# taz.de -- Verurteilung von NPD-Funktionär: Bewährungsstrafe wegen Nazi-Tatt… | |
> Ein Mann zeigte im Freibad seinen Rücken mit tätowiertem KZ. Ein Gericht | |
> urteilte nun: Das Tattoo ist nicht strafbar, wohl aber das Zeigen in der | |
> Öffentlichkeit. | |
Bild: Der 27-Jährige Tattoo-Träger sitzt für die rechtsextreme NPD im Kreist… | |
Oranienburg dpa | Im Prozess um ein öffentlich im Schwimmbad gezeigtes | |
Nazi-Tattoo ist der Angeklagte wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft | |
auf Bewährung verurteilt worden. Der 27-jährige NPD-Funktionär hatte am | |
Dienstag über seinen Anwalt zugegeben, die Tätowierung mit den Umrissen | |
eines Konzentrationslagers und dem Spruch „Jedem das Seine“ in einem | |
Schwimmbad gezeigt zu haben. | |
Ein Journalist, der am 21. November als Badegast in Oranienburg war, hatte | |
den ungewöhnlich schnellen Prozess ins Rollen gebracht. “Ich fand das | |
Tattoo so ungewöhnlich, dass ich es dokumentieren musste“, erklärte der | |
Journalist vor Gericht. Auch weil sonst in der Schwimmhalle kaum einer | |
Anstoß daran nahm, postete er es auf „Facebook“. | |
Das Tattoo mit den stilisierten Umrissen des Vernichtungslagers | |
Auschwitz-Birkenau und der Spruch „Jedem das Seine“ erfordere eine | |
„deutliche Reaktion des Staates“, argumentierte die Anklagebehörde. Der | |
Spruch stand am Haupttor des Konzentrationslagers Buchenwald. „Der | |
Tätowierer ist beim Stechen nicht etwa abgerutscht, sondern der Angeklagte | |
wusste, was er sich da machen ließ“, betonte Staatsanwalt Torsten Lowitsch. | |
Der 27-Jährige handelte aus Sicht der Anklage aus “tiefer politischer | |
Überzeugung“. Er habe mit der Zurschaustellung seines Tattoos das Andenken | |
an die Ermordeten in Auschwitz-Birkenau verunglimpft. Er habe die | |
Massenvernichtung sogar öffentlich „gebilligt“. Zehn Monate Haft ohne | |
Bewährung wären dafür angemessen. | |
## Verteidigung beklagt „enormen Shitstorm“ | |
Die Verteidigung hingegen bestand auf Freispruch. Sein Mandant sei seit | |
seinem Schwimmbad-Besuch einem „enormen Shitstorm“ ausgesetzt, | |
argumentierte dessen Anwalt Wolfram Nahrath. Das sei schon Strafe genug. | |
„Wenn mein Mandant gewusst hätte, welchen medialen Druck durch das Tattoo | |
ausgelöst wird, hätte er ein T-Shirt getragen.“ Der 27-Jährige selbst ist | |
indes kein unbeschriebenes Blatt, sondern unter anderem wegen | |
Körperverletzung und Amtsanmaßung vorbestraft. Er sitzt für die | |
rechtsextreme NPD im Kreistag Barnim. | |
Richterin Barbara Speidel-Mierke verurteilte den NPD-Kommunalpolitiker auf | |
Bewährung, weil er wegen ähnlicher politischer Delikte noch nicht | |
aufgefallen sei. Das Tattoo an sich sei nicht strafbar, sondern das Zeigen | |
in der Öffentlichkeit. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich unzufrieden und | |
will Rechtsmittel prüfen. Eine Haftstrafe wäre wegen der Außenwirkung | |
besser gewesen, meinte der Staatsanwalt. | |
22 Dec 2015 | |
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