# taz.de -- Hamburger Initiative zu Nazipropaganda: Wider den Hakenkreuz-Touris… | |
> Um der Justiz zu entgehen, reisen manche Nazis ins Ausland und verbreiten | |
> ihre Propaganda dort. Das will Hamburgs Regierung nun verbieten. | |
Bild: Hakenkreuze raus – überall. | |
KARLSRUHE taz | Wer ins Ausland fährt, um von dort aus verfassungswidrige | |
Symbole über das Internet zu verbreiten, soll bestraft werden. Das sieht | |
eine Bundesratsinitiative vor, die das rot-grün regierte Hamburg jetzt | |
lanciert hat. | |
Anlass war ein Verfahren beim Bundesgerichtshof. Dort wurde ein | |
Rechtsradikaler aus Kronach (Bayern) freigesprochen, der im Frühjahr 2011 | |
bei YouTube einen Kanal namens „arische Musikfraktion“ betrieben hatte. | |
Dort waren immer wieder auch Hakenkreuze zu sehen. Das Landgericht Coburg | |
hatte den Neonazi deshalb wegen „Verwendens von Kennzeichen | |
verfassungswidriger Organisationen“ zu einer Jugendstrafe verurteilt. | |
Der Bundesgerichtshof hob das Coburger Urteil im August 2014 auf. Da der | |
Rechtsradikale die Videos von einem Computer in Tschechien hochlud, sei die | |
Tathandlung nicht in Deutschland erfolgt. Und auf den Ort, an dem die | |
Wirkung eintritt, komme es hier nicht an, da das Verwenden | |
verfassungswidriger Kennzeichen als „abstraktes Gefährdungsdelikt“ auch | |
ohne Wirkung stets strafbar sei. Der BGH räumte aber die Möglichkeit ein, | |
„dass Personen – wie vorliegend der Angeklagte – gezielt die Grenze | |
überqueren werden, um Kennzeichen in das Internet einzustellen, deren | |
Verwendung im Inland mit Strafe bedroht wäre“. | |
Hamburg schlägt nun vor, diese Lücke zu schließen. „Wir wollen verhindern, | |
dass sich ein Nazipropaganda-Tourismus entwickelt“, sagte Justizsenator | |
Till Steffen (Grüne). Der Hamburger Gesetzentwurf sieht vor, dass die | |
Verwendung von NS-Kennzeichen und -Propagandamitteln im Ausland immer dann | |
strafbar sein soll, wenn der Täter seine „Lebensgrundlage“ in Deutschland | |
hat. Wenn also ein deutscher Nazi nach Tschechien fährt, um via Internet | |
Hakenkreuze oder NS-Parolen zu verbreiten, würde er sich strafbar machen. | |
Wenn ein tschechischer Nazi das Gleiche täte, wäre es dagegen, jedenfalls | |
nach deutschem Recht, nicht strafbar, obwohl seine Hakenkreuze auch in | |
Deutschland sichtbar wären. | |
Damit der Vorschlag Gesetz wird, ist eine Änderung des Strafgesetzbuchs | |
durch den Bundestag erforderlich. Zunächst wird der Hamburger Entwurf aber | |
im Bundesrat diskutiert. | |
Das neue BGH-Urteil hat indes keine Auswirkung auf Volksverhetzungen im | |
Internet. Diese sind weiterhin schon dann strafbar, wenn sie sich (auch) an | |
ein deutsches Publikum richten. Das hat der BGH 2000 im Fall des | |
australischen Holocaust-Leugners Fredrick Toben entschieden. Die | |
Volksverhetzung sei ein „konkret-abstraktes“ Gefährdungsdelikt. Da es auf | |
die Eignung zur Gefährdung des öffentlichen Friedens in Deutschland | |
ankomme, könne die Tat auch von Australien aus begangen werden. | |
15 Dec 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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