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# taz.de -- Regelung ab Januar 2016: Einzelfallprüfung für SyrerInnen
> Neues Jahr, alte Praxis: Aus Sicherheitsgründen werden ankommende
> Flüchtlinge aus Syrien ab dem 1.1. wieder individuell überprüft, um ihre
> Identität festzustellen.
Bild: Jeder soll überprüft werden.
Berlin dpa | Ab Neujahr müssen sich in Deutschland auch Flüchtlinge aus
Syrien wieder einer ausführlichen Einzelfallprüfung unterziehen. Die
Behörden kehren damit zur alten Praxis zurück, bei allen neu ankommenden
Asylbewerbern Herkunft, Ausbildung und Fluchtweg unter die Lupe zu nehmen.
Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestätigte
einen entsprechenden Bericht der Bild-Zeitung.
Nach den Anschlägen von Paris war in Deutschland die Forderung laut
geworden, die Identität aller Schutzsuchenden ohne Ausnahme genau zu
ermitteln. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) kündigte in ihrer
Neujahrsansprache an, die Zahl der Flüchtlinge insgesamt spürbar verringern
zu wollen.
Merkel zeigte sich in ihrer [1][vorab verbreiteten Ansprache] überzeugt,
dass für Deutschland die Herausforderung durch den Flüchtlingsandrang eine
Chance sei. „Denn wir haben ein großartiges bürgerschaftliches Engagement
und ein umfassendes Konzept politischer Maßnahmen“, sagte die Kanzlerin.
„National, in Europa und international arbeiten wir daran, den Schutz der
europäischen Außengrenzen zu verbessern, aus illegaler Migration legale zu
machen, die Fluchtursachen zu bekämpfen und so die Zahl der Flüchtlinge
nachhaltig und dauerhaft spürbar zu verringern.“
Das BAMF hatte die Maßnahme angekündigt, jedoch zunächst keinen genauen
Termin genannt. Die Einzelfallprüfung mit Feststellung der Identität soll
sicherstellen, dass die Behörden wieder einen genauen Überblick darüber
erhalten, wer sich in Deutschland aufhält. Wegen der hohen
Flüchtlingszahlen hatte das BAMF Ende 2014 begonnen, Asylanträge von
Schutzsuchenden aus den genannten Ländern mit hoher Anerkennungsquote nur
noch nach Aktenlage zu bearbeiten.
Die Ausnahmen hatten für Syrer sowie zeitweise auch für Schutzsuchende aus
dem Irak und Eritrea gegolten. Damit mussten die Asylbewerber keine
persönliche Anhörung mehr durchlaufen, sondern konnten ihre Fluchtgründe
schriftlich erklären und bekamen ohne Einzelfallprüfung fast durchweg
Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention. 2015 kam die weitaus größte
Zahl der Flüchtlinge aus Syrien. Bis Ende November zählte das BAMF 132.564
Erstanträge von Syrern.
31 Dec 2015
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[1] /Neujahrsansprache-von-Kanzlerin-Merkel/!5264580
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