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# taz.de -- Prozess gegen Photovoltaikkonzern: Niederlage für Solarworld
> Das Bonner Unternehmen sieht zwar „noch kein Urteil in der Sache“. Die
> Investoren lassen die Aktie der Firma dennoch abstürzen.
Bild: Sieht nicht so sonnig aus für Solarworld
Berlin taz | Der größte deutsche Solarkonzern Solarworld muss in einem
existenzbedrohenden Rechtsstreit in den USA in erster Instanz eine
Niederlage einstecken. Der US-amerikanische Siliziumproduzent Hemlock
Semiconductor verklagt die Solarworld Industries Sachsen GmbH auf 770
Millionen Euro Schadensersatz inklusive Zinsen wegen nicht eingehaltener
Abnahmeverpflichtungen.
Solarworld hatte in den Boomjahren 2005 bis 2007 Verträge mit Hemlock
abgeschlossen, die bis Ende 2019 die Lieferung von insgesamt rund 24.000
Tonnen Silizium umfassten. Nach einem weltweiten Preiseinbruch im
Photovoltaikmarkt nahm Solarworld seit Ende März 2012 aber kein Silizium
mehr von Hemlock ab und rechtfertigte dies mit Eingriffen chinesischer
Hersteller in den US-Markt.
Durch diese bestünden „nach europäischem Recht kartellrechtliche Bedenken
gegen die zugrunde liegenden Siliziumverträge“. Folglich seien die
Abnahmeverpflichtungen nichtig. Die Firma Hemlock sieht das jedoch anders.
Am Mittwochabend hat nun das zuständige Gericht in Michigan entschieden,
dem von Hemlock eingereichten Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren
stattzugeben. Viele Beobachter werten das auch aufgrund von Aussagen des
Gerichts bereits als erstinstanzliche Niederlage von Solarworld. Der
Konzern erklärte aber in einer Börsenmitteilung, die Entscheidung sei „noch
kein Urteil in der Sache“. Sie bewirke lediglich, dass das Gericht ohne
eine Jury über die geltend gemachten Ansprüche entscheiden werde.
## Ein vollstreckbares Urteil wäre existenzbedrohend
Diesen Weg aber wählt das Gericht in der Regel nur, wenn die Beweislage
eindeutig ist. Sollte Solarworld unterliegen, will der Konzern weitere
Rechtsmittel einlegen.
Zudem zeigen sich die Bonner zuversichtlich, dass auch ein
letztinstanzliches negatives Urteil aus den USA in Deutschland gar nicht
vollstreckbar wäre. Denn Hemlock müsse für diesen Fall ein
Anerkennungsverfahren vor deutschen Gerichten initiieren, in dessen Rahmen
die Einhaltung wesentlicher Grundsätze des deutschen Rechts bei der
Urteilsfindung überprüft werde. Da das EU-Kartellrecht wesentlicher
Grundsatz der deutschen Rechtsordnung sei, gibt sich Solarworld „davon
überzeugt, dass ein solches Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in
Deutschland nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht werden könnte“.
Die Investoren sind gleichwohl erheblich verunsichert. Der Kurs der
Solarworld-Aktie lag gestern gegenüber dem Vortag zeitweise 16 Prozent im
Minus. Ein gegen sie vollstreckbares Urteil wäre existenzbedrohend, wie
Solarworld in seinem Konzernbericht bereits eingeräumt hat.
14 Jul 2016
## AUTOREN
Bernward Janzing
## TAGS
Solarworld
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Solarworld
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Erneuerbare Energien
China
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