend werden
Freiburg taz | Für den größten deutschen Solarkonzern steht viel auf dem
Spiel: Im US-Staat Michigan findet am Donnerstag eine gerichtliche Anhörung
in einem 750 Millionen Dollar schweren Rechtsstreit statt. Das Verfahren
könnte für Solarworld existenzbedrohend werden.
Kläger ist der US-amerikanische Konzern Hemlock Semiconductor Corp. Mit dem
Silizium-Lieferanten hatte die Solarworld Industries Sachsen GmbH zu
Boomzeiten Lieferverträge zu hohen Preisen abgeschlossen. Später rächte
sich das: Die Preise für den Photovoltaik-Rohstoff brachen weltweit ein –
und die deutsche Firma nahm die vereinbarten Mengen nicht ab.
Sie beharrt darauf, dass „nach europäischem Recht kartellrechtliche
Bedenken gegen die zugrunde liegenden Siliziumverträge“ bestünden. Nach
Auffassung von Solarworld könne nämlich das Kartellrecht „zur Nichtigkeit
der Abnahmeverpflichtungen und gegebenenfalls zur Nichtigkeit der
Lieferverträge führen“. Allerdings urteilte das zuständige Gericht in
Michigan bereits im vergangenen Oktober, es werde den Einwand der
Vertragsnichtigkeit im Verfahren nicht zulassen.
Firmenchef Frank Asbeck gibt sich erst mal gelassen. „Sollten wir in der
ersten Instanz unterliegen, besteht die Möglichkeit, in den USA weitere
Rechtsmittel einzulegen“, sagte er kürzlich. Zudem, so schreibt der Konzern
in seinem Konzernbericht 2015, müsse ein US-Urteil „mit den wesentlichen
Grundsätzen des deutschen Rechts vereinbar sein, damit es in Deutschland
anerkannt und vollstreckt werden kann“.
## Optimismus beim Solarworld-Vorstand
Es müsse also ein deutsches Gericht ein etwaiges Urteil erneut prüfen, ehe
eine Vollstreckung in Deutschland erfolgen könne. Spätestens dann würden
die kartellrechtlichen Einwände wieder relevant. Aus diesem Grund gehe
Solarworld „auch im Falle eines möglichen negativen US-Urteils von einer
geringen Eintrittswahrscheinlichkeit für die tatsächliche Durchsetzbarkeit
von Ansprüchen seitens Hemlock gegen die Solarworld aus“.
Kritiker teilen den Optimismus nicht. Der Frankfurter Wirtschaftsprofessor
Christian Strenger hat in einem Gegenantrag zur Hauptverhandlung der
Solarworld AG am kommenden Dienstag empfohlen, dem Vorstand keine
Entlastung zu erteilen. Dieser stütze sich im Fall Hemlock nämlich „immer
noch auf Gutachten, die bei sorgfältiger Analyse als irrelevant oder
unzutreffend zu werten“ seien.
Auch Asbecks Einschätzungen zur Vollstreckbarkeit eines möglichen Urteils
in Deutschland teilt der Antragsteller nicht: Diese seien „kaum eingängig,
da Solarworld mittlerweile ein hohes US-Engagement hat“, schreibt Strenger.
Dass Solarworld aufgrund seiner Einschätzung auch keine Rückstellungen für
den Fall eines negativen Urteils gebildet hat, nennt Strenger in seinem
Gegenantrag gar eine „kaum begründbare Bilanzartistik“.
## Verlust im ersten Quartal
So spekulieren die Anleger derzeit vor allem darüber, wie wahrscheinlich es
ist, dass Hemlock einen Schadenersatzanspruch gegen Solarworld erwirken und
in Deutschland vollstrecken kann. Dass ein solches Szenario für die
beklagte Firma fatal wäre, räumt diese selbst in ihrem Konzernbericht ein:
Folge wären „erhebliche negative Auswirkungen auf die Liquiditätslage der
Gesellschaft bis hin zur Bestandsgefährdung“. Entsprechend nervös sind die
Anleger: Die Solarworld-Aktie hat seit Oktober fast 60 Prozent ihres Wertes
verloren.
Der Photovoltaikkonzern wollte 2016 eigentlich wieder Geld verdienen.
Allerdings fuhr die Firma im ersten Quartal einen Verlust von 9,7 Millionen
Euro ein.
5 Jun 2016
## AUTOREN
Bernward Janzing
## TAGS
Solarworld
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Kartellrecht
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