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# taz.de -- Verurteilung von NPD-Funktionär: Bewährungsstrafe wegen Nazi-Tatt…
> Ein Mann zeigte im Freibad seinen Rücken mit tätowiertem KZ. Ein Gericht
> urteilte nun: Das Tattoo ist nicht strafbar, wohl aber das Zeigen in der
> Öffentlichkeit.
Bild: Der 27-Jährige Tattoo-Träger sitzt für die rechtsextreme NPD im Kreist…
Oranienburg dpa | Im Prozess um ein öffentlich im Schwimmbad gezeigtes
Nazi-Tattoo ist der Angeklagte wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft
auf Bewährung verurteilt worden. Der 27-jährige NPD-Funktionär hatte am
Dienstag über seinen Anwalt zugegeben, die Tätowierung mit den Umrissen
eines Konzentrationslagers und dem Spruch „Jedem das Seine“ in einem
Schwimmbad gezeigt zu haben.
Ein Journalist, der am 21. November als Badegast in Oranienburg war, hatte
den ungewöhnlich schnellen Prozess ins Rollen gebracht. “Ich fand das
Tattoo so ungewöhnlich, dass ich es dokumentieren musste“, erklärte der
Journalist vor Gericht. Auch weil sonst in der Schwimmhalle kaum einer
Anstoß daran nahm, postete er es auf „Facebook“.
Das Tattoo mit den stilisierten Umrissen des Vernichtungslagers
Auschwitz-Birkenau und der Spruch „Jedem das Seine“ erfordere eine
„deutliche Reaktion des Staates“, argumentierte die Anklagebehörde. Der
Spruch stand am Haupttor des Konzentrationslagers Buchenwald. „Der
Tätowierer ist beim Stechen nicht etwa abgerutscht, sondern der Angeklagte
wusste, was er sich da machen ließ“, betonte Staatsanwalt Torsten Lowitsch.
Der 27-Jährige handelte aus Sicht der Anklage aus “tiefer politischer
Überzeugung“. Er habe mit der Zurschaustellung seines Tattoos das Andenken
an die Ermordeten in Auschwitz-Birkenau verunglimpft. Er habe die
Massenvernichtung sogar öffentlich „gebilligt“. Zehn Monate Haft ohne
Bewährung wären dafür angemessen.
## Verteidigung beklagt „enormen Shitstorm“
Die Verteidigung hingegen bestand auf Freispruch. Sein Mandant sei seit
seinem Schwimmbad-Besuch einem „enormen Shitstorm“ ausgesetzt,
argumentierte dessen Anwalt Wolfram Nahrath. Das sei schon Strafe genug.
„Wenn mein Mandant gewusst hätte, welchen medialen Druck durch das Tattoo
ausgelöst wird, hätte er ein T-Shirt getragen.“ Der 27-Jährige selbst ist
indes kein unbeschriebenes Blatt, sondern unter anderem wegen
Körperverletzung und Amtsanmaßung vorbestraft. Er sitzt für die
rechtsextreme NPD im Kreistag Barnim.
Richterin Barbara Speidel-Mierke verurteilte den NPD-Kommunalpolitiker auf
Bewährung, weil er wegen ähnlicher politischer Delikte noch nicht
aufgefallen sei. Das Tattoo an sich sei nicht strafbar, sondern das Zeigen
in der Öffentlichkeit. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich unzufrieden und
will Rechtsmittel prüfen. Eine Haftstrafe wäre wegen der Außenwirkung
besser gewesen, meinte der Staatsanwalt.
22 Dec 2015
## TAGS
Schwerpunkt Neonazis
Konzentrationslager
Oranienburg
Tätowierung
NPD
Schwerpunkt Flucht
Berufungsurteil
Rechtsextremismus
Jakob Augstein
Schwerpunkt AfD
Nazis
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