Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Grüne fordern Mindesthonorar: Sicherheit für Selbstständige
> Die Grünen fordern die Einführung von Mindesthonoraren für Freiberufler.
> Auf lange Sicht ist auch eine Bürgerversicherung geplant.
Bild: Besser nicht abstürzen, auch finanziell nicht.
Berlin taz | Die Grünen fordern ein Mindesthonorar für Selbstständige. Das
bestätigte ein Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten Kerstin Andreae der
taz. Ziel ist die Bekämpfung der prekären Solo- und
Scheinselbstständigkeit. Auf lange Sicht ist dabei laut Weber eine
Bürgerversicherung geplant, die sowohl Kranken- als auch Rentenversicherung
beinhalten soll.
Entsprechende Forderungen stehen in dem Diskussionspapier „Digitalisierung
gestalten“, das der taz vorliegt. Das Papier verweist auf eine Studie des
Deutschen Instituts für Wirtschaftsordnung (DIW), nach der 2012 fast ein
Drittel der 2,5 Millionen Selbstständigen ohne Angestellte, sogenannte
Soloselbstständige, weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienten. Ihre
Einkünfte liegen damit unter dem 2015 eingeführten gesetzlichen
Mindestlohn.
Nach wie vor leiden traditionell schlecht bezahlte Freiberufler unter
niedrigen Honoraren und schlechter Absicherung. Neuerdings unterbieten sich
jedoch auch Handwerker und Reinigungskräfte auf Onlineportalen im Preis.
Diese Arbeitskräfte sind zwar der Form nach selbstständig, wirtschaftlich
jedoch stark abhängig von der Auftragslage und dem Angebot.
Um gegen schlecht bezahlte Scheinselbstständigkeit vorzugehen, schweben den
Grünen branchenspezifische Mindesthonorare vor. Für die Umsetzung fordert
das Papier, „Mindestarbeitsbedingungen und Honorare für Selbstständige in
Tarifabschlüsse einzubeziehen“. Auch die Linkspartei diskutiert über die
Einführung eines Mindesthonorars. Grüne wie Linke fordern eine rechtliche
Trennung zwischen prekärer scheinselbstständiger Arbeit und herkömmlicher
unternehmerischer Selbstständigkeit.
Die Forderung nach der Statustrennung zwischen Solo- und normalen
Selbstständigen begrüßt Berater Gunter Haake ausdrücklich. Er ist
Geschäftsführer der Verdi-nahen Firma Mediafon, die Soloselbstständige
berät. Mit der Trennung entrinne man einem grundsätzlichen rechtlichen
Dilemma beim Mindesthonorar für Selbstständige: „Das Wettbewerbsrecht
behandelt Soloselbstständige wie Tankstellenkonzerne.“
Haake spricht sich für eine gesellschaftliche Debatte über ein
Mindesthonorar aus. Gegen den von den Grünen geforderten Weg über die
Tarifabschlüsse hat er jedoch Vorbehalte: Soloselbstständige sind oft nicht
gewerkschaftlich organisiert.
Probleme sehen Politiker und Gewerkschaften auch und gerade bei
Internetarbeitsplätzen. Freie katalogisieren Produkte, schreiben Texte oder
arbeiten an Forschungsprojekten – für sehr wenig Geld. Der amerikanische
Crowdwork-Anbieter Amazon Mechanical Turk zahlt gar Löhne unter einem Euro
die Stunde.
10 Jan 2016
## AUTOREN
Gareth Joswig
## TAGS
Mindestlohn
Mindestlohn
Selbständigkeit
Scheinselbstständigkeit
Grüne
Streik
Die Linke
Mindestlohn
Journalist
Selbständigkeit
## ARTIKEL ZUM THEMA
Kommentar Deliveroo-Streik: Neuverpackte Scheinselbstständigkeit
In London streiken Deliveroo-Fahrer. Ihr Kampf rückt in den Fokus, dass das
Geschäftsmodell der Lieferplattform auch Verlierer kennt: die Arbeitnehmer.
Jahresauftakt der Linkspartei: Oskar und die Selbstmordbomber
Exparteichef Oskar Lafontaine legitimiert beim Jahresauftakt der Linken
Attentate. Über Assad und den Iran wird geschwiegen.
Bilanz nach einem Jahr Mindestlohn: Ungelernte verdienen mehr
Gewerkschaften werten den Mindestlohn als Erfolg. Der prophezeite Einbruch
ganzer Niedriglohnbranchen blieb aus – das muss selbst die Handelskammer
zugeben.
Vergütungsregeln für freie Journalisten: Halbherzige Hilfe bei Honoraren
Freie Journalisten werden schlecht bezahlt. Das soll sich ändern – doch DJV
und Verdi finden den Gesetzentwurf des Justizministers lückenhaft.
Selbstständige in Deutschland: Gerne auch mit Hartz IV
Weil das Geld nicht reicht, stocken immer mehr Selbstständige auf. Wer ganz
auf sich allein gestellt ist, hat ein besonders geringes Einkommen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.