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# taz.de -- Wahlberechtigte in Berlin: Meldet euch, wenn ihr könnt!
> In 100 Tagen wird gewählt. Abstimmen wollen auch Neuberliner. Dafür muss
> man sich im Bürgeramt anmelden – aber das muss man erst mal können.
Bild: Kommt schon mal vor im Berlin: Schlange vor dem Bürgeramt, hier in Neuk�…
Wahl? Ist doch erst irgendwann im Herbst. Stimmt, aber nur irgendwie. Etwas
mehr als drei Monate sind es noch bis zur Abgeordnetenhauswahl am 18.
September, und doch steht schon jetzt eine entscheidende Wegmarke an:
Mitstimmen darf dann nämlich nur, wer – außer, dass er oder sie Deutscher
und 18 Jahre alt ist – spätestens ab dem 18. Juni in Berlin wohnt. Also in
sieben Tagen.
Das mit dem In-Berlin-Wohnen aber schlägt sich in einer Anmeldung im
Melderegister nieder, und da beginnt das Problem. Denn für eine Anmeldung
braucht es einen Termin in einem der Bürgerämter in der Stadt. Da jedoch
ist die Terminlage weiterhin äußerst schwierig – und das nicht nur bis zum
18. Juni. Das Skurrile: In einer funktionierenden Verwaltung ist es die
Behörde, die drängt, sich binnen 14 Tagen anzumelden, und nicht der Bürger,
der die Behörde drängt, ihm überhaupt einen Termin zu geben.
Die Neuberliner haben zwar noch Zeit bis zum 5. August, sich rückwirkend
eintragen zu lassen – auf dem Meldestand 5. August werden die
Wahlbenachrichtigungen verschickt. Doch in den nächsten sieben Wochen sieht
die Lage in den Bürgerämtern überhaupt nicht besser aus als derzeit. „In
der angegebenen Zeit gibt es keine Termine. Versuchen Sie doch den nächsten
Monat“, heißt es bei der Online-Terminsuche auf www.berlin.de. Bis zum 6.
August und damit einen Tag nach der letzten Eintragmöglichkeit ist alles
ausgebucht.
Diese Situation hatte schon zu Jahresbeginn der Piraten-Abgeordnete Simon
Weiß kommen sehen und „Sofortmaßnahmen zur Absicherung der Wahlen 2016“
gefordert. Das – damals wie aktuell herrschende – Terminchaos in den
Bürgerämtern sei schlimm genug, „es darf nicht auch noch dazu führen, dass
die Wahlen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden“. Seine Befürchtung:
Leute, die sich um ihr Wahlrecht gebracht sehen, weil sie es ohne eigenes
Verschulden nicht ins Melderegister schafften, könnten die Wahl anfechten.
Bei der vergangenen Wahl 2011 gab es laut Innenverwaltung des Senats weder
bei ihr noch bei der Landeswahlleitung solche Beschwerden. Damals aber
funktionierten die Bürgerämter auch noch. Und es gab keine Einwohnerschaft,
die jährlich um 40.000 Menschen wuchs.
Innensenator Frank Henkel (CDU) wiegelte schon damals im Januar bei dem
Piraten-Vorstoß ab, wies die Verantwortung von sich und den Bezirken zu –
und kündigte mehrere Dutzend zusätzliche Leute für die Bürgerämter an. Auch
aktuell lautet die Reaktion der Henkel-Behörde auf eine taz-Anfrage: „Für
die Bereitstellung von Terminen sind die Bezirke zuständig.“ Die sollen
Meldeangelegenheiten als dringliche Fälle behandeln, das soll eine
rechtzeitige Bearbeitung auch dann gewährleisten, wenn kurzfristig keine
Termine verfügbar seien.
Die Landeswahlleitung empfiehlt, direkt im Bürgeramt vorzusprechen. „Zuzüge
nach Berlin werden vorrangig bearbeitet“, heißt es hier hoffnungsvoll.
Immer mal wieder berichtet zudem ein Kollege oder Bekannter im Tonfall von
Goldfund-Erzählungen, er habe über die zentrale Behörden-Telefonnummer 115
morgens einen gerade frei gewordenen Termin abgreifen können. Nach
systematischer Wahlabsicherung allerdings klingt das alles nicht.
Die Piraten-Fraktion sieht sich in ihrer Mahnung und der Forderung nach
Sofortmaßnahmen bestätigt. „Der Senat ist dem insoweit nachgekommen, dass
Expressmeldeschalter eingerichtet wurden“, sagt der Abgeordnete Fabio
Reinhardt diese Woche der taz, „die aufgestauten Meldeangelegenheiten sind
jedoch noch immer nicht abgearbeitet.“
Dieser Text ist Teil des aktuellen Schwerpunkts in der Wochenendausgabe der
taz.berlin. Darin außerdem: Was noch passiert bis zum 18. September: ein
Wahlkalender.
11 Jun 2016
## AUTOREN
Stefan Alberti
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Bürgeramt
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