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# taz.de -- Drittmittel und Transparenz: Uni muss Verträge einsehen lassen
> Ein Verwaltungsgericht entscheidet: SWR-Reporter Thomas Leif darf sich
> die Verträge der Uni Mainz mit einer Stiftung anschauen.
Bild: Muss etwas mehr Transparenz zulassen: Universität Mainz
Mainz taz | 150 Millionen Euro. Ein stattlicher Betrag und womöglich einer
der größten Drittmittelspenden an eine Universität in der Geschichte der
BRD. Die private Boehringer Ingelheim Stiftung hat diesen Betrag der
Johannes-Gutenberg Universität in Mainz für die Gründung des Instituts für
Molekularbiologie (IMB) gestiftet. Hat sich die Uni möglicherweise im
Austausch für das Geld zu gewissen Gegenleistungen hinreißen lassen? Das
dürfte sie laut Grundgesetz nicht. Das garantiert die Unabhängigkeit von
Forschung und Lehre.
Genau die Frage beschäftigt Presseleute, Studierende und auch den
SWR-Journalisten Thomas Leif seit einiger Zeit. Er hat vor dem
Verwaltungsgericht Mainz gegen die Uni auf Einsicht und Überlassung von
Kopien zu der vertraglichen Vereinbarung geklagt. Die Uni hatte bislang
gemauert und nur drei auserwählten Journalisten, darunter der taz, Einblick
in die Verträge gewährt.
Die Richterin am Verwaltungsgericht schloss sich der Auffassung des Klägers
an. Am Mittwoch urteilte sie, dass Leif Einblick in die Verträge zwischen
der Uni Mainz und der Boehringer Ingelheim Stiftung bekommen muss. Kopien
darf er allerdings nicht machen. Die Universität hatte auf die
Schutzwürdigkeit der Verträge hingewiesen und dabei auf das neue
Transparenzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz gestützt, das
Vertraulichkeitsklauseln zwischen Unis mit Drittmittelgebern anerkennt.
Diese Argumentation hat der Richterin offenkundig nicht gereicht. Mehrfach
hatte sie während der Verhandlung die Vertreter der Uni Mainz gefragt,
warum sie drei Pressevertretern Einblick gewährt hätten, wenn die Daten so
schutzwürdig seien. Es sei nicht ersichtlich, warum andere Journalisten das
dann nicht auch dürften.
Mit dem Urteil ist aber gleichzeitig Leifs Versuch, eine
Grundsatzeinscheidung zur Auslegung des rheinland-pfälzischen
Transparenz-Gesetzes zu erreichen, gescheitert. Denn momentan müssen die
Hochschulen lediglich die Fördersummen und die Geldgeber offenlegen, nicht
aber den genauen Inhalt der Drittmittelverträge. Nach dem Transparenzgesetz
hätte Leif also keinen Anspruch auf Akteneinsicht. In der Klage berief sich
der Journalist deshalb auf das Landesmediengesetz.
„Ein guter Tag für die Presse- und Informationsfreiheit“, freute sich Leif
über die Entscheidung des Gerichts. „Wenn die heiklen
150-Millionen-Euro-Geheimverträge zwischen der Universität Mainz und der
Boehringer Ingelheim Stiftung nun veröffentlicht werden, wird die
schleichende Form der Privatisierung der Hochschulen sicher auch von den
zuständigen Parlamentariern und Fachverbänden unter die Lupe genommen,“
bilanzierte er nach der eineinhalbjährigen rechtlichen Auseinandersetzung.
11 May 2016
## AUTOREN
Alina Leimbach
## TAGS
Universität
Uni Mainz
Boehringer Ingelheim
Transparenzgesetz
Drittmittel
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Transparenz
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