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# taz.de -- Grüne über sichere Herkunftsstaaten: „Schwule kommen ins Gefän…
> Marokko und Algerien sind keine sicheren Herkunftsländer, sagt Luise
> Amtsberg, flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen.
Bild: Schön – aber nicht für Schwule: Marrakesch.
taz: Frau Amtsberg, der grüne Ministerpräsident von Baden-Württemberg,
Winfried Kretschmann, würde im Bundesrat dafür stimmen, Marokko, Tunesien
und Algerien zu sicheren Herkunftsstaaten zu machen – wenn er dafür etwas
bekommt. Okay?
Luise Amtsberg:Kretschmann ist Verhandlungsführer der Grünen im Bundesrat.
Dass er mit dem Kanzleramt spricht, ist sein Job. Ich hätte mir gewünscht,
dass er seine Verhandlungen rechtzeitig mit allen grünen Ländern
rückkoppelt. Außerdem ist seine Verhandlungsmasse zu klein. Eine
Altfallregelung für weniger als 20.000 Menschen entlastet das BAMF nicht.
Was ist schlimm daran, in diese drei Staaten schneller abzuschieben?
In Marokko und Algerien steht Homosexualität unter Strafe. Schwule und
Lesben kommen vor Gericht und müssen ins Gefängnis. Die Diskriminierung
steht in diesen Staaten also im Gesetz. Sie ist übrigens viel klarer
dokumentiert als in den Balkanstaaten, in denen der Staat Sinti und Roma
durch gezieltes Wegschauen diskriminiert. Deshalb habe ich große Zweifel,
dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung verfassungskonform ist.
Aber jeder Flüchtling hätte doch weiter das Recht auf eine
Einzelfallprüfung.
Das ist richtig. Aber das Verfahren wird beschleunigt. Widerspruchsfristen
verkürzen sich, die Betroffenen und ihre Anwälte stehen unter größerem
Stress. Verfolgung weist man aber nicht mal eben nebenbei nach. Davon
unabhängig gibt es übrigens längst die Möglichkeit, die Flüchtlinge aus den
Maghreb-Staaten im BAMF bevorzugt zu behandeln. Ganz ohne Einstufung.
Kretschmanns Leute sagen: Das ist ein überschätztes Symbolthema. Warum dann
nicht zustimmen, wenn Grüne etwas dafür bekommen?
Das ist eine Frage des politischen Stils. Union und SPD bringen die
sicheren Herkunftsstaaten immer dann ins Spiel, wenn sie bestimmte Gruppen
als nicht schutzberechtigt brandmarken wollen. Sie gaukeln der Bevölkerung
damit aber nur Tatkraft vor. Die Einstufung löst kein Problem, sie ist eine
sinnlose und in diesem Fall rechtlich nicht gedeckte Ersatzhandlung.
17 Feb 2016
## AUTOREN
Ulrich Schulte
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