# taz.de -- Drittmittel und Transparenz: Uni muss Verträge einsehen lassen | |
> Ein Verwaltungsgericht entscheidet: SWR-Reporter Thomas Leif darf sich | |
> die Verträge der Uni Mainz mit einer Stiftung anschauen. | |
Bild: Muss etwas mehr Transparenz zulassen: Universität Mainz | |
Mainz taz | 150 Millionen Euro. Ein stattlicher Betrag und womöglich einer | |
der größten Drittmittelspenden an eine Universität in der Geschichte der | |
BRD. Die private Boehringer Ingelheim Stiftung hat diesen Betrag der | |
Johannes-Gutenberg Universität in Mainz für die Gründung des Instituts für | |
Molekularbiologie (IMB) gestiftet. Hat sich die Uni möglicherweise im | |
Austausch für das Geld zu gewissen Gegenleistungen hinreißen lassen? Das | |
dürfte sie laut Grundgesetz nicht. Das garantiert die Unabhängigkeit von | |
Forschung und Lehre. | |
Genau die Frage beschäftigt Presseleute, Studierende und auch den | |
SWR-Journalisten Thomas Leif seit einiger Zeit. Er hat vor dem | |
Verwaltungsgericht Mainz gegen die Uni auf Einsicht und Überlassung von | |
Kopien zu der vertraglichen Vereinbarung geklagt. Die Uni hatte bislang | |
gemauert und nur drei auserwählten Journalisten, darunter der taz, Einblick | |
in die Verträge gewährt. | |
Die Richterin am Verwaltungsgericht schloss sich der Auffassung des Klägers | |
an. Am Mittwoch urteilte sie, dass Leif Einblick in die Verträge zwischen | |
der Uni Mainz und der Boehringer Ingelheim Stiftung bekommen muss. Kopien | |
darf er allerdings nicht machen. Die Universität hatte auf die | |
Schutzwürdigkeit der Verträge hingewiesen und dabei auf das neue | |
Transparenzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz gestützt, das | |
Vertraulichkeitsklauseln zwischen Unis mit Drittmittelgebern anerkennt. | |
Diese Argumentation hat der Richterin offenkundig nicht gereicht. Mehrfach | |
hatte sie während der Verhandlung die Vertreter der Uni Mainz gefragt, | |
warum sie drei Pressevertretern Einblick gewährt hätten, wenn die Daten so | |
schutzwürdig seien. Es sei nicht ersichtlich, warum andere Journalisten das | |
dann nicht auch dürften. | |
Mit dem Urteil ist aber gleichzeitig Leifs Versuch, eine | |
Grundsatzeinscheidung zur Auslegung des rheinland-pfälzischen | |
Transparenz-Gesetzes zu erreichen, gescheitert. Denn momentan müssen die | |
Hochschulen lediglich die Fördersummen und die Geldgeber offenlegen, nicht | |
aber den genauen Inhalt der Drittmittelverträge. Nach dem Transparenzgesetz | |
hätte Leif also keinen Anspruch auf Akteneinsicht. In der Klage berief sich | |
der Journalist deshalb auf das Landesmediengesetz. | |
„Ein guter Tag für die Presse- und Informationsfreiheit“, freute sich Leif | |
über die Entscheidung des Gerichts. „Wenn die heiklen | |
150-Millionen-Euro-Geheimverträge zwischen der Universität Mainz und der | |
Boehringer Ingelheim Stiftung nun veröffentlicht werden, wird die | |
schleichende Form der Privatisierung der Hochschulen sicher auch von den | |
zuständigen Parlamentariern und Fachverbänden unter die Lupe genommen,“ | |
bilanzierte er nach der eineinhalbjährigen rechtlichen Auseinandersetzung. | |
11 May 2016 | |
## AUTOREN | |
Alina Leimbach | |
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