| # taz.de -- Verurteilung von NPD-Funktionär: Bewährungsstrafe wegen Nazi-Tatt… | |
| > Ein Mann zeigte im Freibad seinen Rücken mit tätowiertem KZ. Ein Gericht | |
| > urteilte nun: Das Tattoo ist nicht strafbar, wohl aber das Zeigen in der | |
| > Öffentlichkeit. | |
| Bild: Der 27-Jährige Tattoo-Träger sitzt für die rechtsextreme NPD im Kreist… | |
| Oranienburg dpa | Im Prozess um ein öffentlich im Schwimmbad gezeigtes | |
| Nazi-Tattoo ist der Angeklagte wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft | |
| auf Bewährung verurteilt worden. Der 27-jährige NPD-Funktionär hatte am | |
| Dienstag über seinen Anwalt zugegeben, die Tätowierung mit den Umrissen | |
| eines Konzentrationslagers und dem Spruch „Jedem das Seine“ in einem | |
| Schwimmbad gezeigt zu haben. | |
| Ein Journalist, der am 21. November als Badegast in Oranienburg war, hatte | |
| den ungewöhnlich schnellen Prozess ins Rollen gebracht. “Ich fand das | |
| Tattoo so ungewöhnlich, dass ich es dokumentieren musste“, erklärte der | |
| Journalist vor Gericht. Auch weil sonst in der Schwimmhalle kaum einer | |
| Anstoß daran nahm, postete er es auf „Facebook“. | |
| Das Tattoo mit den stilisierten Umrissen des Vernichtungslagers | |
| Auschwitz-Birkenau und der Spruch „Jedem das Seine“ erfordere eine | |
| „deutliche Reaktion des Staates“, argumentierte die Anklagebehörde. Der | |
| Spruch stand am Haupttor des Konzentrationslagers Buchenwald. „Der | |
| Tätowierer ist beim Stechen nicht etwa abgerutscht, sondern der Angeklagte | |
| wusste, was er sich da machen ließ“, betonte Staatsanwalt Torsten Lowitsch. | |
| Der 27-Jährige handelte aus Sicht der Anklage aus “tiefer politischer | |
| Überzeugung“. Er habe mit der Zurschaustellung seines Tattoos das Andenken | |
| an die Ermordeten in Auschwitz-Birkenau verunglimpft. Er habe die | |
| Massenvernichtung sogar öffentlich „gebilligt“. Zehn Monate Haft ohne | |
| Bewährung wären dafür angemessen. | |
| ## Verteidigung beklagt „enormen Shitstorm“ | |
| Die Verteidigung hingegen bestand auf Freispruch. Sein Mandant sei seit | |
| seinem Schwimmbad-Besuch einem „enormen Shitstorm“ ausgesetzt, | |
| argumentierte dessen Anwalt Wolfram Nahrath. Das sei schon Strafe genug. | |
| „Wenn mein Mandant gewusst hätte, welchen medialen Druck durch das Tattoo | |
| ausgelöst wird, hätte er ein T-Shirt getragen.“ Der 27-Jährige selbst ist | |
| indes kein unbeschriebenes Blatt, sondern unter anderem wegen | |
| Körperverletzung und Amtsanmaßung vorbestraft. Er sitzt für die | |
| rechtsextreme NPD im Kreistag Barnim. | |
| Richterin Barbara Speidel-Mierke verurteilte den NPD-Kommunalpolitiker auf | |
| Bewährung, weil er wegen ähnlicher politischer Delikte noch nicht | |
| aufgefallen sei. Das Tattoo an sich sei nicht strafbar, sondern das Zeigen | |
| in der Öffentlichkeit. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich unzufrieden und | |
| will Rechtsmittel prüfen. Eine Haftstrafe wäre wegen der Außenwirkung | |
| besser gewesen, meinte der Staatsanwalt. | |
| 22 Dec 2015 | |
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