| # taz.de -- 750-Millionen-Klage in den USA: Rechtsstreit bedroht Solarworld | |
| > Ein Silizium-Lieferant hat das größte deutsche Solarunternehmen verklagt. | |
| > Ob das Urteil hierzulande Bestand hätte, ist unsicher. | |
| Bild: Für die Solarword-Mitarbeiter könnte es existenzbedrohend werden | |
| Freiburg taz | Für den größten deutschen Solarkonzern steht viel auf dem | |
| Spiel: Im US-Staat Michigan findet am Donnerstag eine gerichtliche Anhörung | |
| in einem 750 Millionen Dollar schweren Rechtsstreit statt. Das Verfahren | |
| könnte für Solarworld existenzbedrohend werden. | |
| Kläger ist der US-amerikanische Konzern Hemlock Semiconductor Corp. Mit dem | |
| Silizium-Lieferanten hatte die Solarworld Industries Sachsen GmbH zu | |
| Boomzeiten Lieferverträge zu hohen Preisen abgeschlossen. Später rächte | |
| sich das: Die Preise für den Photovoltaik-Rohstoff brachen weltweit ein – | |
| und die deutsche Firma nahm die vereinbarten Mengen nicht ab. | |
| Sie beharrt darauf, dass „nach europäischem Recht kartellrechtliche | |
| Bedenken gegen die zugrunde liegenden Siliziumverträge“ bestünden. Nach | |
| Auffassung von Solarworld könne nämlich das Kartellrecht „zur Nichtigkeit | |
| der Abnahmeverpflichtungen und gegebenenfalls zur Nichtigkeit der | |
| Lieferverträge führen“. Allerdings urteilte das zuständige Gericht in | |
| Michigan bereits im vergangenen Oktober, es werde den Einwand der | |
| Vertragsnichtigkeit im Verfahren nicht zulassen. | |
| Firmenchef Frank Asbeck gibt sich erst mal gelassen. „Sollten wir in der | |
| ersten Instanz unterliegen, besteht die Möglichkeit, in den USA weitere | |
| Rechtsmittel einzulegen“, sagte er kürzlich. Zudem, so schreibt der Konzern | |
| in seinem Konzernbericht 2015, müsse ein US-Urteil „mit den wesentlichen | |
| Grundsätzen des deutschen Rechts vereinbar sein, damit es in Deutschland | |
| anerkannt und vollstreckt werden kann“. | |
| ## Optimismus beim Solarworld-Vorstand | |
| Es müsse also ein deutsches Gericht ein etwaiges Urteil erneut prüfen, ehe | |
| eine Vollstreckung in Deutschland erfolgen könne. Spätestens dann würden | |
| die kartellrechtlichen Einwände wieder relevant. Aus diesem Grund gehe | |
| Solarworld „auch im Falle eines möglichen negativen US-Urteils von einer | |
| geringen Eintrittswahrscheinlichkeit für die tatsächliche Durchsetzbarkeit | |
| von Ansprüchen seitens Hemlock gegen die Solarworld aus“. | |
| Kritiker teilen den Optimismus nicht. Der Frankfurter Wirtschaftsprofessor | |
| Christian Strenger hat in einem Gegenantrag zur Hauptverhandlung der | |
| Solarworld AG am kommenden Dienstag empfohlen, dem Vorstand keine | |
| Entlastung zu erteilen. Dieser stütze sich im Fall Hemlock nämlich „immer | |
| noch auf Gutachten, die bei sorgfältiger Analyse als irrelevant oder | |
| unzutreffend zu werten“ seien. | |
| Auch Asbecks Einschätzungen zur Vollstreckbarkeit eines möglichen Urteils | |
| in Deutschland teilt der Antragsteller nicht: Diese seien „kaum eingängig, | |
| da Solarworld mittlerweile ein hohes US-Engagement hat“, schreibt Strenger. | |
| Dass Solarworld aufgrund seiner Einschätzung auch keine Rückstellungen für | |
| den Fall eines negativen Urteils gebildet hat, nennt Strenger in seinem | |
| Gegenantrag gar eine „kaum begründbare Bilanzartistik“. | |
| ## Verlust im ersten Quartal | |
| So spekulieren die Anleger derzeit vor allem darüber, wie wahrscheinlich es | |
| ist, dass Hemlock einen Schadenersatzanspruch gegen Solarworld erwirken und | |
| in Deutschland vollstrecken kann. Dass ein solches Szenario für die | |
| beklagte Firma fatal wäre, räumt diese selbst in ihrem Konzernbericht ein: | |
| Folge wären „erhebliche negative Auswirkungen auf die Liquiditätslage der | |
| Gesellschaft bis hin zur Bestandsgefährdung“. Entsprechend nervös sind die | |
| Anleger: Die Solarworld-Aktie hat seit Oktober fast 60 Prozent ihres Wertes | |
| verloren. | |
| Der Photovoltaikkonzern wollte 2016 eigentlich wieder Geld verdienen. | |
| Allerdings fuhr die Firma im ersten Quartal einen Verlust von 9,7 Millionen | |
| Euro ein. | |
| 5 Jun 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Bernward Janzing | |
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