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# taz.de -- Vergütungsregeln für freie Journalisten: Halbherzige Hilfe bei Ho…
> Freie Journalisten werden schlecht bezahlt. Das soll sich ändern – doch
> DJV und Verdi finden den Gesetzentwurf des Justizministers lückenhaft.
Bild: Wo es hakt? Na, an der schlechten Bezahlung.
Justizminister Heiko Maas (SPD) will die Position der freien Journalisten
gegenüber den Verlagen verbessern. Der Deutsche Journalistenverband (DJV)
und die Gewerkschaft Verdi begrüßen das Vorhaben, halten Maas’
Gesetzentwurf aber noch für zu halbherzig.
In Deutschland gibt es rund 25.000 freie Journalisten, davon arbeiten rund
10.000 vor allem für Tageszeitungen. Das Einkommen der Freien ist meist
niedrig. Im Schnitt verdienen sie laut DJV kaum mehr als 2.000 Euro pro
Monat. Das ist weniger als die Hälfte eines Redakteurs mit 15 Berufsjahren.
Hauptgrund der miesen Bezahlung ist die schlechte Verhandlungsposition.
Selbstständige Journalisten können schließlich nicht streiken. Der
Bundestag hat deshalb 2002 versucht, die Position der Freelancer zu
stärken: Im Urheberrechtsgesetz ist ihnen seither eine „angemessene“
Bezahlung garantiert. Was angemessen ist, soll sich vor allem aus
Vergütungsregeln ergeben, die Verleger und Gewerkschaften aushandeln.
Die rot-grüne Reform von 2002 war allerdings nur mäßig erfolgreich. So
dauerte es acht Jahre, bis 2010 für die Texte von Freien an Tageszeitungen
endlich Vergütungsregeln vereinbart wurden. Für Fotos in Tageszeitungen
dauerte es sogar bis 2013. Und für die Freien bei Zeitschriften gibt es bis
heute keine Vergütungsregeln – nach 57 Verhandlungsrunden.
Doch auch dort, wo Vergütungsregeln bestehen, werden sie von den Verlegern
oft einfach ignoriert. Honorare, die 30 bis 50 Prozent hinter den
Anforderungen zurückbleiben, sind laut DJV eher die Regel als die Ausnahme.
Hunderte Millionen Euro seien den Freien so in den letzten Jahren
vorenthalten worden.
## Wer klagt, erhält keine Aufträge mehr
Justizminister Maas weiß, warum sich kaum ein Journalist gegen die
unangemessen schlechte Bezahlung wehrt: Wer seine Rechte einklagt, müsse
damit rechnen, dass er ab sofort von den Zeitungen keine Aufträge mehr
erhält. Im Gesetzentwurf ist sogar von Schwarzen Listen („blacklisting“)
die Rede. Der Bundesverband der Zeitungsverleger behauptet dagegen, man
könne „nicht pauschal“ von fehlender Augenhöhe sprechen. Die Verleger
halten den Gesetzentwurf deshalb für unnötig.
Tatsächlich dürfte der Gesetzentwurf nicht viel bringen, weil er an
entscheidenden Stellen nicht konsequent genug ist. So können Verleger
bisher einfach den Abschluss von Vergütungsregeln verweigern. Das Gesetz
sieht zwar eine Schlichtung vor, deren Ergebnis ist aber nicht verbindlich.
Daran will auch Maas nichts ändern. Ein entscheidender Fehler der
rot-grünen Reform bliebe also bestehen. DJV und Verdi fordern eine
Nachbesserung des Gesetzentwurfs.
Vorgeschlagen hat Maas immerhin ein Verbandsklagerecht. Damit sollen die
Journalistenverbände immer dann eingreifen können, wenn ein Mitglied des
Verlegerverbandes sich nicht an die Vergütungsregeln hält. DJV und Verdi
fürchten jedoch, dass dies auf Verlegerseite zu einer „Verbandsflucht“
führen werde.
Für Aufsehen hat der Gesetzentwurf bisher aus einem anderen Grund gesorgt.
Er sieht vor, dass Schriftsteller sich nach fünf Jahren einen neuen Verlag
für ein Buch suchen können. Die Verlage protestierten vehement dagegen.
Ganz auf die Reform verzichten wird Minister Maas aber wohl nicht. Denn die
Reform des Urhebervertragsrecht ist ein ausdrücklicher Auftrag des
schwarz-roten Koalitionsvertrags von 2013. Ziel ist, „die Position des
Urhebers zu verbessern und Kreativen eine angemessene Vergütung zu
ermöglichen“.
5 Jan 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Journalist
Heiko Maas
Gesetzentwurf
DJV
Verdi
Journalismus
Verdi
Mindestlohn
Journalismus
Journalist
Entlassungen
Schwerpunkt Pressefreiheit
Tarifvertrag
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