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# taz.de -- Hamburger Initiative zu Nazipropaganda: Wider den Hakenkreuz-Touris…
> Um der Justiz zu entgehen, reisen manche Nazis ins Ausland und verbreiten
> ihre Propaganda dort. Das will Hamburgs Regierung nun verbieten.
Bild: Hakenkreuze raus – überall.
Karlsruhe taz | Wer ins Ausland fährt, um von dort aus verfassungswidrige
Symbole über das Internet zu verbreiten, soll bestraft werden. Das sieht
eine Bundesratsinitiative vor, die das rot-grün regierte Hamburg jetzt
lanciert hat.
Anlass war ein Verfahren beim Bundesgerichtshof. Dort wurde ein
Rechtsradikaler aus Kronach (Bayern) freigesprochen, der im Frühjahr 2011
bei YouTube einen Kanal namens „arische Musikfraktion“ betrieben hatte.
Dort waren immer wieder auch Hakenkreuze zu sehen. Das Landgericht Coburg
hatte den Neonazi deshalb wegen „Verwendens von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen“ zu einer Jugendstrafe verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hob das Coburger Urteil im August 2014 auf. Da der
Rechtsradikale die Videos von einem Computer in Tschechien hochlud, sei die
Tathandlung nicht in Deutschland erfolgt. Und auf den Ort, an dem die
Wirkung eintritt, komme es hier nicht an, da das Verwenden
verfassungswidriger Kennzeichen als „abstraktes Gefährdungsdelikt“ auch
ohne Wirkung stets strafbar sei. Der BGH räumte aber die Möglichkeit ein,
„dass Personen – wie vorliegend der Angeklagte – gezielt die Grenze
überqueren werden, um Kennzeichen in das Internet einzustellen, deren
Verwendung im Inland mit Strafe bedroht wäre“.
Hamburg schlägt nun vor, diese Lücke zu schließen. „Wir wollen verhindern,
dass sich ein Nazipropaganda-Tourismus entwickelt“, sagte Justizsenator
Till Steffen (Grüne). Der Hamburger Gesetzentwurf sieht vor, dass die
Verwendung von NS-Kennzeichen und -Propagandamitteln im Ausland immer dann
strafbar sein soll, wenn der Täter seine „Lebensgrundlage“ in Deutschland
hat. Wenn also ein deutscher Nazi nach Tschechien fährt, um via Internet
Hakenkreuze oder NS-Parolen zu verbreiten, würde er sich strafbar machen.
Wenn ein tschechischer Nazi das Gleiche täte, wäre es dagegen, jedenfalls
nach deutschem Recht, nicht strafbar, obwohl seine Hakenkreuze auch in
Deutschland sichtbar wären.
Damit der Vorschlag Gesetz wird, ist eine Änderung des Strafgesetzbuchs
durch den Bundestag erforderlich. Zunächst wird der Hamburger Entwurf aber
im Bundesrat diskutiert.
Das neue BGH-Urteil hat indes keine Auswirkung auf Volksverhetzungen im
Internet. Diese sind weiterhin schon dann strafbar, wenn sie sich (auch) an
ein deutsches Publikum richten. Das hat der BGH 2000 im Fall des
australischen Holocaust-Leugners Fredrick Toben entschieden. Die
Volksverhetzung sei ein „konkret-abstraktes“ Gefährdungsdelikt. Da es auf
die Eignung zur Gefährdung des öffentlichen Friedens in Deutschland
ankomme, könne die Tat auch von Australien aus begangen werden.
15 Dec 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Rechtsextremismus
Hakenkreuz
Schwerpunkt Neonazis
Hamburg
NPD
Nazis
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Faschisten
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