# taz.de -- NPD-Funktionär erneut verurteilt: Cover-up für Nazi-Tattoo in Arb… | |
> Das Verfahren gegen Marcel Zech wegen seines KZ-Tattoos wurde wieder | |
> aufgenommen. Nun wurde er zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. | |
Bild: NPD-Funktionär Marcel Zech lässt dieses Tattoo wohl gerade überdecken | |
NEURUPPIN epd | Ein NPD-Funktionär aus Brandenburg ist wegen eines | |
KZ-Tattoos in zweiter Instanz zu acht Monaten Haft ohne Bewährung | |
verurteilt worden. Das Landgericht Neuruppin verurteilte den 28-jährigen | |
Marcel Zech, der für die rechtsextreme Partei unter anderem im Kreistag | |
Barnim sitzt, am Montag wegen Volksverhetzung, weil er seine Tätowierungen | |
öffentlich in einem Schwimmbad gezeigt hatte. Damit erhöhte das Landgericht | |
das vorhergehende Strafmaß um zwei Monate. Mit seinem Urteil folgte das | |
Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. | |
Das Amtsgericht Oranienburg hatte Zech im Dezember 2015 in einem | |
beschleunigten Verfahren zu sechs Monaten Haft verurteilt, die auf drei | |
Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dagegen gingen Verteidigung und | |
Staatsanwaltschaft in Berufung. Staatsanwalt Torsten Lowitsch hatte vor dem | |
Amtsgericht zehn Monate Haft ohne Bewährung gefordert. Inzwischen hat Zech | |
nach Angaben seines Verteidigers, des rechtsextremen Szene-Anwalts Wolfram | |
Nahrath, jedoch damit begonnen, den Gebäudeteil des Tattoos übertätowieren | |
zu lassen. Eine Wiederholungsgefahr sei deshalb ausgeschlossen. | |
Die Tätowierungen, die nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft und des | |
Gerichts die stilisierte Silhouette des Eingangstors des KZ | |
Auschwitz-Birkenau und den Spruch „Jedem das Seine“ vom Eingang des KZ | |
Buchenwald zeigen, trägt Zech auf dem Rücken kurz oberhalb des Hosenbunds. | |
Der gebürtige Sachse aus Löbau in der Oberlausitz ist bereits wegen | |
verschiedener Straftaten, darunter Körperverletzung, Amtsanmaßung und | |
Fahren ohne Führerschein vorbestraft und wurde dafür zu Geldstrafen in | |
unterschiedlichen Höhen verurteilt. | |
Das Strafgesetzbuch sieht für Volksverhetzung eine Haftstrafe zwischen drei | |
Monaten und fünf Jahren vor. Haftstrafen bis zu zwei Jahren können zur | |
Bewährung ausgesetzt werden. | |
7 Nov 2016 | |
## TAGS | |
NPD | |
Schwerpunkt Neonazis | |
Konzentrationslager | |
Tattoo | |
Rechtsextremismus | |
Berufungsurteil | |
Schwerpunkt Neonazis | |
Rechtsextremismus | |
Alternative für Deutschland (AfD) | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Initiative zu rechtsextremen Immobilien: Demokratiezentren statt Naziläden | |
Kommunen sind immer wieder mit Neonazi-Treffs konfrontiert. Nun die Idee: | |
Gibt es dort Straftaten, sollten die Gebäude gemeinnützig werden. | |
Bewährung für ehemaligen Neonazi: Einfach nur zugeschlagen | |
Ein Ex-Rechtsradikaler erhält nach einer begangenen Körperverletzung in | |
Erfurt eine milde Strafe. Das Gericht sieht kein politisches Motiv. | |
Verurteilung von NPD-Funktionär: Bewährungsstrafe wegen Nazi-Tattoo | |
Ein Mann zeigte im Freibad seinen Rücken mit tätowiertem KZ. Ein Gericht | |
urteilte nun: Das Tattoo ist nicht strafbar, wohl aber das Zeigen in der | |
Öffentlichkeit. | |
Hamburger Initiative zu Nazipropaganda: Wider den Hakenkreuz-Tourismus | |
Um der Justiz zu entgehen, reisen manche Nazis ins Ausland und verbreiten | |
ihre Propaganda dort. Das will Hamburgs Regierung nun verbieten. | |
Kuschen vor rechter Stimmungsmache: Wir schaffen das! Oder nicht? | |
Aus Angst vor dem Erstarken von AfD und Pegida kommt die Mitte der | |
Gesellschaft deren Argumenten entgegen. Was soll der Blödsinn? |