# taz.de -- Prozess gegen Photovoltaikkonzern: Niederlage für Solarworld | |
> Das Bonner Unternehmen sieht zwar „noch kein Urteil in der Sache“. Die | |
> Investoren lassen die Aktie der Firma dennoch abstürzen. | |
Bild: Sieht nicht so sonnig aus für Solarworld | |
BERLIN taz | Der größte deutsche Solarkonzern Solarworld muss in einem | |
existenzbedrohenden Rechtsstreit in den USA in erster Instanz eine | |
Niederlage einstecken. Der US-amerikanische Siliziumproduzent Hemlock | |
Semiconductor verklagt die Solarworld Industries Sachsen GmbH auf 770 | |
Millionen Euro Schadensersatz inklusive Zinsen wegen nicht eingehaltener | |
Abnahmeverpflichtungen. | |
Solarworld hatte in den Boomjahren 2005 bis 2007 Verträge mit Hemlock | |
abgeschlossen, die bis Ende 2019 die Lieferung von insgesamt rund 24.000 | |
Tonnen Silizium umfassten. Nach einem weltweiten Preiseinbruch im | |
Photovoltaikmarkt nahm Solarworld seit Ende März 2012 aber kein Silizium | |
mehr von Hemlock ab und rechtfertigte dies mit Eingriffen chinesischer | |
Hersteller in den US-Markt. | |
Durch diese bestünden „nach europäischem Recht kartellrechtliche Bedenken | |
gegen die zugrunde liegenden Siliziumverträge“. Folglich seien die | |
Abnahmeverpflichtungen nichtig. Die Firma Hemlock sieht das jedoch anders. | |
Am Mittwochabend hat nun das zuständige Gericht in Michigan entschieden, | |
dem von Hemlock eingereichten Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren | |
stattzugeben. Viele Beobachter werten das auch aufgrund von Aussagen des | |
Gerichts bereits als erstinstanzliche Niederlage von Solarworld. Der | |
Konzern erklärte aber in einer Börsenmitteilung, die Entscheidung sei „noch | |
kein Urteil in der Sache“. Sie bewirke lediglich, dass das Gericht ohne | |
eine Jury über die geltend gemachten Ansprüche entscheiden werde. | |
## Ein vollstreckbares Urteil wäre existenzbedrohend | |
Diesen Weg aber wählt das Gericht in der Regel nur, wenn die Beweislage | |
eindeutig ist. Sollte Solarworld unterliegen, will der Konzern weitere | |
Rechtsmittel einlegen. | |
Zudem zeigen sich die Bonner zuversichtlich, dass auch ein | |
letztinstanzliches negatives Urteil aus den USA in Deutschland gar nicht | |
vollstreckbar wäre. Denn Hemlock müsse für diesen Fall ein | |
Anerkennungsverfahren vor deutschen Gerichten initiieren, in dessen Rahmen | |
die Einhaltung wesentlicher Grundsätze des deutschen Rechts bei der | |
Urteilsfindung überprüft werde. Da das EU-Kartellrecht wesentlicher | |
Grundsatz der deutschen Rechtsordnung sei, gibt sich Solarworld „davon | |
überzeugt, dass ein solches Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in | |
Deutschland nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht werden könnte“. | |
Die Investoren sind gleichwohl erheblich verunsichert. Der Kurs der | |
Solarworld-Aktie lag gestern gegenüber dem Vortag zeitweise 16 Prozent im | |
Minus. Ein gegen sie vollstreckbares Urteil wäre existenzbedrohend, wie | |
Solarworld in seinem Konzernbericht bereits eingeräumt hat. | |
14 Jul 2016 | |
## AUTOREN | |
Bernward Janzing | |
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